Hallo,
wenn ein 14 Jahre alter Junge Vater wird, müssen die Eltern des Jungen für den Kindesunterhalt aufkommen?
Die Kindesmutter ist ebenfalls 14 Jahre alt und wohnt mit dem Kind bei ihren Eltern.
Der Kindesvater geht natürlich noch zur Schule und lebt bei seinem Vater.
Wenn ja, wie berechnet sich der Unterhalt für den neuen Opa?
Nicole
Muss Opa Unterhalt zahlen ?Der Papa ist14 Jahre
Hallo Nicole,
eine Inanspruchnahme der Großeltern für den Unterhalt des Kindes wäre nur an BEIDE Großelternpaare, auch die Eltern der KM, möglich.
Wie wäre es mit UV vom Jugendamt?
Grpße
Hallo,
diesmal betrifft es mal nicht mich, sondern einen Freund.
Er hat Angst nun für seinen Enkel zahlen zu müssen.
Er ist in 2. Ehe verheiratet und hat noch ein KInd. Sein Sohn aus 1. Ehe lebt bei ihm und dieser ist nun Vater geworden.
Die Eltern der jungen Mutter könnten nichts zahlen, da sie von Hartz4 leben.
Sie wollen aber das der Opa den Unterhalt zahlt.
Alles verdammt kompliziert.
Also laut Rechner im Internet müsste er nichts zahlen wenn es sein eigenen Kind wäre.
Gelten für Opas die gleichen Zahlen wie für Väter?
Oder ist der Selbstbehalt für einen Opa geringer?
Nicole
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Hallo Nicole,
hast du die Antwort von @Haselstrauch denn nicht gelesen?
Unterhaltsvorschuss beantragen!
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
Er ist in 2. Ehe verheiratet und hat noch ein KInd. Sein Sohn aus 1. Ehe lebt bei ihm und dieser ist nun Vater geworden.
Für seine beiden Kinder ist er vorrangig unterhaltspflichtig, ebenfalls für seine Ehefrau.
quote:
Die Eltern der jungen Mutter könnten nichts zahlen, da sie von Hartz4 leben.
Sie wollen aber das der Opa den Unterhalt zahlt.
Ist ja schön, dass die das wollen. Nur man kriegt nicht immer das, was man will.
quote:
Gelten für Opas die gleichen Zahlen wie für Väter?
Oder ist der Selbstbehalt für einen Opa geringer?
Nein, wesentlich höher.
Unterhaltsvorschuß ist das einzige, was hier greifen kann, es sei denn, der Opa hätte ein sehr hohes Einkommen.
Nur sollte der Kindesvater (ist denn sicher, dass er wirklich der Vater ist?) bzw. in dem Fall sein gesetzlicher Vertreter darauf achten, dass das Jugendamt keine Unterhaltsschulden auflaufen lässt. Der Junge hat ja nun mal kein Einkommen und wird es die nächsten Jahre auch nicht haben. Somit ist von ihm der Unterhaltsvorschuß auch nicht zurückzuzahlen.
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"LG KuschelbaerR
Geld verdirbt nicht den Charakter, sondern bringt das wahre Gesicht zum Vorschein"
Hallo,
vielen Dank für die Antworten.
@Loddar
Mir ist schon klar das Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann, doch die Mutter des Mädchens möchte es nicht. Sie will das der Opa zahlt.
Da der Opa nicht so viel verdient, braucht er sich dann wohl keine Sorgen machen.
Er will das Baby ja gerne unterstützen soweit es geht, aber die andere Oma will mehr.
Dann kann ich ihn ja erstmal beruhigen.
Erstmal abwarten ob was schrieftliches kommt. Aber fürs erste braucht er sich keine Sorgen machen.
Danke!
Nicole
@Nicole,
quote:
Mir ist schon klar das Unterhaltsvorschuss beantragt werden kann, doch die Mutter des Mädchens möchte es nicht. Sie will das der Opa zahlt.
Gut, dass die das nicht entscheidet!:)
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Ich sags ja, man kriegt nicht immer das, was man will... schön wärs!
Die Ziege wollt nen langen Sch.wanz... und was hat sie gekriegt?
Ich will auch mindestens 3 Wochen Urlaub, da wo es schön warm ist!
Krieg ich auch nicht.
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