Muss ich einen Antrag auf Betreuungsunterhalt stellen?

18. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
Aphro
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich einen Antrag auf Betreuungsunterhalt stellen?

hallo,
ich erwarte bald mein baby.mit dem Vater des kindes habe ich keinen kontakt. vaterschaftsanaerkennung möchte er aber machen (überlege grade, ob ich es auch will...)
kann der stadt von mir verlangen einen antrag auf Betreuungsunterhalt zu stellen??? welche nachteile habe ich dann, wenn ich mich dagegen entscheide?

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8 Antworten
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#1
 Von 
guest123-1954
Status:
Student
(2376 Beiträge, 235x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich glaube , das ist die erste Frau die ich kenne , die keinen Unterhalt von Ihren Ex haben will.!!
:-)
Die Gründe würde ich gern erfahren :-)

Es stehen dir 3 Jahre BUH zu vom Ex
mfg

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#4
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

@Jimmi

ja aber nur, wenn sie aufgrund des Kindes nicht selbst für sich sorgen kann.

Und da ist sie dann verpflichtet, bevor sie Staatsgelder beantragt, ihren zustehenden Unterhalt einzufordern.

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#5
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Soso Merline...
Da liegst Du ausnahmsweise nicht ganz richtig...

Also, auch wenn Sie zu 100% arbeiten sollte, steht Ihr trotzdem wat zu ..da Sie überobligatorisch arbeiten geht..sprich Ihr Einkommen wird nur zur Hälfte angerechnet!
Und die Hälfte von angenommen 1500 Euro sind immer noch 750 Euro !!
Also fehlen Ihr noch 750 Euro !! ,

Und das ist Realität....!!

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#6
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Noch nie von überobligatorisch bei nicht verheirateten gelesen. Mutter muß sogar erst Vermögen aufbrauchen, bevor sie Betreuungsunterhalt für sich verlangen kann



§ 1615l.
(1) Der Vater hat der Mutter für die Dauer von sechs Wochen vor und acht Wochen
nach der Geburt des Kindes Unterhalt zu gewähren. Dies gilt auch hinsichtlich der
Kosten, die infolge der Schwangerschaft oder der Entbindung außerhalb dieses Zeit-
raums entstehen.

(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, weil sie infolge der
Schwangerschaft oder einer durch die Schwangerschaft oder die Entbindung verur-
sachten Krankheit dazu außerstande ist, ist der Vater verpflichtet, ihr über die in Ab-
satz 1 Satz 1 bezeichnete Zeit hinaus Unterhalt zu gewähren. Das gleiche gilt, soweit
von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit
nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor
der Geburt; sie endet drei Jahre nach der Geburt, sofern es nicht insbesondere unter
Berücksichtigung der Belange des Kindes grob unbillig wäre, einen Unterhaltsan-
spruch nach Ablauf dieser Frist zu vesagen.


Unterhalt für nicht Verheiratete
Als nicht verheiratete Mutter haben Sie gegenüber dem Vater Ihres Kindes einen Unterhaltsanspruch von bis zu drei Jahren, wenn Sie wegen der Erziehung des Kindes nicht erwerbstätig sind. Voraussetzung für diesen Anspruch ist Ihre Bedürftigkeit. Haben Sie Vermögen oder Einkünfte aus Kapital oder Vermietung, müssen Sie dieses zunächst für Ihren eigenen Gebrauch einsetzen. Erziehungsgeld wird nicht als Einkommen angerechnet.(Quelle:https://www.familienhandbuch.de/cmain/f_Aktuelles/a_Teilfamilien/s_178.html)

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#7
 Von 
storch123
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

@merline

...Haben Sie Vermögen oder Einkünfte aus Kapital oder Vermietung, müssen Sie dieses zunächst für Ihren eigenen Gebrauch einsetzen...

Zählt zu solchen Vermögen auch Guthaben aus Lebensversicherungen etc. oder wie ist das zu verstehen?

-----------------
"stroch123
"

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Flippo71
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
wie ist dass mit dem Betreuungsunterhalt wenn die Mutter in der Zwischenzeit Arbeit hatte, also während und nach der Trennung. Jetzt ist sie Arbeitslos, steht ihr dann auch Betreuungsunterhalt zu?

Viele Grüße,
Flippo

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