Zitat:
Der Unterhalt ist bereits tituliert. Und im Verzugsschadensfall kann man dem Unterhaltsschuldner definitiv die Kosten des Anwalts aufdrücken!
Nun meine Frage: wie kann ich in Verzug sein wenn ich immer alles nach Titel bezahlt habe?
Ist das rechtens?
Muss ich den Anwalt zahlen obwohl ich unterhalt immer pünktlich gezahlt habe,?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
was wirft man dir vor?
edy
ZitatNun meine Frage: wie kann ich in Verzug sein wenn ich immer alles nach Titel bezahlt habe? :
Gar nicht.
ZitatDer Unterhalt ist bereits tituliert. Und im Verzugsschadensfall kann man dem Unterhaltsschuldner definitiv die Kosten des Anwalts aufdrücken! :
Wer sagt das?
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Was will der Anwalt genau von Dir? Der hat ja nicht geschrieben "Ich bin Anwalt, zahlen Sie meine Rechnung...".
Hat der andere Elternteil einen Anwalt aufgesucht, weil er meint, du hättest nicht alle Unterhaltsgeschichten bezahlt?
Wenn du einen Titel hast und dort steht Summe x und du hast stets pünktlich Summe x gezahlt und kannst es auch nachweisen (Bankbelege), dann kann dir der Anwalt null komma nix!
Du solltest als allererstes erstmal den Anwalt anschreiben, dass du bitte ein Original des Mandates haben möchtest. Sonst nichts! Keine Erklärung, kein gar nichts...
Wenn er das schickt, dann schreibst du ihm, dass du stets pünktlich den Unterhalt nachweisbar bezahlt hast. Seine Anwaltskosten wirst du definitiv nicht übernehmen, da du ihn weder beauftragt hast, noch erkennen kannst warum er wofür beauftragt wurde....
Anwälte drohen gerne.... und nicht alle Anwälte werden wahrheitsgemäß von ihren Mandaten aufgeklärt...
Hast du also nachweislich immer bezahlt, dann lehne dich entspannt zurück!
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