Muss ein wirksamer Unterhaltsverzicht aus dem Jahr 2003 in das Scheidungsurteil aufgenommen werden?

19. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
tom2143
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 62x hilfreich)
Muss ein wirksamer Unterhaltsverzicht aus dem Jahr 2003 in das Scheidungsurteil aufgenommen werden?

Muss ein wirksamer wechselseitiger nachehelicher Unterhaltsverzicht aus dem Jahr 2003 bei einer Scheidung 2019 nochmals vor Gericht erwähnt werden und in das Scheidungsurteil aufgenommen werden oder ist der Unterhaltsverzicht als eigenständiger Vertrag zu sehen, der mit Rechtskraft der Scheidung seine Wirkung entfaltet?

Oder ist es auch ohnehin so , dass wenn keiner nachehelichen Unterhalt im Scheidungsverfahren beantragt, dass nach der Scheidung dann sowieso keiner mehr verlangt werden kann.

Ich bin zwar anwaltlich vertreten, jedoch kann mir mein Anwalt die Frage nicht beantworten.

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