Muß Mutter Unterhalt zahlen ???

16. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
PTKMT
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muß Mutter Unterhalt zahlen ???

Muß eine Mutter, die ärztlicherseits nachweislich arbeitsunfähig ist (Krebserkrankung vor ca 7 Jahren, nachweislich nicht mehr Vollberuflich einsetzbar, weil krank und 55 Jahre alt ) einer Unterhaltszahlung nachkommen? Die Mutter ist von Ihrem damaligen Ehemann geschieden. Dem damaligen Ehemann wurden 2 Kinder, die aus der Ehe hervorgegangen sind, zugesprochen. Der Mann bezieht Kindergeld und verlangt per Rechtsanwalt, daß die Mutter 500 € Unterhalt zu zahlen hätte. Er akzeptiert keinerlei Aufschub und hat mittlerweile einen Rechtsanwalt eingeschaltet. Der Unterhalt für die Kinder wurde wohl von der Stadt bzw. Ämtern gezahlt. Wieso kommt der Mann jetzt plötzlich auf die Idee Unterhalt für die bei Ihm lebenden Kinder zu verlangen?

Habt Ihr einen Tip für mich?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Rechtsanwälte können viel verlangen.....ob sie dann damit durchkommen, ist eine andere Sache.
Erstmal gilt grundsätzlich die Unterhaltspflicht auch für die Mutter genauso wie für den Vater.
Gesteigerte Erwerbsobliegenheit etc.
Wenn die Mutter jedoch arbeitsunfähig ist, aufgrund von Krankheit, müßten ärztliche Atteste, bzw. evtl. Gegengutachten reichen.
Wovon lebt denn die Mutter?
Sozialhilfe?
Oder ist sie wiederverheiratet?
Wenn ja, führt sie ihrem jetzigen Mann/Lebensgefährten den Haushalt?
Wie alt sind die Kinder ?
Ist sie wirklich 100%ig arbeitsunfähig/erwerbsunfähig, oder etwa "nur"berufsunfähig"?
Hier fehlen noch Fakten.

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#2
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#3
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Besteht eine Unterhaltsvereinbarung bei der Scheidung? Wurde irgendwann etwas tituliert oder anerkannt?

Ich glaube nicht, sonst wäre diese Frage nicht gestellt worden.
Die Mutter ist theoretisch unterhaltspflichtig gegnüber den Kindern, je nach Dauer der Ehe, Alter der Kinder und Vereinbarung bei der Scheidung hätte sie aber auch Anspruch auf Ehegattenunterhalt.

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#4
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#5
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Richtig, deshalb schreibt alida ja auch "theoretisch" ! Und Recht hat sie: Ist sie erwiesenermaßen arbeitsunfähig, so besteht u.U. Unterhaltsberechtigung für sie.

@PTKMT , der Unterhaltsvorschuß wird vom Staat höchstens bis zum 12. Lebensjahr der Kinder gezahlt und höchstens 72 Monate. Ich nehme mal an, dass dein Exmann aus diesem Grunde jetzt von dir Unterhalt fordert.

( Obwohl.... wenn die Mutter 55 Jahre alt ist, ist es eher unwahrscheinlich, dass die Kids noch so jung sind *grübel* Glaskugel iss aber leider immer noch inne Reinigung. )
Tooooooooxic, hol mir meine Kugel !! :-))

Grundsätzlich ist die Mama verpflichtet, minderjährigen Kindern Unterhalt zu leisten ( wie kommt der Vater auf 500 EU ?, wie alt sind die Kinder ? )
Ansonsten wirst du Atteste, Gutachten usw... vorlegen müssen, die eine ABSOLUTE Arbeitsunfähigkeit bescheinigen.
Gruß
Anna

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#6
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

Die Anfangsfrage hat mir doch ein Schmunzeln entlockt:
"Wieso kommt der Mann jetzt plötzlich auf die Idee Unterhalt für die bei Ihm lebenden Kinder zu verlangen? "

ja wie???...was hab ich denn damit zu tun???...die leben doch nicht bei mir!...für ein Auto, dass ich nicht nutze, zahle ich ja auch nix...bin ich ein Mann???...der ist ja putzig!...und so plötzlich...

Wenn die Frage ernst gemeint ist, dann erstarrt allerdings mein Lächeln!!!!
Man kann sich sicher über die Unterhaltshöhe streiten, aber die generelle Pflicht besteht ja wohl.

-- Editiert von peron30 am 19.07.2004 14:14:55

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#7
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

>Der Unterhalt für die Kinder wurde wohl von der Stadt bzw. Ämtern gezahlt. Wieso kommt der Mann jetzt plötzlich auf die Idee Unterhalt für die bei Ihm lebenden Kinder zu verlangen?<

Wahrscheinscheinlich wurde er von den Ämtern aufgefordert, den Unterhalt einzuklagen.

Warum soll die Allgemeinheit in die Pflicht genommen werden, bevor die Zahlungsfähigkeit der Eltern geprüft wurde.

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