Monatliche Gehaltsnachweispflicht als Unterhaltsempfänger

4. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Utafragt0104
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Monatliche Gehaltsnachweispflicht als Unterhaltsempfänger

Hallo,
ich beziehe Unterhalt von meinem Ex-Ehemann. Dieser verlangt einen monatlichen Nachweis meines Einkommens. Da mein Einkommen jedoch jeden Monat gleich ist, müsste die Lohnsteuerjahresabrechnung doch eigentlich reichen. Kann er auf monatlichen Nachweis beharren?
Würde mich über Erfahrungswerte freuen.

-- Editiert von Utafragt0104 am 04.06.2019 15:39

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,Ich nehme an es geht um Trennungsunterhalt?

sind Kinder vorhanden?

man sollte eine Berechnung vornehmen lassen.

Als Nachweis werden die letzten 12 Monate herangezogen.

nicht die Lohnsteuer- sondern die Lohnabrechnungen

edy





-- Editiert von edy am 04.06.2019 16:17

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist denn ein Titel da?

wirdwerden

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#3
 Von 
Utafragt0104
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke für Eure Antworten.
Es handelt sich um nachehelichen Unterhalt, der vertraglich noch für die nächsten 2 Jahre festgelegt ist.
Der Unterhalt für die Kinder wird bezahlt.
Ein Titel ist vorhanden.
Darum ging es mir aber auch nicht.
Ich wollte wissen, ob mein Ex bei gleichbleibendem Gehalt auf monatliche (JEDEN MONAT) Gehaltsnachweise BESTEHEN kann, wenn doch ein Jahresnachweis auch reichen würde.
Mich nervt einfach das monatliche einscannen und verschicken per Mail.

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#4
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5540 Beiträge, 2498x hilfreich)

Dazu müsste man wissen, was hiet

Zitat (von Utafragt0104):

Es handelt sich um nachehelichen Unterhalt, der vertraglich noch für die nächsten 2 Jahre festgelegt ist.


Genau vereinbart wurde.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn der nacheheliche Unterhalt tituliert und auf eine Zeit festgelegt ist,dann musst du m.E.

gar nichts mehr vorlegen.

Nachehelicher Unterhalt ist ein "Ausgleich" dafür ,dass du evtl. durch Kindererziehungszeiten

einen beruflichen Nachteil hast. ( deine Karriere wäre z.B. weiter fortgeschritten usw).

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