Müssen Lehrer bei Schulschwänzern durchgreifen?

26. September 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.03.2024 00:48:05
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 1x hilfreich)
Müssen Lehrer bei Schulschwänzern durchgreifen?

Vor zehn Jahren bin ich noch zur Schule gegangen. Da wurde geschwänzt, was das Zeug hält. Heute habe ich erfahren, dass Schwulschwänzen illegal ist.

Ich weiß von mehreren, die auf Lehrern in der Stadt trafen. Diese haben aber so getan, als ob sie nichts gesehen hätten (oft einfach freundlich gegrüßt, oft auch mit einem Scherz, dass er/sie die Schüler nicht im Unterricht gesehen hätte *Zwinker*). Wie sieht da die Rechtslage aus?

-- Editiert von Moderator topic am 26. September 2022 15:48

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39825x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
Wie sieht da die Rechtslage aus?

So
Zitat (von Anonymität123):
Schwulschwänzen illegal



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Schlichter
(7210 Beiträge, 1514x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
Diese haben aber so getan, als ob sie nichts gesehen hätten (oft einfach freundlich gegrüßt, oft auch mit einem Scherz, dass er/sie die Schüler nicht im Unterricht gesehen hätte *Zwinker*). Wie sieht da die Rechtslage aus?


Das Zwinkern legalisiert ja nicht die Aktion. Das ist ein freundlicher Hinweis, dass der Lehrer den betreffenden Schüler im Auge hat

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Das ist keine Problematik des Familienrechts. Regelungen dazu trifft das jeweilige Schulgesetz des entsprechenden Bundeslandes. Das Verletzen der Schulpflicht ist eine Ordnungswidrigkeit, die mit Bußgeld belohnt wird. In einigen BL kann es auch als Straftat geahndet werden. Mildere Mittel sind z. B. das Vorführen des Kindes/Jugendlichen in der Schule durch die Polizei.



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#4
 Von 
reckoner
Status:
Philosoph
(13735 Beiträge, 4362x hilfreich)

Hallo,

was stört dich an der Sache? Oder willst du den Täter wechseln, also dem Lehrer ein Fehlverhalten unterstellen?

Es gibt auch für Lehrer keine Anzeige- oder Meldepflicht für privat beobachtete Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten (mit ein paar wenigen Ausnahmen, die hier aber nicht relevant sind).

Außerdem weiß der Lehrer ja gar nicht, ob wirklich geschwänzt wurde. Der Schüler kann beispielsweise krank sein und auf dem Weg zum Arzt etc. Oder er kann aus Nichtkrankheitsgründen entschuldigt sein.

Stefan

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32145 Beiträge, 5653x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
Diese haben aber so getan, als ob sie nichts gesehen hätten
Also ehrlich, da schaut nicht jeder Lehrer gern hin.
Schulunterricht schwänzen ist ja schon eine Verletzung der Schulpflicht, da brauchts nicht noch...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16974 Beiträge, 5890x hilfreich)

Zitat (von Anonymität123):
Heute habe ich erfahren, dass Schwulschwänzen illegal ist.
Ernsthaft? Das war auch zu deiner Schulzeit schon so.

Signatur:

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