Muss die Ex-Frau arbeiten gehen?

20. Oktober 2003 Thema abonnieren
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)
Muss die Ex-Frau arbeiten gehen?

Hallo -

ich hatte diese Frage schon mal in dem Forum gestellt und kann mir nicht vorstellen, dass dieser Fall einmalig ist. Vielleicht weiß ja doch noch jemand Rat oder hat Erfahrungen oder kennt ein Urteil zu folgendem Problem:

Mein Freund ist seit wenigen Monaten geschieden.
Beide Kinder (7 Jahre und 9 Jahre) leben bei der Mutter, also seiner Ex-Frau. Seine Ex-Frau bezieht nachehelichen Unterhalt + Kindesunterhalt. Die Kinder gehen beide zur Schule, und zwar in eine verlässliche Grundschule (Schulzeit ist garantiert von 8 bis 13 Uhr), und im direkten Anschluss daran in eine pädagogische Betreuung inklusive Mittag bis 17:00.
Unter normalen Umständen wäre die Mutter aufrund des Alters der Kinder nicht zur Arbeit verpflichtet. Wie jedoch verhält es sich hier, da die Kinder zuverlässig zwischen 8:00 und 17:oo betreut sind ? Die Mutter verweigert derzeit die Aufnahme einer Arbeit unter Hinweis auf die Rechtslage .

Ach ja, die beiden waren über 10 Jahre verheiratet und sie hat auch noch während der Kinderbetreuung auf 600 DM basis gearbeitet (aber nicht beständig)
Vielen Dank, falls jemand Rat weiß oder etwas dazu sagen kann.
nachgefragt:-)

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Baby T
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi von nachgefragt:-)

aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich zuverlässig, dass die Ex Frau nicht arbeiten gehen muß, da sie 2 Kinder unter 14 Jahren betreut und mit 2 Kindern vom "erhöhten Versorgungsaufwand" juristisch betrachtet profitiert, und es ihr nicht zumutbar ist eine Stelle anzutreten. Man denke z.B. auch an evtl. auftretende Kranheitszeiten bei den Kindern. Ab 10 oder 11 Jahren (sprich 5. Klasse) fällt evtl. auch die Nachmittagsbetreuung weg, und dann ? Gib den Kindern ne echte Chance. Zeig dich großzügig, vielleicht kannste ja irgendwann ne gute Beziehung zu ihnen aufbauen.
Bliebe noch durchzurechnen, ob deinem Freund nach Zahlung noch genügend von seinem Geld verbleibt. Es gibt auch Mangelberechnungen, die nehmen Rücksicht auf Fälle, in denen das Geld wirlich knapp ist.

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#2
 Von 
Baby T
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi von nachgefragt:-)

aus meiner eigenen Erfahrung weiß ich zuverlässig, dass die Ex Frau nicht arbeiten gehen muß, da sie 2 Kinder unter 14 Jahren betreut und mit 2 Kindern vom "erhöhten Versorgungsaufwand" juristisch betrachtet profitiert, und es ihr nicht zumutbar ist eine Stelle anzutreten. Man denke z.B. auch an evtl. auftretende Kranheitszeiten bei den Kindern. Ab 10 oder 11 Jahren (sprich 5. Klasse) fällt evtl. auch die Nachmittagsbetreuung weg, und dann ? Gib den Kindern ne echte Chance. Zeig dich großzügig, vielleicht kannste ja irgendwann ne gute Beziehung zu ihnen aufbauen.
Bliebe noch durchzurechnen, ob deinem Freund nach Zahlung noch genügend von seinem Geld verbleibt. Es gibt auch Mangelberechnungen, die nehmen Rücksicht auf Fälle, in denen das Geld wirlich knapp ist.

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#3
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Dann muss ich mich doch aber ernsthaft fragen, was diese Frau dazu veranlsst, beide Kids bis 17:00 in einen Hort zu geben. Was macht sie denn die ganze Zeit ?????
Tut mir leid, dafür hab ich kein Verständnis, ich glaube, ich als Vater würd explodieren !!
Lieben Gruß
Anna

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Danke für Eure Beiträge. Die Frage von Anna steht natürlich im Raume.
Die Ausführungen von Baby T klingen logisch, und es steht zu befürchten, dass die Rechtsprechung so ist.
Aber der Hinweis auf mögliche Krankheitszeiten der Kinder ist nur auf den
ersten Blick einleuchted. Denn: Für Berufstätige gilt, dass sie bis zu 10 Tage im Jahr (pro Kind ??) für Zeiten von Krankheiten der Kinder zusätzlich freibekommen, unbezahlt - wird aber durch die Krankenkasse ausgeglichen. Und sollten diese Tage tatsächlich einmal nicht ausreichen, dann stünden (zumindest in unserem Fall) auch noch
Verwandte zur Verfügung. Sollte soetwas alles
bei der aktuellen Rechtsprechung unberücksichtigt bleiben ?

Gruß,


-----------------
" "

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#5
 Von 
Baby T
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Versuchen ließe sich bei den "besonderen Umständen" folgendes.
Ausgehend von der Minijob Tätigkeit während der Ehe, und die Kinder waren noch jünger als jetzt, kann der Ex Mann mit anwaltlicher Hilfe daraufbestehen, dass die Ex zumindest auf jetzt 400,- € Basis minijobbt.
Aber eine Vollzeitstelle wird er wohl nicht durchsetzten können.
Die Ex sollte aber auf jeden Fall darlegen, warum sie die Arbeit verweigert. Dann hätte man mal eine Diskussionsgrundlage.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pentium
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 94x hilfreich)

habe eine ähnliche Frage: Hat die Ex-Frau auch anspruch auf nachehliche Unterhalt wenn die Ex-Frau aus einer Frühere Beziehung ein kind (3 jahre) in die Ehe mitgebracht hat und die Ehe nur 1,5 jahre gedauert hat?

DANKE

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