Hallo,
ich frage mich immer wieder, ob ich in meinem Fall als Mutter die Fahrkosten tragen muss, die zur Wahrnehmung des Umgangsrechtes zwischen Vater und Kind notwendig sind?
Und zwar ist die "Geschichte" so: Der Vater meines Kindes hat aus diversen Gründen immernoch keine Ausbildung, war so gut wie nie bisher arbeiten und hat seinen Sohn in 8 Jahren sehr selten gesehen. Als wir noch in der Nähe wohnten, kam er ab und zu mal, dann, als wir ca. 300km entfernt wohnten, hätte das Amt die Kosten übernommen, aber er hatte mehr mit sich zu tun (psychische Probleme, Drogenproblematik, ...) und kam auch nur unregelmäßg. Nun kommt er erstmal gar nicht mehr (mein Sohn hat seinen Vater 1 Jahr lang nicht gesehen!!!). Als Grund gibt er an, dass ich ja selbst schuld sei, wenn ich so weit weggezogen bin (600km) und er eben kein Geld habe.
Ich könnte mich ohnehin schon aufregen ohne Ende, da der Vater sich ein schönes Leben macht (was man, zumindest er, von ALGII sehr gut kann) und keinen cent für seinen Sohn übrig hat. Ich habe in den 8 Jahren echt alles dafür getan, dass ich für meinen Sohn sorgen kann, Geld verdienen, etc. Und nun kommt noch hinzu, dass ich befürchte, dass ich von dem, was ich verdiene (mittlerweile gar nicht so schlecht, aber für uns beide sehr knapp), die Fahrtkosten bezahlen muss. Wenn ich dies tun würde, hätte ich so viel am Ende über, als wenn ich AlgII beziehen würde.
Wenn der Vater ein Mann sei, der sich alle Mühe gibt und dennoch nicht zahlen kann und ich Geld ohne Ende über hätte, würde ich meinem Sohn zuliebe wohl auch die Fahrtkosten tragen, aber in diesem Fall?
Das kann doch nicht sein, dass der Vater (der ohnehin nie Unterhalt zahlen müssen wird zwecks Selbstbehalt)sich sein Leben lang "ausruht" bzw. das, was er verdient, nicht einsetzen muss und ich, die zwar nun mehr Geld hat als er, dieses einsetzen muss und damit das ausgleichen, was er nicht hinbekommen hat bzw. wollte?!?
Also wenn man sich mal überlegt: Er hat, wenn er mal arbeitet, 1000€ Selbstbehalt! Wenn ich bei meinem Einkommen Miete, Strom, Betreuungskosten, etc. abziehe, dann bleibt uns fast nichts mehr... Und er darf so viel behalten, ohne was zahlen zu müssen? Das kann doch wohl nicht wahr sein?!? Vor allem, wenn man mal sieht, was ich in den letzten Jahren gemacht habe und was er :-(
Ich hoffe, die Gesetze sind nicht ganz so unfair, wie ich glaube, oder?!?
Liebe Grüße...
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Muss Mutter Fahrtkosten für Umgang tragen?
quote:
Als Grund gibt er an, dass ich ja selbst schuld sei, wenn ich so weit weggezogen bin (600km) und er eben kein Geld habe.
Sie sind also trotz zumindest sporadischer Umgangskontakte (aber einem durchgehenden Interesse) über eine größere Distanz umgezogen. Was war denn damals der Grund für den Umzug und hat er dem Umzug zugestimmt?
In solchen Fällen, in denen Sie als das Kind betreuende Mutter eine so große Entfernung schaffen und damit die Kosten explodieren lassen, kommt eine Beteiligung an den Umgangskosten tatsächlich in Betracht, bis hin zur vollständigen Übernahme.
Alles andere wäre auch ziemlich unangemessen, da der betreuende Elternteil sonst auf diese Weise den Umgang mit einem finanziell schwächeren Elternteil vereiteln könnte, ohne dass dieser etwas dafür könnte. Grundsätzlich sind Kosten von dem zu tragen, der sie verursacht.
Bei entsprechendem Alter könnte man auch darüber nachdenken, den Jungen dann einfach in den Zug zu setzen und die Kosten damit klein zu halten. Allerdings ist das ja bisher sowieso nur ein theoretisches Problem, da der Vater sich aktuell nicht um Umgang bemüht, oder. Im Fall der Fälle könnte man sich an das Jugendamt wenden und dort gemeinsam eine sinnvolle Umgangsvereinbarung austüfteln. Bei der Entfernung sind die Kosten ja nicht der einzige Problempunkt.
Meiner Meinung nach müssen Sie sich von dem Gedanken lösen, hier nach der Gerechtigkeit fragen zu müssen. In Ihrem Beitrag lese ich an sehr vielen Stellen, was Sie gemacht haben und was der Vater nicht oder umgekehrt. Eigentlich geht es aber nicht um Sie beide, sondern um den gemeinsamen Sohn, der nunmal ein Grundrecht auf den Umgang hat. Ihm kann es egal sein, wer daran Schuld hat, wenn der Umgang wegen der Kosten ausfällt. Er wächst dann ohne Kontakt mit dem Vater auf.
quote:
Wenn ich dies tun würde, hätte ich am Ende so viel über, als wenn ich selbst AlgII beziehen würde
Nein, das ist sozialrechtlich unmöglich. Ungewöhnliche Ausgaben für den Umgang würden Ihnen wohl angerechnet werden. Im Ergebnis wären Sie dann Aufstockerin und hätten durch den eigenen Verdienst noch immer deutlich mehr Einkomen als jemand im Vollbezug von AlgII. Oder aber Ihre Kostenhaftung wird so begrenzt, dass Sie nicht so weit abrutschen.
Wie Sie ja aber schon erwähnt haben, könnte der Vater (AlgII-Bezug?) auch versuchen, sich das Geld für den Umgang beim Amt zu holen. Die Möglichkeit besteht grundsätzlich. Kompliziert könnte es nur werden, wenn das Amt dann auf den möglichen Anspruch gegen Sie verweist. Dann müsste man weiter sehen.
Jetzt eine Rückfrage:
Sie schreiben "hätte das Amt die Kosten übernommen".
Warum gehen Sie davon aus, dass es das Amt jetzt nicht mehr tun würde?
Wegen dem Wegfall von AlgII für den Vater? Das sollte kein Problem sein. Durch die Umgangskosten wäre sein Bedarf ja höher und er dann Aufstocker. Leistingen nach dem SGBII dürfen nicht an den Bszug von Rgelleistungen geknüpft sein, wenn der Vater dadurch von notwendigen Sozialleistungen ganz ausgeschlossen wird.
Also über "durchgehendes Interesse" lässt sich streiten, denn bei einer Anfangsentfernung von ca. 2 km wüsste ich nicht, was dagegen spricht, sein Kind regelmäßig zu besuchen. Bei ca. 300km und Übernahme der Fahrtkosten und viiiel Zeit auch nicht...
Der Grund für den Umzug waren a) voraussichtlich bessere Arbeitsbedingungen (aber gut, die hätte man wohl auch woanders finden können) b) dass es schon immer mein Traum war, hierhin zu ziehen (und das darf mir genommen werden, nur weil der Vater zu faul ist zum Arbeiten, etc.?) und c) weil die Luft hier für unsere Gesundheit besser ist...
Ich finde aber auch, man muss unterscheiden: Wäre der Vater ein Mann, der sich regelmäßig um seinen Sohn gekümmert hätte, auch mal arbeiten gegangen wäre, etc. wäre ich bestimmt nicht weggezogen. Aber er hätte ihn wahrscheinlich auch trotz Nicht-Umzug nur 2mal im Jahr (wenn überhaupt) besucht. Vielleicht kann man ein wenig verstehen, dass ich nicht mein Leben lang Rücksicht auf einen Vater nehmen möchte, der NICHTS tut, um sein Kind zu besuchen? (wenn er ihn mal besucht hat, dann eher aus Eigennutz - er fragte seinen Sohn dann ständig, ob er ihn noch lieb hat, ob er nicht ein toller Papa ist, usw.)
In den Zug setzen? Ich hoffe mal, dass das in der heutigen Zeit in den nächsten Jahren keiner verlangt. Ich würde nur in Angst leben :-(.
Ans Jugendamt habe ich auch schon gedacht, auch wenn ich damit bisher keine guten Erfahrungen gemacht habe. Einfach meinem Sohn zuliebe. Aber ich habe zu große Angst, dass das nach hinten losgeht. Also mal angenommen, ich müsste dann die Umgangskosten zahlen, dann ist die Frage, ob das, was dann kommt, für meinen Sohn besser ist. Wir müssten dann wahrscheinlich umziehen, weil ich die Miete nicht mehr tragen könnte (für meinen Sohn wäre dies schrecklich, soweit ich dies momentan erahnen kann) oder ich könnte ihm im Alltag noch weniger bieten (gar kein Eis mehr, wenn man mal weg geht, keine Extras beim Einkaufen, kein Urlaub (können wir momentan schon nicht), vielleicht sogar noch die Haustiere weggeben, etc.).
Das mit der Gerechtigkeit außen vor zu lassen: Wie soll das gehen? Ich glaube, das schaffe ich nicht. Und selbst wenn: Mein Sohn würde ja ziemlich sicher dennoch mehr oder weniger darunter leiden müssen, wenn es so ungerecht zugänge. Wenn ich dann so viel habe wie ein AlgII-Empfänger, aber dennoch keine Zeit für ihn habe, weil ich den ganzen Tag arbeiten muss, was hat er dann davon?!? Klar, ich bin stolz darauf, ihm das so vorleben zu können und nicht ALGII beziehen zu müssen. Aber wenn der Vater mal seinen Hintern bewegen würde, dann könnte ich meinem Sohn vielleicht etwas bieten UND er würde seinen Vater hin und wieder mal sehen.
Zwecks "sozialrechtlich unmöglich": Wieviel könnte ich denn behalten zusätzlich zum Regelsatz von AlgII? Bestimmt doch nur den zustehenden Teil für die Miete, den Bedarf vom Kind und maximal 100€ zusätzlich?!? (wenn überhaupt) Dann hätten wir aber weniger als mit AlgII, weil unsere Miete so hoch ist (aber hier nicht anders zu finden, außer 2-Zimmer-Wohnung vielleicht) - dann würde man uns vielleicht doch noch indirekt "zwingen", auszuziehen?
Zur Rückfrage:
Das Amt würde nun vielleicht grundsätzlich die Kosten übernehmen, aber eben dann erstmal auf mein Einkommen schauen. Und dann würden wohl meine Befürchtungen wahrwerden. Und dann ist die Frage, worunter mein Sohn mehr leidet (dass er seinen Vater so selten sieht oder dass er vieles aufgeben muss).
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Ich sehe das Problem nicht. Wenn der Vater ALG II Bezieher ist, dann kann er den Antrag stellen, dass das Job-Center die Umgangskosten übernimmt. Und das ist ihm zuzumuten.
Abgesehen davon glaube ich nicht, dass bei einem Umgang von 1-2 mal im Jahr bzw. dessen Kostenübernahme ein Wohnungswechsel wegen zu hoher Miete erforderlich ist.
Im Augenblick besteht doch kein Regelungsbedürfnis für irgend was. Also, was soll der Thread?
wirdwerden
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@wirdwerden: Ich glaube, du hast da was falsch verstanden. Die Frage ist ja gar nicht, ob man einen Antrag auf Übernahme der Umgangskosten stellen kann, sondern ob ich dafür dann aufkommen muss?!? Also für die Umgangskosten?
Mich würde das wohl wirklich finanziell ruinieren (ich habe jetzt schon 20000€ Schulden :-( - würde sowas bei der Rechnung denn anerkannt werden, wenn die Schulden "selbstverschuldet" sind? (Bafög, etc.)
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