Muss der Vater die Kinder freitags von der Schule holen?

20. Dezember 2019 Thema abonnieren
 Von 
Hanna27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss der Vater die Kinder freitags von der Schule holen?

Ich habe eine Frage.
Mein Mann hat seine beiden Jungs regelmäßig alle 14 Tage (und die Hälfte der Ferien/Feiertage)
Er zahlt brav Unterhalt, hat zusätzlich noch beide Kinder komplett ausgestattet mit Kleidung, Spielzeug, Bettzeug etc. Halt alles was Kinder so brauchen. Da die beiden recht jung sind (7 und 8) wachsen sie natürlich sehr schnell. Er hat immer wieder neue Kleidung gekauft, bis vor einer Weile.
Die finanzielle Situation hat sich in den letzten Monaten arg verschlechtert und er hat gerade mal seinen Selbstbehalt (1080 Euro).
Nun ist es so dass die KM anfangs den Kindern die Kleidung immer mit zur Schule gegeben hat, aber grundsätzlich nie passende Kleidung. Entweder zu warm für den Sommer oder viel zu dünn für den Winter, kein vernünftiges Schuhwerk, ich gehe davon aus weil sie ihre Sachen nicht zum KV geben wollte. Die Dame hat genug Geld, mehr als das dreifache als der KV. Deshalb hat er irgendwann seine Kinder selbst eingekleidet

Die Beziehung zwischen KM und KV ist katastrophal. Als der KV die KM bat, wieder eine Tasche mitzugeben, verneinte sie dies und meinte er solle dann vor dem
Freitag oder an dem Freitag, irgendwann wenn sie zuhause ist, die Tasche abholen. Was bedeutet er müsste viel öfter hin und her fahren oder mit den Kindern durch die Gegend fahren anstatt seine Zeit mit ihnen zu genießen. Mal davon ab hat er ab und an spätschicht und hat immer dafür gesorgt, dass jemand vertrautes die beiden Jungs abholt, damit die KM freitags auch Zeit für sich hat.
Jetzt hat er aber überlegt zu sagen, dass er die Kinder nicht mehr freitags von der Schule abholt sondern bei der KM zuhause um dann direkt die Tasche mitzunehmen.
Ich finde die Idee gut, wenn sie ihn schikanieren möchte und das nicht nur zu seinem Leid sondern auch zu dem der Kinder, ist das eine gute Alternative.
Die Frage ist, kann sie sich weigern und ihn „zwingen" die Kinder an der Schule abzuholen?

Bitte keine vorschlage mit dem Jugendamt. Da war er schon 100 mal und grundsätzlich ist die KM eine gute Mutter, schikaniert den KV nur wo sie nur kann. Und er springt, zum Wohle seiner Kinder. Aber irgendwann ist ja auch mal gut. Leider sagt das Jugendamt immer das gleiche und sie macht ja nichts Kindeswohlgefährdendes.

Also, kann sie ihn „zwingen" gibt es da Rechtsgrundlagen oder irgendwas in der Art ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Hanna27):
Die Dame hat genug Geld, mehr als das dreifache als der KV.


Bestimmt aber inklusive Unterhalt und Kindergeld?

Werden die Kinder beim Kindergarten abgeholt,ensteht die Gefahr dass sie bei einer Verspätung

im Kindergarten warten müssen, d.h. das KG Personal muss länger bleiben.

Holt er sie zu Hause ab besteht diese Gefahr nicht.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Hanna27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Edy

das war nicht meine Frage, dennoch danke.
Leider geht es mir nicht um die in Deinem Beitrag erzielten Antwort.
Die Kinder werden nie zu spät abgeholt, dafür sorgt der KV an seinen Tagen.
Und nein, ohne Unterhalt und Kindergeld. Das Netto der KM ist dreifach so hoch wie das des KV.
Eine Kürzung des Unterhalts kommt nicht in Frage, es wurde bereits anwaltlich besprochen und ist aussichtslos, des Weiteren hat der KV auch kein Problem damit den Mindestunterhalt zu 100% zu bezahlen, ist nur nicht in der Lage die Jungs auch noch einzukleiden bzw. möchte es finanziell vermeiden. Wenn es nicht anders geht und die Kinder sonst unter den Streitigkeiten leiden, spielt meine Frage hier im Forum auch keine Rolle mehr, da er es dann trotz finanziellen Engpass irgendwie leisten würde.
Aber vielleicht hat ja noch jemand anders eine Meinung dazu.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Hanna27):
das war nicht meine Frage, dennoch danke.


Meine Antwort war eher was für Leute, die "zwischen den Zeilen" lesen können ?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Hanna27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja dann bin ich wohl unfähig dies zu tun :)
Übrigens gehen die Jungs nicht in den Kindergarten sondern zur Schule.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Das hier ist doch letztlich Kindergarten von beiden Seiten aus. Wie soll das Jugendamt helfen? Ist nicht seine Aufgabe, und die haben wirklich wichtigeres zu tun, als sich mit zu engen Hosen, ungeschnittenen Haaren, was weiss ich, zu beschäftigen. Mein Vorschlag: gucken, wo der nächste Rot-Kreuz-Laden ist. Da gibt es für nen Appel und ein Ei preiswerte gebrauchte gut erhaltene Kinderkleidung. Die kaufen und bei Euch behalten und gut ist. Ganz ehrlich, ich halte es letztlich für die Kids unzumutbar, so beladen in die Schule zu gehen. Und Klassenräume sind keine Lager für zusätzliche Reisetaschen. Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass Schule und Mutterwohnung nicht so weit entfernt sind, da also aus Zeitgründen ein Vorbeifahren zu verweigern, das ist doch lächerlich.

Ich staune immer wieder, an welchen Kleinigkeiten sich erwachsene Menschen gerade im Bereich der zwischenmenschlichen Beziehungen hochziehen können, anstelle eine einfache Lösung durchzuziehen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hanna27
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich glaube du hast eins missverstanden!!
Die KM sagte er solle irgendwann vorher vorbei kommen sofern sie Zeit hat oder freitags sobald sie Zeit hat. Das heißt, es kann durchaus sein dass er mit den Kindern warten soll. Oder halt vorher insgesamt 50 km fahren soll um die Tasche an einem früheren Tag zu holen. Und das obwohl sie den Kindern ein Jahr lang eine Tasche mitgegeben hat, bis er selbst anfing Kleidung zu holen da grundsätzlich keine geeignete Wäsche mitgegeben wurde.
Ich glaube auch ich habe mich deutlich ausgedrückt und mitgeteilt dass es von Seiten des KV aus nicht um Sticheleien geht sondern zu vermeiden dass er ständig neue Kleidung kaufen muss.
Laut Gesetz, dazu gibt es Paragraphen, ist der betreuende Elternteil verpflichtet für ausreichend Kleidung zu sorgen während der Besuchstage beim Barunterhaltspflichtigen.
Der KV zahlt viel Unterhalt, welche für die Kleidung der Kinder gedacht ist (unter anderem) also wieso soll er dann zusehen dass er Kleidung kauft?

Meine Frage war ob es ein Gesetz gibt welches besagt, dass der KV die Kinder von der Schule abholen MUSS oder ob er sagen könnte dass er dann die Kinder inklusive Tasche nur noch bei der KM abholt

Es wird immer geraten nachzugeben und zu tun was die KM sagt nur um Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen oder weil man sich sonst wie im Kindergarten verhält. Aber Väter sind ja sowieso immer die doofen für die meisten Frauen.
Er verhält sich gut! Seine finanziellen Mittel sind durch einen Schicksalsschlag nur stark eingeschränkt. Und da tun auch ein paar wenige Euros weh, die er doppelt zahlen soll, da die KM den Barunterhalt erhält.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

WEnn Euer spezielle Fall im Gesetz geregelt wäre, dann hätten wir noch ständig neue Gesetze, zumindest für Euren Fall bei jeder Änderung der Lebensverhältnisse. Die wird es wohl kaum geben.

Das System ist doch einfach: die Kinder haben Anspruch auf Kontakt mit dem Vater. Können sich die Eltern nicht einigen, dann ist das Familiengericht anzurufen. Dieses regelt dann die Art und Weise des Kontaktes einschließlich der Übergabe der Kinder.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Es gibt kein Gesetz, das Eltern dazu verpflichtet, ihre Kinder von der Schule abzuholen - egal, in welcher familiären Situation sie sich befinden.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.003 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen