Hallo liebe Community,
ich bin 18 Jahre alt und lebe in NRW. Ich möchte versuchen von meinem Elternhaus auszuziehen, da dieses mir meine schulische Laufbahn erschweren, weiß aber nicht mal ob ich es finanziell wie rechtlich alles schaffen würde.
Zu mir, ich bin Schüler der 11. Klasse an einer Kaufmännischen Schule in unserer Stadt. Meine Schulform sieht es in unserer Stufe vor, ein Jahrespraktikum zu absolvieren ( 2 Tage Schule, 3 1/2 Tage Betrieb).
In meinem Betrieb verdiene ich 300€ monatlich. Dazu 40€ Taschengeld mitte des Monats und ab und an vom Kellnern min. 70€. Vater ist selbstständig, Mutter arbeitslos. Habe noch eine studierende, ältere Schwester. Ich besitze feste, unkündbare und monatliche Ausgaben von ca 90€.
Ab dem 31.07 endet das Praktikum und mein "Hauptverdienst" fällt aus.
Meine Frage ist, gibt es irgendwelche Gelder die mir beim leben in einer eigenen Wohnung helfen, mich finanziell unterstützen?
Gibt es Möglichkeiten sich als Schüler eine Wohnung finanzieren zu lassen, bzw. Teils zu finanzieren?
Auf was für Unterstützung kann ich bei meinem Vorhaben bauen?
Lg
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Möchte ausziehen - Bin Planlos
12. Februar 2015
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Frage vom 12. Februar 2015 | 23:10
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Möchte ausziehen - Bin Planlos
#1
Antwort vom 12. Februar 2015 | 23:31
Von
Status: Junior-Partner (5653 Beiträge, 2368x hilfreich)
Hallo Fuchs,
zunächst käme der Unterhalt von deinem Vater in Frage.
Vorrangig vor Unterhalt müsstest du prüfen ob dir BAB (über Arbeitsamt)
oder BAFöG zusteht.
Kindergeld könntest du auf dein Konto abzweigen lassen.
Für ein Zimmer in einer WG könnte das reichen.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
#2
Antwort vom 13. Februar 2015 | 09:37
Von
Status: Master (4295 Beiträge, 2443x hilfreich)
Ganz so wie der Vorredner es schildert, ist es nun doch nicht. nicht. Das "zunächst" hat er ja revidiert durch das spätere "vorrangig", aber neben dem Vater ist selbstverständlich auch die Mutter unterhaltspflichtig.
Wesentlicher noch ist aber der §1612 BGB
, Absatz 2:
quote:<hr size=1 noshade>Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, sofern auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht genommen wird. ... <hr size=1 noshade>
Wenn die Eltern also keinen Unterhalt zahlen wollen, dann müsstest du sie dazu verklagen und zu diesem Zweck vor Gericht darlegen, dass es dir nicht zumutbar ist, von der Unterhaltsleistung durch Kost und Logis plus die genannten 40€ Taschengeld zu leben. Dass "dieses mir meine schulische Laufbahn erschweren" müsste also schon sehr nachvollziehbar begründet werden, ein einfaches "die machen stress" wird es zum Beispiel nicht tun.
Wenn du ohne Elternunterhalt auskommst, steht dir nach Auszug aber immerhin noch das Kindergeld von mindestens 184€ zu. Bei BAB oder BAFÖG wird das allerdings schon einberechnet.
Wenn du das Gericht überzeugt bekommst und deine Eltern genügend Geld haben, steht dir laut Düsseldorfer Tabelle insgesamt ein Unterhaltsbetrag von derzeit 670€ zu, eventuell zuzüglich Krankenversicherung und Schulkosten. Davon sind dann deine festen 90€ monatlich genauso zu begleichen wie Wohnung, Verpflegung, Kleidung und was immer man noch so an Taschengeld zu benötigen meint.
Übrigens: deine Eltern können dich auch rauswerfen. Dann musst du mit den 670€ auskommen, ob es dir passt oder nicht. Also lieber erst mal rechnen, dann die Eltern ansprechen...
-- Editiert quiddje am 13.02.2015 09:42
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#3
Antwort vom 13. Februar 2015 | 12:48
Von
Status: Schüler (239 Beiträge, 272x hilfreich)
WICHTIG: 670€ Unterhalt abzüglich des vollen Kindergelds.
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