Muß der Name des Vaters genannt werden ?

9. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Melle
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß der Name des Vaters genannt werden ?

Hallo Leute,

wie ist das eigentlich, ist eine junge Mutter den Ämtern gegenüber dazu verpflichtet den Namen des Erzeugers ihres Kindes anzugeben ? Wenn sie die Auskunft verweigert, verliert sie dann die Ansprüche auf Unterstützung ?
Die Situation ist so, daß ich erstmal nur einen 320 € Job ausüben kann. Habe ich nur den Anspruch auf Kindergeld und auf Erziehungsgeld für 2 Jahre, oder steht mir sonst noch irgendetwas zu wenn ich den Namen des Vaters partout nicht angeben möchte ? Bekomme ich unter diesen Umständen überhaupt Erziehungsgeld oder wird auch das Versorgungsamt auf Angaben über den Vater des Kindes bestehen ?

Gruß
Melle

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
JumpelW
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Melle,

zwingen kann Dich keiner.
Du solltest dir aber über weitere Konsequenzen wie Unterhalt und ggf. steuerliche Vor- und Nachteile gedanken machen.

Gruß

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#2
 Von 
david2000
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

hallo Melle
ich habe genau das andere Problem, meine Ex hat mich nicht angegeben, und jetzt hat sie Riesen Stress, aber auch nur weil ich zu meinen Kind stehe, kläre es mit dem Erzeuger ob er damit einverstanden ist „mit dem nicht angeben“.
weil wenn er irgend wann mal ankommt und sagt das er sein Kind Finanziell unterstützen möchte wird das Jugendamt nicht lange mit sich reden lassen und ein Vaterschafts-Test einleiten, was ich zur Zeit habe, und wenn es raus kommt das Sie es von Anfang an bescheid wussten, gibt es auch xxx Ärger weiß noch nicht genau was, ich kann es Ihnen ja schreiben wenn soweit ist.
aber wenn dein Erzeuger das Gegenteil von mir ist, dann spreche mit im, und halte es auch Schriftlich fest, „wenn er mal ankommt“, das Sie auch was zum vorzeigen haben, das er es auch bescheid wusste.
aber besser ist es wenn Du in an gibst, ist ehrlich gesagt besser für das Kind, erstens wird es irgend wann mal nach seinen Vater fragen, zweitens Sie bekommen die Unterstützung vom Sozialamt, wenn Sie aber einen Neuen Lebenspartner haben und ihr zusammen sieht, muss er für das Kind aufkommen, und drittens ist es für Sie eine Sicherheit immer Geld zu bekommen entweder vom Erzeuger oder Jugendamt. Wenn er mal nicht zahlen kann wird es vom Jugendamt vorgestreckt, was er irgendwann zurückzahlen muss, so haben Sie für ihren Kleinen immer Geld, und sind nicht von ihren neuen Lebenspartner abhängig.
Ja so viel weiß ich bereits, habe auch sehr viele Behörden Gänge machen müssen, ja einen Nachteil haben Sie, und das ist er bekommt sein Umgangsrecht, nur keinen Sorgerecht, und wenn er mal bei den Besuchen kein Guter Umgang für das Kind ist, müssen Sie wieder das Jugendamt einschalten, und die schauen sich die Sache genauer an, diese Ganzen Informationen habe ich von einer Dame vom Jugendamt.


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#3
 Von 
Sybille
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 8x hilfreich)

Also, wenn du nicht weißt, mit wem du zu der Zeit gepennt hast, dann kann man die Info auch nicht aus dir rausholen.
Als Steuerzahler, hoffe ich dann aber, daß du ohne Stütze dein Kind groß ziehst, denn sonst krieg ich so nen Hals.
Gruß Sybille

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