Muss ein Betreuer auf Anfragen des Jugendamtes/Anwalt antworten?

8. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kluivert39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ein Betreuer auf Anfragen des Jugendamtes/Anwalt antworten?

Hallo,
ich weiß zwar nicht genau, ob es hier das richtige Forum ist, schreibe dennoch diese Frage einmal hier her, weil der Kindsvater mehrfach straffällig war und mittlerweile einen gesetzlichen Betreuer hat, der ihn in seinen Angelegenheiten vertritt.
Der Kindsvater und dessen Betreuer wurden im letzten Jahr mehrfach durch das Jugendamt/Beistandschaft zwecks Auskunft über die Leistungsfähigkeit angeschrieben. Es kam jedoch über Wochen und Monate keine Reaktion.
Nun wurde die Angelegenheit einem Anwalt übergeben, auf dessen Anfrage auch seit Wochen keine Reaktion kommt. Der nächste Schritt wäre nun über das Gericht.
Hat denn ein Betreuer keine Pflichten im Sinne des zu Betreuenden einzuhalten? Der Betreuer des Kindsvater ist selbst Anwalt.

Viele Grüße
Kluivert39

-- Editiert von Moderator am 09.04.2019 15:15

-- Thema wurde verschoben am 09.04.2019 15:15

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31888 Beiträge, 5621x hilfreich)

Zitat (von Kluivert39):
mittlerweile einen gesetzlichen Betreuer hat, der ihn in seinen Angelegenheiten vertritt.
Betreuung für welche Belange hat dieser denn übernommen?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kluivert39
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Betreuung für welche Belange hat dieser denn übernommen?
- Gesundheitssorge
- Aufenthaltsbestimmung
- Wohnungsangelegenheiten
- Vertretung gegenüber Behörden
- Vertretung in gerichtlichen Verfahren

-- Editiert von Kluivert39 am 08.04.2019 22:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

Wurde der Betreuer direkt angeschrieben?
Mit dem Aufgabenkreis ist es zweifelhaft, ob er den Betreuten in der Angelegenheit vertritt, aber dann hätte er sich zumindest zurückmelden müssen, dass er dafür nicht zuständig ist.
Da er die Vermögenssorge nicht hat, weiß er vermutlich nicht, ob der Betreute leistungsfähig ist.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich glaube nicht, dass ein Betreuer in einer Angelegenheit antworten muss, für die er offensichtlich nicht zuständig ist.

wirdwerden

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