Mitwirkungspflichten der wiederverheiratetetn Frau am Unterhalt

13. September 2004 Thema abonnieren
 Von 
taugenichts42
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mitwirkungspflichten der wiederverheiratetetn Frau am Unterhalt

Hallo,

vielleicht kann mir hier jemand helfen?
Ich bin geschieden, 2 Kinder, 15 und 18 Jahre, eines (15) lebt bei mir, eines bei meiner Frau, beide noch in der Schule und mit Ziel Studium. Meine Frau hat inzwischen wiedergeheiratet und eine Tochter (5) aus 2. Ehe, ich zahle Unterhalt für meine beiden Kinder.
Normalerweise könnte ich jetzt verlangen, dass meine Ex sich auch finanziell am Unterhalt beteiligt, da ja mit Erziehungsleistungen etc. nicht mehr so viel los ist, wenn da nicht das Kind aus 2.Ehe wäre. Kann ich trotzdem von ihr eine höhere Beteiligung am Unterhalt fordern, da ihr neues Kind ja nicht mein Problem ist. Geld wäre auf Ihrer Seite durch ihren neuen Mann genügend vorhanden?
Vielleicht kent einer ein ähnliches Problem.

Viele Grüße
Taugenichts42

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Auch Mütter sind unterhaltspflichtig, wenn die Kinder oder das Kind nicht bei ihnen lebt. Meine Tochter lebt beim Ex, Sohn lebt bei mir. ich muss jeden Monat meine 307 Euro Unterhalt zahlen und bekomme für den Sohnemann, wenn sich mein Exmann dazu bequemt den überweisungsträger auszufüllen, 249 Euro.

Meine Freundin, in zweiter Ehe verheiratet, zwei kleine Kids 4 und 3, hat aus erster Ehe einen 16jährigen Sohn für diesen muss sie 240 Euro Unterhalt zahlen.

Ausserdem unterliegt man als Unterhaltspflichtiger einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit, das heißt du musst dich um einen Job bemühen um deiner Unterhaltspflicht nachzukommen.

Übrigens für diese Situation gibt´s mittlerweilen viele Urteilssprüche vom OLG, da wurden etliche Mutti´s von Kleinstkindern aus 2. Ehe zum Unterhalt für ihre Kinder aus 1. Ehe verpflichtet, wenn das Kind beim Expartner lebt.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
Fairground
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 54x hilfreich)

Kanalmeister hat Recht.

Allerdings würde ich deine Ex nicht gleich verklagen, sondern würde sie mal von einem Anwalt anschreiben lassen, wie´s denn aussieht, ob sie nicht unterhalt zahlen will.

Ich persönlich mag die blöde Klagerei nicht, werde doch auch ständig vom meinem doofen Ex verklagt, habe nächste Woche OLG Termin (Grund er will für die Zeit, als ich 885 Euro verdient habe ganze 307 Euro Unterhalt, vor dem Amtsgericht wurden ihm lediglich 45 Euro zugesprochen, Kosten der Klage musste er tragen :)

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