Muss Kind von Kindesunterhalt Miete zahlen?

16. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
go465911-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss Kind von Kindesunterhalt Miete zahlen?

Guten Tag,
ich möchte mich bei dem Thema kurz fassen und das Wichtigste nennen.
Nach Trennung bzw. darauffolgender Scheidung wohnt Mutter mit Kind in einer Wohnung.
Das Kind bekommt rund 450 Euro Unterhalt und ist volljährig geworden.
Mutter hat bis jetzt Miete, Strom, Essen, etc. von dem Unterhalt gezahlt. Das Kind hat davon im Monat vielleicht 50 Euro gesehen.
Kind geht noch zur Schule.
Jetzt, wo es volljährig ist, möchte es den Unterhalt auf sein Konto haben. Mutter sagt, wenn das passiert, schmeißt sie das Kind raus. Über Jahre hatte das Kind nur 30 Euro Taschengeld im Monat, hat keinen PC, keinen Fernseher, kann sich absolut fast gar nichts leisten. Anziehsachen bekommt es einzeln, alle 4 oder 5 Monate.
Kann man da etwas machen? Die Mutter kann doch nicht fast den kompletten Unterhalt einbehalten, und davon Miete zahlen, etc.
und sonst drohen, das Kind rauszuschmeißen. Soweit ich weiß, ist sie doch barunterhaltspflichtig, aber sie zahlt gar nichts.
MfG

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Jetzt, wo es volljährig ist, möchte es den Unterhalt auf sein Konto haben. Mutter sagt, wenn das passiert, schmeißt sie das Kind raus Klar kann sie das machen - woraus sollte sich denn eine Verpflichtung ergeben, das Kind weiter da wohnen zu lassen?

-- Editiert von muemmel am 16.05.2017 13:16

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

15x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
go465911-11
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht noch zur Schule und hat nichtmal ein richtiges Einkommen. Wie soll es sich das leisten?
Über Jahre hinweg hat sie dem Kind Geld genommen, kann man da etwas nachträglich vielleicht tun?
Ich meine, das ist ein Fall von etwas entfernten Bekannten, mir tut das leid.
Denn das Kind hatte über Jahre fast nichts, während die Mutter ihre eigene Miete davon gezahlt hat.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32828 Beiträge, 17249x hilfreich)

Es geht noch zur Schule und hat nichtmal ein richtiges Einkommen. Wie soll es sich das leisten? Durch Unterhalt und Kindergeld.
Denn das Kind hatte über Jahre fast nichts, während die Mutter ihre eigene Miete davon gezahlt hat. Ach nee - hat das Kind da vielleicht nicht gewohnt?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

5x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1346 Beiträge, 508x hilfreich)


Natürlich darf das Kind den KU ab 18 vom Vater auf das eigene Konto überweisen lassen.

Aber die Mutter darf auch einen Kostenbeitrag für Wohnraum,Essen, Nebenkosten etc. verlangen. Wenn dafür die 190 € KG nicht ausreichen, dann kann man sich ja auf einen Betrag x einigen.

Vom Rest muss das Kind dann eben alles (was bisher durch den Unterhalt üebr die Mutter gezahlt wurde) selbst zahlen. Klamotten, Hygieneartikel, Schulbedarf, Klassenfahrten etc.

Wenn das Kind zuhause nichts abgeben möchte, kann die Mutter sie durchaus auch vor die Tür setzen. Dann kann das Kind entweder zum Vater ziehen oder sich eine WG o.ä. suchen.

Inklusiv Kindergeld stehen dann 735 € für alles (Miete, Lebensmittel, Klamotten, Schulbedarf etc.) zur Verfügung. Dabei wären dann auch beide Elternteile Unterhaltspflichtig (sofern beide auch leistungsfähig sind). Das JA kann dann bei der Wohnungssuche durchaus behilflich sein

btw. Ich gehe davon aus, das das Kind die letzten 18 Jahre nicht unter der Brücke gelebt hat, sondern ein Zimmerchen hatte, das es mit Kleidung, Nahrung und Schulmaterialien ausgestattet war. Die Mutter hat das Geld sicher nicht dem Kind vorenthalten, sondern die Bedürfnisse des Kindes damit gestillt

-- Editiert von ratlose mama am 16.05.2017 14:02

4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Aspirin1000
Status:
Schüler
(341 Beiträge, 66x hilfreich)

450€ und Kindergeld im Monat für ein volljähriges Kind ist wenn davon Miete, Strom, Telefon, Internet, Fahrkarten, Schulangelegenheiten, Lebensmittel, Drogerieartikel, Instandhaltung gezahlt werden müssen nicht wirklich viel. Klar haben beide Eltern eine Unterhaltspflicht für ein sich noch in Ausbildung befindendes Kind aber es reicht aus dem Kind diesen in Naturalien (sprich eine Unterkunft und Essen zur Verfügung stellen) zur Verfügung zu stellen. Ein paar Ausnahmen wären z.B. Wenn das Kind bereits eine eigene Famile gegründet hat ( dann hat es das Recht gemeinsam mit Kind und Partner in einer Wohnung außerhalb des Elternhauses zu wohnen). Falls das Kind einen PC benötigt oder Fernseher kann das Kind an Nachmittagen und Abenden mittels Nebenjob aber mit Sicherheit eigenes Geld hinzuverdienen.

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Der ALGII (Hartz4)-Regelsatz für Kinder unter 25 liegt bei ca. 320€/mtl.

dazu kommen noch die KdU (Kosten der Unterkunft, Miete+ Mietnebenkosten)

Deshalb sollte man nicht denken "Kinder kosten nichts)

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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