Hallo zuzsammen,
meine Freundin und ich haben uns auf einen Ehevertrag geeinigt. Dort soll geregelt sein, dass unsere privaten Altersvorsorgen (Betriebs, Riester, Rürup Renten) im Falle einer Scheidung nicht ausgeglichen werden. Nun die Frage: Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden ja von unseren Konten bezahlt, also Gehalt etc. Das schmälert ja mein Endvermögen.
Zudem Schließen wir Vermögensgegenstände aus. Ich habe eine Wohnung die noch abbezahlt werden muss. Auch hier bezahle ich ja die Raten und Sondertilgungen von meinem Konto/Gehalt.
Wie sieht es das Recht, bzw. der Richter bei der Scheidung? Denn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert.
Danke für Eure Antworten
Simon
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
11. Juli 2018
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Frage vom 11. Juli 2018 | 08:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Modifizierte Zugewinngemeinschaft
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#1
Antwort vom 11. Juli 2018 | 14:41
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo,
ZitatDenn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert. :
Wenn sich deine Frau darauf einläßt? dein Vorteil.
edy
#2
Antwort vom 11. Juli 2018 | 17:46
Von
Status: Unbeschreiblich (47622 Beiträge, 16832x hilfreich)
Zitat:Wie sieht es das Recht, bzw. der Richter bei der Scheidung?
Das gibt keine Probleme.
Zitat:Denn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert.
Es ist ja auch zulässig, Gütertrennung zu vereinbaren und dann gibt es gar keinen Zugewinn.
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