Modifizierte Zugewinngemeinschaft

11. Juli 2018 Thema abonnieren
 Von 
go495079-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Modifizierte Zugewinngemeinschaft

Hallo zuzsammen,

meine Freundin und ich haben uns auf einen Ehevertrag geeinigt. Dort soll geregelt sein, dass unsere privaten Altersvorsorgen (Betriebs, Riester, Rürup Renten) im Falle einer Scheidung nicht ausgeglichen werden. Nun die Frage: Die Beiträge zu diesen Versicherungen werden ja von unseren Konten bezahlt, also Gehalt etc. Das schmälert ja mein Endvermögen.

Zudem Schließen wir Vermögensgegenstände aus. Ich habe eine Wohnung die noch abbezahlt werden muss. Auch hier bezahle ich ja die Raten und Sondertilgungen von meinem Konto/Gehalt.

Wie sieht es das Recht, bzw. der Richter bei der Scheidung? Denn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert.

Danke für Eure Antworten

Simon

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von go495079-91):
Denn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert.


Wenn sich deine Frau darauf einläßt? dein Vorteil.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Zitat:
Wie sieht es das Recht, bzw. der Richter bei der Scheidung?


Das gibt keine Probleme.

Zitat:
Denn ich habe ja mit dem Abbezahlen meiner Wohnung und dem Einzahlen in meine private Altersvorsorge den Zugewinn für meine Zukünftige Frau gemindert.


Es ist ja auch zulässig, Gütertrennung zu vereinbaren und dann gibt es gar keinen Zugewinn.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen