Möbel aus Wohnung der Exfreundin holen

19. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
maurice123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Möbel aus Wohnung der Exfreundin holen

Hallo, meine damalige Freundin hat sich vor c.a 2 Wochen von mir getrennt mit der Begründung sich auf sich zu konzentrieren, habe aber rausbekommen das sie sich schon mit nem Typen trifft, schreibt etc. ist ja auch nebensache.
Aufjedenfall waren wir fast 3 Jahre zusammen, haben davon ungefähr 1 1/2 Jahre zusammen gelebt, allerdings war ich nie bei ihr in der Wohnung gemeldet, die Miete hat immer das Sozialamt/Jobcenter bezahlt. Nun zu meiner Frage. Habe im letzten Jahr im Dezember für c.a 4000€ Möbel für die Wohnung gekauft, was alles finanziert wurde, alles läuft auf meinen Namen, die Lieferadresse war zwar die 'Gemeinsame' Wohnung allerdings die Rechnungsadresse immer die, wo ich gemeldet bin. Jetzt wollte ich am Samstag in die Wohnng und die Möbel, für die ich bisher jeden Monat die Rate gezahlt habe darausholen. Ich habe alle Rechnungen, Lieferscheine, Kontoauszüge und sonstiges das ich alles bezahlt habe und der Eigentümer bin. Ich habe dann heute von ihrer Freundin erfahren das ihre Eltern wohl beim Anwalt waren und der Anwalt meinte das es nicht so einfach wäre mit den Möbeln, da man die Beziehung ja als Eheähnliche Beziehung ansehen könnte. Jetzt zu meiner Frage, habe ich kein Recht auf meine Möbel? Ich war nie in der Wohnung gemeldet oder sonst irgendwas. Alle Möbel laufen auf meinen Namen, die Miete hat immer das Jobcenter bezahlt und nie meine Ex-Freundin. Habe ich kein Recht auf meine Möbel?

MfG

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27 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Der Anwalt versucht es halt, aber mit einem sehr schwachen Argument. Da nun alle Möbelfinanzierungen auf deinen Namen laufen(die gehören ja nichtmal dir!) und du Sie ja weiter bezahlst, seh ich kein ernstes Problem.

Deine Exfreundin sollte lieber ganz kleine Brötchen backen. :devil: Sie hat sich durch Betrug strafbar gemacht. Da könnte man auch einfach mitteilen, entweder ich hole am Tag x meine Möbel ab, oder ich melde dem Jobcenter, dass ich bei dir gewohnt habe. Das hätte eine erhebliche Rückforderung der JC zur Folge und wohl auch eine Strafanzeige. Du hast dich nicht strafbar gemacht, auch wenn es moralisch verwerflich ist. :sad:

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von maurice123123):
Jetzt zu meiner Frage, habe ich kein Recht auf meine Möbel?
Doch.
Aber so lange du nur etwas durch Hörensagen weißt, solltest du abwarten.

...ein Anwalt meinte was zu den Eltern deiner Ex und die ihrer Tochter und die erzählt es ihrer Freundin und die erzählt es dir--- kennst du noch *Stille Post*?

Biete deiner Freundin etwas wohlüberlegtes an.
Die Möbel hast du immerhin doch *für euch* gekauft... darüber wird es wohl keinen Zweifel /Streit geben.

Das mit dem Sozialleistungsbetrug--- würde ich zunächst noch nicht so raushängen--- das kann später helfen, je nachdem, wie sie reagiert.

Mit der Miete hat das schon mal nix zu tun. Fängt aber auch mit *M* an--- :)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Ich kann auch erzählen, daß ich beim Anwalt war und daß der dieses und jenes erzählt hätte... ;)

So lange man nicht verheiratet ist, gilt daß Gegenstände dem gehören, der sie gekauft hat.

Schreiben Sie Ihre Freundin an und stellen Sie Ihr 3 Termine zur Verfügung, an denen Sie die Möbel abholen werden. Wenn sie die Herausgabe eindeutig verweigert, dann würde ich umgehend Klage erheben.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
maurice123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Biete deiner Freundin etwas wohlüberlegtes an.
Die Möbel hast du immerhin doch *für euch* gekauft... darüber wird es wohl keinen Zweifel /Streit geben.

Ich will die Wohnung einfach leerräumen, weil der Grund der Trennung für sie war, das sie sich auf sich konzentrieren möchte, habe aber rausbekommen das sie nach nichtmal 2 Tagen sich schon mit nem Typen getroffen hat und dieser auch schon in der Wohnung war und auf (meiner) couch lag. von daher ist nichts mit teilen für mich.
Laut Ihrem 'Anwalt' wäre das mit den Möbeln ja nicht so einfach wie ich mir das vorgestellt hätte, der Anwalt würde das als eheähnliche Beziehung ansehen und die Möbel wurden ja angeblich zusammen gekauft und von daher hätte sie anrecht auf 50%.. Ich war gestern einfach so durch den Wind und habe sogar bei einer Anwaltshotline angerufen und selsbt die habe alle gesagt das die Möbel zu 100% mir gehören und sie überhaupt nichts kann. Selbst wenn man die Möbel zusammen gekauft hätte, ich stehe ja alleine auf der Rechnung und auf der Lieferadresse, von daher kann mir niemand was oder?

Ich danke euch schonmal für die hilfreichen Antworten!

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Wieviele Kommentare brauchst du, um zu verstehen, dass der Anwalt Dir `nen Bären aufbinden will? Hör doch einfach auf, mit dem zu reden, das ist doch dummes Zeug, was der ablässt. Der will dich einfach nur verunsichern und schafft das auch....
Nun hast du dir das doch auch schon von der Hotline bestätigen lassen, reicht das echt nicht?

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von maurice123123):
von daher ist nichts mit teilen für mich.
Meinetwegen.
Zitat (von maurice123123):
ist ja auch nebensache.
Also doch keine Nebensache. Aber egal.
Laut ihrem Anwalt? Unsinn.

Es fragt sich doch eher: WIE willst du die Wohnung leerräumen?
Hast du noch den Schlüssel für die Wohnung? Willst du heimlich hinfahren, deine Möbel und dein Alles dort rausholen? Na, dann los.
Zitat (von maurice123123):
daher kann mir niemand was oder?
Was meinst du denn?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Du hast doch eine klare Anwort bekommen. Die Möbel gehören dir. Du hast sie gekauft und du kannst den Kauf belegen. Und deshalb kannst du die Herausgabe der Möbel verlangen.

Warum und weshalb sich deine Freundin von dir getrennt hat, wer die Miete bezahlt hat, wer sich jetzt auf der Couch räkelt etc. etc. das ist alles unerheblich.

Das Problem ist nur, wie du jetzt zu deinem Recht kommst. Denn die Möbel einfach mit der Brechstange heraus zu holen, das geht nicht, weil das ihre Wohnung ist. Ich schließe mich also meinen Vorrednern an: fordere deine Ex Freundin schriftlich unter Fristsetzung zur Herausgabe der Möbel auf und biete drei zeitnahe Termine zur Abholung an.

Wenn dies nicht fruchtet, dann solltest du dir umgehend einen Anwalt nehmen und die Herausgabe der Möbel notfalls einklagen.

Ob deine Ex es darauf ankommen lassen wird, das kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Aber möglich ist eben alles. Nur helfen wird es der Dame vermutlich nichts ! :)

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#8
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

off topic: Aber macht sich nicht auch derjenige strafbar, der bei einem Hartz-IV-Empfänger wohnt, dies nicht angibt und auch nicht die halbe Miete bezahlt, so dass diese vom Amt zu tragen ist? Kann dieses nicht in Rückforderung gehen, weil ja auch der Mitbewohner auf Kosten des Amtes Miete gespart hat?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Nö, denn der "Mitbewohner" des H4 Empfängers hat ja keine Leistungen in Anspruch genommen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
H. Odensack
Status:
Praktikant
(594 Beiträge, 117x hilfreich)

Indirekt aber schon, weil er eben in einer Wohnung lebt, die vom Amt bezahlt wird und wo er ja normalerweise mindestens die Hälfte der Wohnungsmiete selbst tragen müsste. Dadurch, dass das Amt alles bezahlt, spart er ja praktisch Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
Aber macht sich nicht auch derjenige strafbar
Wieso das? Soll der sich jetzt selbst anzeigen? Weil er evtl. gespart hat? Oder weswegen ? Oder was meinst du?
Hier und jetzt gehts um seine Möbel.

Dass die Freundin Leistungen zu Unrecht bezogen hat--- evtl. bzw. wahrscheinlich viel mehr als die halbe Miete--- ist ein ganz anderes Thema. Auch kein *Familienrecht* oder Möbelrecht.

Das kann die Freundin evtl. später selber unter *Sozialrecht* fragen--- Stichwort Sozialleistungsbetrug.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von H. Odensack):
wo er ja normalerweise mindestens die Hälfte der Wohnungsmiete selbst tragen müsste.


Er ist und war nicht verpflichtet dort irgendwas zu bezahlen, was aber nichts daran ändert, dass die Freundin ihn hätte angeben müssen. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
maurice123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und guten Abend,
Ich war heute mit 6 Leuten vorort und meine Exfreundin sowie ihre Eltern haben komplett verweigert mir meine Möbel auszuhändigen. Die Mutter wollte die Raten weiterzahlen, was für mich keine Lösung ist da ich eine Wohnung bezogen habe die komplett leer ist und ich die Sachen brauche.
Ende vom Lied, ich werde wohl Montag zum Anwalt gehen und ein Schreiben aufsetzen lassen, da ich leider nicht Rechtsschutz versichert bin, werde ich die Kosten selber tragen müssen. Kann mir jemand so in ungefähr sagen was für Kosten auf mich zukommen?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von maurice123123):
ich werde wohl Montag zum Anwalt gehen
Ja, das kannst du machen.
Es gibt aber auch andere Wege, bevor ein Anwalt ran müsste.
Du kannst auch hier nebenan einen Anwalt fragen--->

Du kannst das Schreiben auch selbst aufsetzen. Du kennst den Sachverhalt am besten. Du hast die Zahlen und Daten und Belege. Du hast das Wissen über ihren Sozialleistungsbetrug.
Du hast keinen Grund, sie irgendwie zu erpressen, oder schmutzige Wäsche zu waschen---aber die Nennung der Fakten bewegt die Eltern hoffentlich auch zum Nachdenken.

Dein Ansprechpartner/Adressat ist deine Ex, die hoffentlich volljährig ist---und nicht ihre Mutter.
Das Schreiben sollte als Einschreiben/Rückschein versendet werden.

Du kannst quasi als Good-will- und letzte Frist schreiben, dass du ihr Gelegenheit gibst, die Möbel am xxx vollständig herauszugeben.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Quatsch mit Soße !

Bei einer derart hartnäckigen Verweigerungshaltung halte ich das für genau die RICHTIGE Idee, einen Anwalt einzuschalten. Nach dieser Nummer dürfte m.E. klar sein, dass die Gegenseite freiwillig nicht einlenken wird.

Man sollte in so einer Angelegenheit rechtliche Schritte nicht zu lange hinauszögern. Denn die Möbel werden ja nicht jünger. Vor allem, wenn sie von Leuten genutzt werden, die dir nicht freundlich gesonnen sind.

Also such dir einen fähigen Anwalt und mach "Nägel mit Köpfen" ... es geht schließlich um einen ordentlichen Betrag !

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von Marcus2009):
Also such dir einen fähigen Anwalt
Ich such auch einen solchen. Steht leider immer wieder nicht dabei.
Geht der TE am Montag zu einem---- hmmm. :???:

Zitat (von Marcus2009):
Bei einer derart hartnäckigen Verweigerungshaltung
Hartnäckig? Verweigerung?
Zitat (von maurice123123):
hat sich vor c.a 2 Wochen von mir getrennt
Zitat (von maurice123123):
Jetzt wollte ich am Samstag in die Wohnng
Der TE hätte hier nicht fragen brauchen. Er hatte am 19.11. vor, am Samstag die Möbel zu holen.
Er ist gestern hingefahren...mit Möbelträgern.

Dass es schon nach 2 Wochen eine neue und komplett leere Wohnung gibt--- liest man jetzt. Vorher wars ein anderer Grund.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Es sind SEINE Möbel ! Punkt !

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
maurice123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Marcus2009):
Also such dir einen fähigen Anwalt
Ich such auch einen solchen. Steht leider immer wieder nicht dabei.
Geht der TE am Montag zu einem---- hmmm. :???:

Zitat (von Marcus2009):
Bei einer derart hartnäckigen Verweigerungshaltung
Hartnäckig? Verweigerung?
Zitat (von maurice123123):
hat sich vor c.a 2 Wochen von mir getrennt
Zitat (von maurice123123):
Jetzt wollte ich am Samstag in die Wohnng
Der TE hätte hier nicht fragen brauchen. Er hatte am 19.11. vor, am Samstag die Möbel zu holen.
Er ist gestern hingefahren...mit Möbelträgern.

Dass es schon nach 2 Wochen eine neue und komplett leere Wohnung gibt--- liest man jetzt. Vorher wars ein anderer Grund.

Habe mich wohl im Anfangspost falsch ausgedrückt, der 23.11 war der Termin zum Möbel abholen, hatte ich einen Sonntag vorher auch mit ihr abgesprochen, von ihr kam da nur : 'das Letzte Wort ist noch nicht gesprochen' Sie war extra nicht zuhause, und mit ihrer Schwester unterwegs, das haben mir ihre Eltern gesagt.

B2T: Kann mir jemand circa eine Summe nennen die auf mich zukommen wird wegen den Anwaltskosten?

LG

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Die Rechtslage ist ziemlich eindeutig.

Die Möbel gehören dir. Der Kaufvertrag lautet auf deinen Namen. Und du hast die Raten gezahlt.

Außerdem hast du die Möbel umgehend eingefordert. Und du hast einen zeitnahen Termin zur Abholung vereinbart. Den hat deine Freundin nicht eingehalten. Dafür hast du die Umzugsmannschaft als Zeugen.

Damit steht dir der Weg zum Anwalt offen.

Du hast Anspruch auf Rückgabe der Möbel. Und du hast Anspruch auf eine Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung der Möbel. Wenn du den Rechtsstreit gewinnst, dann darf deine Freundin auch alle Kosten zahlen.

Allerdings musst du hinsichtlich der Kosten in Vorlage treten. Und natürlich kriegst du auch nur Geld von der Freundin zurück, wenn etwas bei ihr zu holen ist. Deshalb ist das schon nicht verkehrt von dir, dich nach dem Prozessrisiko vorab zu erkundigen. So viel dürfte das bei einem Streitwert von etwa 4.000 Euro nicht sein.

Wenn du das Kostenrisiko abschätzen willst, dann kannst du bei einem Anwalt erst mal einen Termin zur Erstberatung machen. Die kostet vermutlich ca. 200 Euro. Da wird der Anwalt dir seine Einschätzung des Falles geben und die voraussichtlichen Kosten schätzen. Danach kannst du entscheiden, ob du dem Anwalt eine Vollmacht erteilst, ihn also mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragst, oder nicht.

Meine Einschätzung deine Freundin dürfte nach dem ersten anwaltlichen Schreiben einknicken.



0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von maurice123123):
Habe mich wohl im Anfangspost falsch ausgedrückt
Nö. Ich hab dich schon verstanden.
Niemand meint hier, die Möbel würden nicht dir gehören. Ganz ohne Punkt und Komma.
Die Frage ist nur: Wie bekommst du sie möglichst schnell zu dir.

Zitat (von maurice123123):
B2T: Kann mir jemand circa eine Summe nennen die auf mich zukommen wird wegen den Anwaltskosten?

Klick doch mal oben rechts auf die grüne Menüleiste---> Rechtsberatung --->
dort gehts weiter.

mind. 25,- wirst du für deine gut formulierte Frage einsetzen müssen.

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
JessieR
Status:
Beginner
(120 Beiträge, 80x hilfreich)

Zitat (von Anami):
mind. 25,- wirst du für deine gut formulierte Frage einsetzen müssen.


Und für die 25 Euro bekommst du vermutlich die Auskunft, dass du Anspruch auf Herausgabe der Möbel und Anspruch auf Entschädigung für die widerrechtliche Nutzung der Möbel hast. Das weißt du aber schon. Und damit bist du keinen Schritt weiter.

Mir scheint fast, dass Anami ein Interesse daran hat, dich davon abzuhalten, deine berechtigten Ansprüche wahrzunehmen. Aus welchen Gründen auch immer !

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

Zitat (von JessieR):
Mir scheint fast, dass Anami ein Interesse daran hat
Absolut nicht. Und mind. 25.- ist wohl deutlich, oder? Oder #14.

Niemand hier wird ihm aber die Frage beantworten können, wo der TE einen fähigen RA findet und was so ein Anwaltsschreiben kostet.
Du nennst für Erstberatung ca. 200,-. Schreibt dafür der RA auch das Schreiben? Und wer ist es ? Ein fähiger RA? Und wann hat der n Termin frei?

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
maurice123123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ich melde mich mal zum Aktuellen Stand der Dinge.

Mittlerweile ist März und meine Anwältin hat nach mehreren Schreiben an den Gegnerischen Anwalt Klage beim Gericht eingereicht, meine Ex wird sich vor Gericht verteidigen laut ihrem Anwalt, Sie hat ihre Eltern und ihre Cousine als Zeuginnen angegeben die angeblich bezeugen werden das die Möbel zusammengekauft wurden. Außerdem hat sie angegeben was die Höhe der Miete ist welche das Jobcenter/Sozialamt monatlich bezahlt hat.

Nochmal eine Frage an euch, kann der/die Richter/in ernsthaft gerichtlich festlegen das ich die Möbel teilen muss? wovon ich mittlerweile seit mehr als 4 Monaten die Raten bezahle und keinerlei nutzen habe? Steht mir Schadensersatz zu für die Monate wo ich die Raten bezahlt habe aber meine Möbel nicht besitze? auf was für einer Rechtsgrundlage würden ihr denn überhaupt meine Möbel beziehungsweise ein Teil der Möbel zu stehen?
Das ist alles sehr verwirrend für mich..

/e Habe 330€ an Gerichtskosten sowie knappe 550€ an Anwaltskosten bisher bezahlen müssen, bekomme ich nach dem Gerichtsverfahren was wieder?

-- Editiert von maurice123123 am 01.03.2020 22:10

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von maurice123123):
Nochmal eine Frage an euch, kann der/die Richter/in ernsthaft gerichtlich festlegen das ich die Möbel teilen muss?


Die Frage kann hier keiner beantworten, weil wir nicht wissen was Deine Anwältin eingeklagt hat.
Nehmen wir an, sie hat auf Herausgabe geklagt, liegt es an Dir das Eigentum an den Möbeln nachzuweisen.
Ein auf Dich lautender Kaufvertrag wäre dafür Grundvoraussetzung, ein Darlehnsvertrag, ebenfalls auf Dich lautend, würde das Ganze in Deinem Sinne verstärken, wenn der Kaufpreis mit der Darlehnssumme übereinstimmt. Aber schon ein höherer Gesamtkaufpreis lässt eine Gegenargumentation zu. Wir können nicht vorausahnen welche Strategie der Gegenanwalt verfolgt.

Zitat (von maurice123123):
Sie hat ihre Eltern und ihre Cousine als Zeuginnen angegeben die angeblich bezeugen werden das die Möbel zusammengekauft wurden.
Kann ja alles sein, wobei ich dann auf zusammen ausgesucht abstellen würde.
Zusammen ausgesucht schafft aber kein Eigentum.

Zitat (von maurice123123):
Habe 330€ an Gerichtskosten sowie knappe 550€ an Anwaltskosten bisher bezahlen müssen, bekomme ich nach dem Gerichtsverfahren was wieder?


Nein, Aber du könntest wenn beantragt einen vollstreckbaren Titel bekommen, den du Dir dann so lange an die Wand nageln kannst, bis das Mädel mal zu pfändbarem Einkommen kommt.

Zitat (von maurice123123):
Außerdem hat sie angegeben was die Höhe der Miete ist welche das Jobcenter/Sozialamt monatlich bezahlt hat.
War das alles dazu? Hier wäre noch Argumentationsspielraum in Richtung Anrechnung.
Der im Raum stehende Sozialbetrug wird in diesem Verfahren nicht behandelt. ihre Aussage hat damit also nichts zu tun.

Wichtig wäre zu wissen was genau deine Anwältin beantragt hat. Nur der Hinweis "hat Klage eingereicht" ist zu dünn.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 118x hilfreich)

Will deine Ex wirklich die, vermutlich zu unrecht bezogenen, Mietzahlungen des Amtes als Argument heranziehen, das sie theoretisch "deinen" Mietanteil übernommen hat und damit "ein Teil" der Möbel ihr gehören?

Genau mein Humor.

Ich weiss natürlich nicht, wie teuer die Möbel sind. Aber an deiner Stelle würde ich langsam überlegen, ob es das ganze Wert ist. Das Angebot der Mutter, die Raten zu übernehmen, wäre vermutlich das sinnvollste gewesen.

Vermutlich wird sich das Ding noch ein wenig hinziehen... solange hast du eh keine Möbel. Und dann ist sehr fraglich, ob du die Möbel überhaupt noch wiederhaben willst... ich kann mir sehr gut vorstellen wie eine Couch dann bei der Abholung durch dich aussehen könnte.

Und selbst wenn du Gewinnst, deine Anwaltskosten etc. bleiben erstmal an Dir hängen. Als H4-Empfängerin wird sie nichts haben, was du pfänden kannst. Ob dir dann eine Schreiben im Schrank, das du irgendwann eventuell vielleicht mal Geld zurück bekommst, helfen wird ist die Frage. Ich würde mich eher ärgern, sowohl die Möbel als auch noch 1000 Euro Verfahrenskosten auf diesem Weg verloren zu haben.

-- Editiert von Sunrabbit am 02.03.2020 08:25

1x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5655x hilfreich)

@TE

Zitat (von maurice123123):
Habe 330€ an Gerichtskosten sowie knappe 550€ an Anwaltskosten bisher bezahlen müssen, bekomme ich nach dem Gerichtsverfahren was wieder?
Wenn deine Anwältin auch das alles (außer den Möbeln) in die Klageschrift mit reingenommen hat, dann vielleicht. Vielleicht sogar alles.

Zitat (von Sunrabbit):
Und selbst wenn du Gewinnst, deine Anwaltskosten etc. bleiben erstmal an Dir hängen.
Nun ja. Nicht unbedingt... Und wieso ---erstmal---?

0x Hilfreiche Antwort

#27
 Von 
Sunrabbit
Status:
Praktikant
(682 Beiträge, 118x hilfreich)

Selbst wenn sie dazu verurteilt wird die Gerichts- und seine Anwaltskosten zu tragen, aber kein Geld hat, wird sich sein Anwalt erstmal an ihn halten. Und ob er das Geld dann jemals von seiner Ex zurück bekommt...

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