Muss Mutter Kosten Tragen bei Besuch Vater

21. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)
Muss Mutter Kosten Tragen bei Besuch Vater

Hallo,

ich habe mal eine kurze Frage:

Ich habe ein Kind 2 1/2 bin in der Elternzeit und bekomme Hartz 4.

Wie ist die Gesetzeslage?

1.)Wenn der Kindsvater das Kind für das Wochenende nimmt, kann er die Kosten vom Unterhalt abziehen lassen falls er es einfordern würde?

1.1) Muss die Mutter Uttensilien für das Kind mitgeben. Bsp. Windeln, Feuchtücher etc. Welche Kosten muss der Vater lt. Gesetz für das Wochenende übernehmen

2.) Muss die Kindsmutter eine Fahrt am Wochenende (Hin- oder Rückfahrt) übernehmen für den Kindsvater?

3.) Wenn der Kindsvater das Kind im Urlaub nimmt. bsp Sommerferien 2 Wochen. Kann der Vater da den Unterhalt um einen halben Monat kürzen?

4.) Wenn die Großeltern das Kind freiwillig mehrmals im Jahr nehmen (z.b. mit in den Urlaub). Können die Großeltern bei der Mutter Erstattung fordern bzw. der Vater den Unterhalt entsprechend kürzen?

Vater macht eine Fortbildung. Mutter bekommt Unterhaltsvorschuss vom Amt. Vater zahlt noch raten für ein neues Auto ab, welches für eine Arbeitsstelle weiter weg angeschafft wurde, wurde aber dann arbeitslos.

Neuer Partner der Mutter (Bedarfsgemeinschaft) bezieht auch Hartz 4.

Vielen Lieben Dank für evtl. kurze Antworten.

mfg
Anki

-- Editiert am 21.08.2009 11:40

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9 Antworten
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#1
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Anke,

die Umgangskosten trägt der Umgangsberechtigte, in deinem Fall also der Vater. Die Beträge der Düsseldorfer Tabelle sind auf dieser Grundlage festgelegt. Ein Einbehalt ist nicht vorgesehen.

Grüße

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#2
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo,

vielen Lieben Dank.

Ergo:

Kann der Vater bei einem Ein- oder Zweiwöchigen Urlaubsaufenthalt des Kindes KEIN Antrag beim Jugendamt auf Erstattung des Unterhalts stellen für die Zeit die das Kind beim Vater ist?

Ich meine mal mitbekommen zu haben, bei einem Gespräch zweier beim Jugendamt, dass der Kindsvater wohl doch bei einem Aufenthalt ab einer Woche den Unterhalt AUF ANTRAG kürzen kann. Wie gesagt, Unterhalt wird vom Amt als Vorschuss gezahlt. Der Vater selbst zahlt nicht!

Wie ist das wenn das Kind bei den Großeltern ist, kann es da auch auf Antrag von diesen oder vom Kindsvater gekürzt werden?

Ich bin daher ein wenig verwirrt!

Vielen lieben Dank

Anki

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#3
 Von 
MaxiCosy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Guten Morgen Anke,
ich habe Ihren Beitrag gelesen und frage mal interessehalber nach, weil ich glaube etwas falsch verstanden zu haben.
Also: sie schrieben, sie bekommen Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt?
Warum sollte der Vater Unterhalt kürzen. Er zahlt doch gar keinen. Oder stehe ich jetzt einfach auf dem Schlauch?
Grüße

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#4
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

Hallo Maxi,

ja eben, Vater zahlt KEINEN Unterhalt an das Kind. Ich erhalte Unterhaltsvorschuss vom Amt weil der Vater eine Fortbildung / Umschulung macht und deshalb auch vom Amt seine Lebenerhaltungskosten erhält.

Aber ich habe mitbekommen, dass wenn eben der Vater länger als eine Woche oder bzw. die großeltern eine längere Zeit das Kind haben, dass diese dann AUF ANTRAG des Vaters den Teil des Unterhaltes für die Dauer des Aufenthaltes erhalten.

Stimmt es? Oder muss ich mir da keine Sorgen machen? Ich bin ja auf den Unterhalt vom Amt angewiesen.

Dankeschön für das Interesse.

Anki

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
MaxiCosy
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo Anki,
rechtlich kann ich dazu leider gar nichts sagen. Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Unterhalt während der Urlaubszeit gekürzt wird. Sowas ist glaube ich schon im Kindergeld enthalten-aber das bekommt er ja nicht, da er nicht zahlt. Schwierige Frage. Vielleicht hat schon Jemand ähnliches erlebt. Würde mich auch mal so grundsätzlich interessieren.
Viele Grüße

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#6
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi,

meine Aussage bezog sich auf "normale" Unterhaltsleistungen. Wenn UHV im Spiel ist, bin ich überfragt.

Ggf. noch mal im Sozialrecht posten.

Grüße

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#7
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Alles Quatsch.

Der Unterhalt wird nicht gekürzt wenn das Kind mal länger als eine Woche beim Vater Ferien macht. (auch nicht bei 3 Wochen.)


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#8
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

@ Henriette

vielen lieben dank!

hintergrund war 1. weil ich es mitbekam und 2.

weil der KV sagte, wenn ich nicht immer die utensilien mitgebe wie windeln, feuchttücher und wir uns die fahrtkosten nicht teilen KÖNNTE er im zweifelsfall wenn das kind länger als eine woche bei ihm ist, mir für diese zeit den u-halt kürzen lassen.

ich habe selbst wenig geld und gebe ihm schon immer das geld für eine fahrt wieder, gebe ihm die sachen für das kind mit (auf meine kosten) usw.

letztlich trägt er KEINE kosten außer für die nahrung und für EINE fahrt. sprit ist ihm wohl zu teuer.

vielen dank

Anki

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#9
 Von 
anke1975
Status:
Schüler
(156 Beiträge, 40x hilfreich)

sorry... habe ne seite gefunden.

ich denke die beantwortet meine fragen.

http://www.ehescheidung24.de/blog/2007/07/10/kuerzung-unterhalt-wenn-kind-bei-dem-umgangsberechtigten/

vielen dank für eure erbrachte mühe.


lg
anki


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