Muss ich Kredit noch von dem Selbstbehalt bezahlen?

29. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12327.02.2010 07:01:32
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)
Muss ich Kredit noch von dem Selbstbehalt bezahlen?

hallo zusammen !!!
hätte da mal eine frage.
ich bin verheiratet, habe eine tochter die 7 jahre alt ist.
wie es ausschaut, steht wohl bald eine trennung im hause, wie es leider nun mal so ist.

nun meine frage.

ich verdiene im moment ca. 2200 Euro netto, lohnsteuerklasse 3 mit 1,5 kinder ( meine frau hat noch eine tochter 15 jahre, aus einer früheren beziehung ).
wie hoch ist nun mein selbstbehalt, wir haben auch noch einen kredit für den wir 431,00 € bezahlen, muß ich dass noch von dem selbstbehalt bezahlen ?
meine frau arbeitet auf 400 €, den sie dann wohl nicht mehr nachgehen wird.
hatte mir auch überlegt, meiner frau alles an hausrat zu überlassen, auch wegen den kindern, nur meine persönlichen sachen.
wenn ich meiner frau, miete, strom, telefon,kredit und was sonst noch so anfällt bezahle, würden mir ca. 800 € übrig bleiben.
wie soll das funktionieren ???
wäre schön, wenn ich schnell antwort erhalte.
danke im vorraus.
Thorsten

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19 Antworten
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#1
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hallo Thorsten,

halte mal bitte kurz inne!

quote:
meine frau arbeitet auf 400 €, den sie dann wohl nicht mehr nachgehen wird.


...weil sie fortan ihre Erwerbstätigkeit auszubauen gedenkt?;)

Wenn die Kids keiner besonderen Betreuung bedürfen, ist das nämlich durchaus zumutbar.
Je nach Betreuungsmöglichkeit, für die Kleine - auch in Vollzeit.

Nur im ersten Trennungsjahr wrd so getan, als bestünde die Ehe lustig weiter, wie bisher (nur halt mit zwei Wohnungen und somit ein wenig teurer, wenn eine Trennung in einer Wohnung unzmutbar). Demnach steht deiner Madame Trennungsunterhalt zu und Unterhalt für euer gemeinsames Kind.
Gleich nach Ablauf des Trenngsjahres Scheidungsantrag stellen und bereits jetzt einen Fachanwalt aufsuchen.

Euer gemeinsamer Kredit wird vorab in Abzug gebracht, auch berufsbedingte Aufwendungen (ggf. noch ein wenig mehr!) und dann wird erst der Unterhalt für´s Kind ermittelt (SB900€). Da dein Einkommen voraussichtlich für den KU reicht, verbleibt dir danach ein SB i.H.v. 1000€, gegenüber deiner Frau.
Wenn der TU dann nicht ihren Bedarf deckt, muss sie halt Anträge stellen.

Im nächsten Kalenderjahr ändert sich dine Steuerklasse von III auf I und nur noch 0,5 Kids stehen drauf.

Der Hausrat ist gerecht aufzuteilen.

Sorry, die Antwort kam jetzt ein bischen knapp, aber ich habe die Kids im Haus und kaum Zeit und schon gar keine RUHE!!!Grrr!;)

Lieben Gruß




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"www.artiger.freehostia.de"

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#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Thorsten,

schließe mich ARTiger an.

Ich sehe eigentlich kaum noch Raum für TU.

Einen Erwerbstätigenbonus in Höhe von 1/7 bzw. 1/10, OLG-abhängig, gäbe es auch noch zu berücksichtigen.

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#3
 Von 
guest-12327.02.2010 07:01:32
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

booor, dass ging ja superschnell, vielen dank !!!
vielleicht noch eine kleinigkeit...,
für die große tochter bezieht meine frau bereits unterhalt vom vater ( ich bin es nicht ).
für die kleine würde sicherlich ein betreuungsplatz in der schule, in frage kommen, was aber auch richtig geld kostet.wer muß das dann bezahlen ???

verstehe ich das nun richtig, mir bleiben auf jeden fall 900€, nach abzug des gemeinsamen kredit´s,
auch wenn die lohnsteuerkarten geändert werden ???

das würde aber dann nicht wirklich passen, denn meiner frau stehen doch 1000€ zu, mir 900 €, der kredit kostet ja auch 431,00 €, was ist dann mit der kleinen ???
ich werde mich auf jedenfall nicht vorm unterhalt drücken, hauptsache man lässt mich noch leben.
berufsbedingte sachen habe ich eigentlich nicht, bekomme ja fast alles gestellt, vom firmenwagen, den ich auch privat nutze bis zu den arbeitssachen.
den wagen will ich ihr ja auch überlassen, meine frau braucht ihn mehr als ich und wie gesagt, vielleicht habe ich ja auch bessere karten, wenn ich ihr den hausstand überlasse.
wie teuer wird denn ungefähr der fachanwalt ???
ich weiss, es sind irgendwie alles blöde fragen, aber bißher hatte ich damit nichts zu tun.
wäre schön, bald wieder antworten von euch zu erhalten,
vielen dank
lg Thorsten

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#4
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

@Torschug...
die mutter arbeitet momentan auf 400 Euro Basis und du arbeitest in Vollzeit..richtig? wie habt ihr das denn bis zum heutigem Tage gelöst,die betreuung der kleinen?

freiwillge Überlassung des Hausrates befreit dich nicht von Unterhaltszahlungen.
Den kredit musst du natürlich nicht von den 1000 Euro Selbstbehalt bezahlen ,der wird schon vorher berechnet. Und nach Abzügen des kredites ,Kindesunterhalt und und und... müssen dir 1000 Euro bleiben

Du hast etwas falsch verstanden...deine Frau hat keinen selbstbehalt von 1000 Euro sondern du gegenüber deiner Frau..

Die 900 Euro selbstbehalt bezieht sich auf die berechnung des Kndesunterhaltes

Die 400 Euro die sie verdient können ihr aber trotzdem angerechnet werden wenn sie diese Tätigkeit jetzt aufgibt.. da es ihr zumutbar ist diesen Job weiterhin auszuführen...

lass dich einfach mal beraten, ich glaube für eine Erstberatung muss man ca. 50-120 Euro bezahlen

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#5
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

Da wäre abe rnoch etwas wichtiges zu erwähnen :
der Unterhalt für deine Frau wird nicht nach deinem realem Einkommen berechnet sondern vom Durchschnittseinkommen,insklusive Sonderzahlungen wie z.b.urlaubsgeld, Weihnachtsgeld und sonstige regelmäßige Boniszahlungen--- also jährliche. Dieses Einkommen wir monat für monat zusammengerechnet und dieses gesamteinkommen wird dann durch 12 Monate geteilt,daraus ergibt sich dann das zu berechnende Einkommen
(bin zweimal geschieden,ich weiß das 100%*lacht) und da deine frau auch einen bedarf hat und sie sich ja nur die 400 Euro anrechnen lassen muss wirst du wohl oder übel doch nicht ganz um eine zahlung rumkommen...nur rein mathematisch gesehen.
Kindergeld und Unterhaltszahlungen für die Kinder werden deiner Frau nicht als Einkommen angerechnet

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#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47651 Beiträge, 16842x hilfreich)

Im ersten Schritt wird errechnet, welches Einkommen Dir zur Verfügung steht. dafür gilt ab 2009 dann die Steuerklasse 1 und ein Kinderfreibetrag von 0,5. Dein nettogehalt beträgt dann nur noch ca. 1.850€ (Korrket wäre eine Berechnung mit 1/12 des Jahreseinkommens). Außerdem wird die Kreditbelastung abgezogen.

Auf Basis dieses Einkommens wird dann der Kindesunterhalt errechnet. Dabei müssen Dir mindestens 900€ verbleiben. Grob geschätzt gehe ich davon aus, dass Du den Kindesunterhalt in vollem Umfang zahlen kannst (Zahlbetrag wahrscheinlich 245€).

Im nächsten Schritt wird dann errechnet, welches Einkommen Dir nach Abzug des Kindesunterhaltes verbleibt. Davon stehen Deiner Frau dann 3/7 zu. Mindestens müssen Dir aber 1.000€ verbleiben. An diesem Punkt gehe ich davon aus, dass der Selbstbehalt zum Tragen kommt. Deiner Frau musst Du nur den Betrag zahlen, der über dem Selbstbehalt liegt. Dafür dürften nur noch wenige Euro verbleiben.

Ich glaube kaum, dass es sich Deine Frau unter diesen Umständen leisten kann, den 400€-Job aufzugeben. Sie wird sich wohl sogar einen besser bezahlten Job suchen müssen oder Hartz IV beantragen müssen.

-- Editiert von hh am 29.07.2008 17:52:07

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#7
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi Thorsten,

den Dienstwagen würde ich deiner Frau aber nicht überlassen, denn der wird deinem Einkommen hinzugerechnet (rechne mal mit lockeren min. 300€ obendrauf!), wg. der privaten Nutzung. Ob dein Arbeitgeber damit so ohne weiteres damit einverstanden wäre, sei mal ganz außen vor gelassen.

Der genannte Preis für den Fachanwalt bekommt wohl nur Gültigkeit, wenn du von diesem auch die Folgesachen bearbeiten lässt, ansonsten kann´s auch mal etwas teurer werden.

Lieben Gruß!



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"www.artiger.freehostia.de"

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#8
 Von 
guest-12327.02.2010 07:01:32
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

man ihr seid ja irre schnell, danke schön !!!
ich arbeite in vollzeit,dass ist richtig.
also bei uns ist es eigentlich so geregelt, dass meine frau meist an wochenenden arbeitet,da bin ich eigentlich zu hause, sollte sie jedoch mal unter der woche arbeiten, dann..., wenn ich zu hause bin, hin und wieder sind die kinder aber auch mal 2 stunden allein, (klappt aber eigentlich ganz gut, die große ist schon 15, die kleine 7 ).

habe gerade mal gerechnet, hatte in den letzten 12 monaten einen durchschnittliches nettoeinkommen von 2378,21 €,
vielleicht könnt ihr mir jetzt noch genaueres sagen, wäre echt klasse !!!

ab wann muß ich die steuerkarten denn ändern lassen ???
wenn das, in den nächsten monaten passieren würde, hätte ich ja in " weniger netto ", wenn es dann heißt, ich muß
summe X bezahlen, was von den 2378 € errechnet wurde, dann würden mir ja nach zahlung dieses betrages, weniger als der selbstbehalt von 1000 € bleiben, nicht wahr ???
also könnte es passieren, dass ich anstatt 1000 € nur 780 € hätte, dass ist doch so richtig, oder ???
man ist das alles kompliziert, warum wird das denn nur einmal im jahr berechnet und dann volle 12 monate ???
also das deutsche recht ist schon ziemlich bescheiden !!!
ich hoffe, dass ich bald wieder antwort erhalte,
vielen dank, echt wahr, ihr seit klasse.
lg Thorsten

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#9
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

hmmm ich weiß jetzt nicht was du da gerechnet hast...aber so ganz geht deine rechnung nicht auf.
Theoretisch kannst du die Steuerklasse schon ab beginn des Trennungsjahres ändern lassen aber nur mit Zustimmung deiner Frau..ansonsten wird sie am 1.Januar geändert..da ihr ja sicher getrennte Wohnungen habt und einer von euch sich ja ummelden muss wird sowas vermerkt und ihr erhaltet automatisch ab 1.Januar die neue Steuerklasse... da gibts aber ne gewisse Klausel das man sie noch ne Weile länger behalten kann... das musst du allerdings einen Anbwalt fragen,darüber kann ich dir nichts genaues sagen...
Was deine Frau angeht: so wird sie wohl weiter arbeiten müssen ansonsten werden ihr die 400 Euro trotzdem angerechnet auch wenn sie es nicht tut, denn die möglichkeit weiter zu arbeiten hat sie denn der umstand das du dort nicht mehr wohnst ändert ja nichts an der tatsache das du deine Tochter trotzdem an den Wochenenden und deinen freien tagen betreuen kannst..an der Betreuung der Tochter ändert sich ja nichts.
Nun zu deiner rechnung: wir gehen mal vom Durchschnittseinkommen 2378 Euro aus... bei Steuerklasse 1 kann man ungefähr mit durchschnittlich 500 weniger rechnen... das wären dann 1878. das wäre ein Unterhalt für die Kleine von 336 Euro abzüglich des halbigen Kindergeldes wären das dann 261 Euro. 1878 abzüglich deines Kredites von 410 und des Unterhaltes bleiben dir 1201 Euro .. Allerdings werden dir vorher noch 10 prozent abgezogen.. aber wie sich das genau verhält weiß ich nicht deswegen lassen wir die mal ..
also von den 1201 euro muss dir deiner frau gegenüber ein SB von 1000 bleiben..bleiben 200 ..aber da es sich ums trennungsjahr handelt und das am 1 januar nicht zu ende sein wird... gilt da noch die 3/7 Regel... das heißt die 1200 durch 7 und davon stehen ihr dann 3/7 zu... aber da wärst du unter dem SB und somit bekommt sie nur den Überschuss das wären dann die 200 Euro... das sind nur grobe werte die ich nur aufgrund meiner eigenen scheidung berechnet habe... aber da ich ja nicht deine genauen zahlungen und all das kenne kann ich nur spekulieren. Allerdings gibt es noch die Möglochkeit den realen Unterhalt als berechnungsgrundlage zu nehmen und eine Überschussbeteiligung zu vereinbaren... das bedeutet sie bekommt anteilig die Hälfte von den Sonderzahlungen und ansonsten nichts oder nur das minumum... das geht aber nur wenn ihr beide damit einverstanden seid..ich hoffe ich konnt ein wenig helfen-- übrigens die Tochter deiner frau bleibt bei der ganzen Berechnung völlig unbeachtet

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#10
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

ui hab noch was vergessen: da sie sich 400 Euro anrechnen lassen muss und ihr ja 3/7 eures einkommes in der Ehe zustehen... kriegt sie nur noch 100 euro und nicht die 200...
wenn du das von den 2378 Euro berechnest kriegt sie schon etwas mehr...das dürften so 400 sein..wenn nicht noch mehr.. aber das hab ich jetzt nicht ausgerechnet,das kannst du mal allein probieren ;-)

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#11
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Ilsebille,

das ist ja eine wahrlich wirre Rechnung... :neck:

@Thorsten,

im Trennungsjahr könnt ihr eure Steuerklassen noch behalten, ihr werdet eh gemeinsam veranlagt.
Im Folgejahr der Trennung wirst du die Stkl.1 erhalten. Nach diesem Einkommen errechnet sich natürlich dann auch der Unterhalt.
Deinem Einkommen werden Steuerrückerstattungen dazugerechnet, genauso wie Nachzahlungen abgezogen werden.
Wie dein Dienstwagen zu Buche schlägt, das weiß ich leider nicht.:( erhöht aber dein Einkommen.
Es gilt dein Einkommen zu bereinigen: Pauschal 5% für berufsbedingte Aufwendungen, Altersvorsorge, Kredit, KU, Erwerbstätigenbonus.
In welchem OLG-Bereich wohnst du denn?

Genauso wird das Einkommen deiner Frau bereinigt. Was dann übrig bleibt, wird halbiert. Unterschreitest du deinen SB von 1000€, kannst du nur soviel zahlen, was drüber liegt.

Kannst hier mal gucken:

http://www.scheidung-online.de/tu.html

Grüßle

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"*Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.*"

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#12
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

@Loddar ja des ist wirklich wirre..aber wenns so einfach wäre bräuchte keiner mehr nen Anealt..ich glaube die rechnung haben die erfunden*ggg
ich hatte in meinen Unterlagen geschaut und nur den Rechnungsweg wieder gegeben...
Das mit den Steuerrückerstattungen gibt 2 Möglichkeiten entweder wird es aufs Eunkommen angerechnet oder man einigt sich auf 50-50 der Rückerstattung..wobei beide mit der zweiten Lösung besser wegkommen

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#13
 Von 
guest-12327.02.2010 07:01:32
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

man, ihr seit alle super genial,danke vielmals.

nun weiss ich, dass meine frau nicht auf der faulen haut liegen kann, was sie schon mal angedeutet hat.
sie sagte mir, dann zieh doch aus, ich lebe dann von harz 4.
ich finde es nur traurig wegen den kindern, denn diese werden natürlich am meisten leiden, wie es halt immer so ist.
ich hoffe natürlich, dass alles ruhig und reibungslos, ohne viel theater über die bühne läuft.

ich wohne in essen, aber auch dort wird es, mit der unterhaltszahlung nicht viel anders sein, oder ???
wenn mir nachher 1000 € zum leben bleibt, ist das zwar nicht die welt, aber davon kann man wenigstens ein wenig existieren.

wie schaut es denn aus, wenn meine frau wieder voll arbeiten gehen wird, wie verhält es sich dann mit den unterhaltszahlungen ( frau, kind, kredit )
bedanke mich wiedermal im vorraus.
lg Thorsten

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#14
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

also das kann man kurz erklären: wenn deine Frau voll arbeiten geht fällt die Unterhaltszahlung für sie natürlich weg. Wenn der kredit ehebedingt ist kann es sogar sein das sie die Hälfte bezahlen muss,der Kindesunterhalt bleibt diesbezüglich unangetastet.
Versucht am besten so viel wie möglich ohne die Anwälte zu regeln... das geht in dem ihr alles schriftlich aufsetzt und notariell beglaubigen lasst... kommt ihr günstiger als einen Anwalt zu nehmen. Setzt euch zusammen und rechnet euch gemeinsam aus wieviel geld jeder bekommt damit beide gut leben können... aber meistens ist es ja leider so das manche frauen den hals nicht vollkriegen :-(

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#15
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Morgen Thorsten,

für euch gelten die OLG-Leitlinien aus Hamm.
Bitte klick einmal <a href="http://www.famrb.de/Hammer_Leitlinien3.pdf">hier! </a>

Wen deine Frau bereits andeutete, dass sie fortan nicht mehr arbeiten zu gehen gedenkt, kannst du erstmal davon ausgehen, dass sie versucht sein wir, dies auch umzusetzen. Gehe also lieber vom negativsten Gedanken aus - Zweckpessimismus.
Leider schaffen es viele Damen nicht, sich noch im Trennungsjahr in der veränderten Situation zurechtzufinden und verharren oftmals in alten Mustern.

Sollte deine Frau doch wieder irgendwann in Vollzeit tätig werden, kann! auch weiterer Untehaltsanspruch ihr gegenüber bestehen.
Die Gründe hierzu könne wir später noch erörtern.
Prognosen hierzu gebe ich dir aber nicht. Konzenriere dich erstmal auf das Hier und Jetzt, damit hast du genug an der Backe.

So, die Lütte bedarf meiner vollsten Aufmerksamkeit und somit klinke ich mich erstmal wieder aus.:)

Lieben Gruß!



-----------------
"www.artiger.freehostia.de"

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#16
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

@ ARTiger:

*Leider schaffen es viele Damen nicht, sich noch im Trennungsjahr in der veränderten Situation zurechtzufinden und verharren oftmals in alten Mustern.*

:respekt: , das hast du sehr sehr schön und staatstragend formuliert!

Grüße :grins:

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Hi, nochmal!

Kleine Korrektur am Rande:

Nicht ihr gegenüber, sondern von ihrer Seite kann! noch Unterhaltsanspruch geltend gemacht werden.

So ist das, wenn die Kurze am Zippel hängt.;)

@mikkian:

Das war der lichte Moment, bevor die Kurze sich anmeldete. :grins:

Ich muss hier jetzt echt raus, hab´schon Schelte bezogen.;)

Tschüßchen und euch noch einen schönen Tag!!!

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#18
 Von 
guest-12327.02.2010 07:01:32
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 3x hilfreich)

super vielen dank nochmal an alle, ihr habt mir echt super geholfen...,

wenn ich nun, vielleicht noch zwei winzige fragen stellen dürfte :augenroll:
sobald ich nun ausziehe, also aus der gemeinsamen wohnung, kann mich der vermieter noch haftbar machen, wenn meine frau die miete nicht bezahlt, auch wenn ich den vermieter darüber in kenntnis setzte ??

wenn ich den gemeinsamen kredit weiterhin überweise, was ja auch sinn macht, halte ich für mich 1000€ ein, den rest meines geldes überweise ich meiner frau, mit der bemerkung trennungs und kindesunterhalt, oder was könntet ihr mir raten ???
wie verhält sich das denn ???
oh sorry, dass waren ja....,
schon drei fragen :-(
lg Thorsten

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
guest-12310.04.2009 12:23:15
Status:
Schüler
(183 Beiträge, 18x hilfreich)

solange du im Mietvertrag stehst musst du bei Zahlungsverzug aufkommen--- Was ihr tun könnt und auch müsst , beide zum Vermieter und den Mietvertrag auf sie überschreiben lassen.Allein die Information an den vermieter reicht nicht aus. hmm du kannst ihr soviel geld überweisen wie du willst aber ich hab es mal grob ausgerechnet: das wären knappe 500 für deine Frau... bei der 3/7 Regelung wären es so um die 640 euro.. da muss sie sich aber Ihr einkommen von 400 Euro anrechnen lassen-..-also wären es am ende nur noch 240 Euro... das sind nur ca.Werte. wenn ihr euch soweit gut versteht werdet ihr für euch die beste Lödung finden ansonsten hilft da eben nur ein Anwalt

0x Hilfreiche Antwort

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