Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zahlen???

1. Juni 2009 Thema abonnieren
 Von 
inkavgr
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich Kindesunterhalt an den Vater zahlen???

Mein Sohn (14 Jahre) lebt seit drei Jahren bei seinem Vater. Ich habe dem alleinigen Sorgerecht - der Ruhe willen - zugestimmt. Auch wird mir seither der Kontakt zu meinem Sohn verwehrt.

Nun bekomme ich ein Schreiben des Jugendamtes, wonach dieses die Beistandschaft übernommen hat und der Kindsvater nunmehr Kindesunterhalt fordert.
Der Vater ist voll berufstätig, bewohnt ein eigenes Haus.

Ich verfüge über einen Nettoverdienst für einen Ganztagesjob von 1.280 EUR, bin wieder verheiratet und habe mit diesem Mann eine sechsjährige Tochter.

Laut Jugendamt wurde hier eine Mangelfallberechnung durchgeführt, die zum Ergebnis kommt, dass ich eine monatliche Unterhaltsleistung von 95 EUR zu zahlen habe. Hier wurde u.a. angeblich berücksichtigt, dass ich noch Forderungen aus einem Hausverkauf mit negativem Ergebnis zu tilgen habe.

Auch wird der Unterhalt rückwirkend ab dem 01.10.2008 gefordert. Wie das Datum zustande kommt, ist mir unerklärlich.

Da ich / wir jeden Monat den cent dreimal umdrehen müssen, kann ich theoretisch keine Zahlungen leisten. Das will daher die Unterschrift meinerseits unter einen Unterhaltstitel seit dem 01.10.08 bis heute. Danach werden die laufenden Forderungen fällig.

Bin ich verpflichtet Unterhalt zu zahlen / was muss ich tun, um mich hiervon zu befreien????

Besten Dank vorab für Eure Ratschläge und Tipps.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Nadja01
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo,

ich frage mich wieso Du nicht zahlen solltest ?..evtl weil Du eine Frau bist..?
Weißt Du wieviele Männer in der gleichen Situation sind wie Du ?

Du bist gegenüber Deines Kindes unterhaltspflichtig....dabei ist es ziemlich egal,
ob der Vater Deines Kindes Millionär oder arbeitslos wäre....
Zitat "Der Vater ist voll berufstätig, bewohnt ein eigenes Haus"""""

Es geht lediglich um Euer gemeinsames Kind.....und dafür mußt Du aufkommen ,
natürlich wird dein 2.Kind in der Berechnung mit einbezogen....

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#2
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 391x hilfreich)

Hallo inkavgr,

quote:
Ich verfüge über einen Nettoverdienst für einen Ganztagesjob von 1.280 EUR,


Welche Steuerklasse? Bist du Alleinverdiener der neuen Familie?

Tatsächlich unterliegst du, wie jeder umgangsberechtigte Elternteil, deinem minderjährigen Kind gegenüber einer Unterhaltspflicht mit verstärkter Erwerbsobliegenheit.

Letzteres bedeutet, dass von dir alle machbaren Anstrengungen, wenigstens den Mindestregelunterhalt zu zahlen, erwartet werden können.

Die Forderung des JA stellvertretend für euren Sohn ist also durchaus berechtigt und im Umfang m.E. noch moderat.

quote:
Auch wird mir seither der Kontakt zu meinem Sohn verwehrt.


Was hast du bisher versucht, um daran etwas zu ändern?

Du und dein Sohn haben einen rechtlich verankerten ANSPRUCH auf Umgang.

Dieses Recht ist im Bedarfsfall einklagbar.


Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2936x hilfreich)

Ich kenne eine Mutter, die hat 3 Jobs um den Kindesunterhalt aufzubringen. € 95,- im Monat sind relativ wenig, wenn man an den Mindestunterhalt denkt. Da scheint das Jugendamt ja schon einiges zu deinen Gunsten abgezogen zu haben.
Das Datum kommt sicher so zustande, dass an dem Tag der Vater sich an das Amt gewendet hat mit der Bitte um Hilfe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
azrael
Status:
Master
(4939 Beiträge, 784x hilfreich)

quote:
Auch wird der Unterhalt rückwirkend ab dem 01.10.2008 gefordert. Wie das Datum zustande kommt, ist mir unerklärlich.


Ich nehme an, weil der KV ab da den Beistand für seinen Sohn und damit den Unterhaltsanspruch geltend gemacht hat. Sei also froh, dass kein Unterhalt für die letzten 3 Jahre nachgefordert wird.




1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2344
Status:
Schüler
(469 Beiträge, 101x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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