Muss ich mein Einkommen mit meiner Frau teilen?

31. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
samuel85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss ich mein Einkommen mit meiner Frau teilen?

Meine Frau sagt, ihr steht die Hälfte meines Einkommens zu. Sie arbeitet nicht und gibt das Geld für (meiner Meinung nach unnötige) Klamotten und unnötige Möbelstücke aus. Ich zahle die komplette Miete für unsere Wohnung, Versicherungen und so weiter und natürlich die Lebensmitteleinkäufe. Ich denke, das übrige Geld sollte besser angelegt, statt ausgegeben werden. Sie sagt, bei einer Scheidung bekommt sie sowieso die Hälfte meines Vermögens. Wir haben keinen Ehevertrag. Muss ich ihr die Hälfte meines Einkommens überweisen?

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5548 Beiträge, 2499x hilfreich)

Nein

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
koivu
Status:
Schüler
(199 Beiträge, 63x hilfreich)

Wenn ihr eine Hausfrauenehe führt, steht deiner Frau Haushaltsgeld und - darin enthalten - Taschengeld zu. Das können übrigens mehr als 50 Prozent des Einkommens sein.

§§ 1360 , 1360a BGB

-- Editiert von koivu am 31.01.2019 08:33

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

der Hausfrau steht ein Betrag als Haushaltsgeld zu. Da du aber die Lebensmittel selbst kaufst verringert sich dieser Betrag, Es kann sein dass ihr dann nur noch ein angemessenes Taschengeld zusteht.

Bei einer Scheidung könnte ihr die Hälfte zustehen, du hättest aber auch dann noch die andere Hälfte, des nicht ausgegebenen Geldes..

Deine Frau kann arbeiten gehen.

edy



-- Editiert von edy am 31.01.2019 08:28

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Das sehe ich etwas anders. Dieses Ehepaar hat sich für das Konzept entschieden, dass eben einer das Geld verdient, der andere den Haushalt führt. Kennzeichen einer Ehe ist nun mal das gemeinsame Wirtschaften, wobei es den Eheleuten überlassen bleibt, wie das Wirtschaften ausgestaltet wird. Ganz sicherlich nicht so, dass er entscheidet, was wann wie gekauft wird und bezahlt, die Frau ohne einen Cent dasteht und auch nicht mit entscheiden kann. Das ist ja Sklavenhaltung! Ich würde dann als Betroffene auf der Zahlung eines Haushälterinnengehalts bestehen. Und so eine Haushaltsfee ist ja nicht ganz preiswert.

Bewährt hat sich nachfolgendes Modell: man rechnet aus, was der Haushalt monatlich kostet. Dieser Betrag kommt auf ein Haushaltskonto, davon werden Miete, Lebensmittel, Versicherungen, eben alles, was regelmäßig anfällt, bezahlt. Was dann übrig bleibt, wird durch 2 geteilt.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von samuel85):
Meine Frau sagt, ihr steht die Hälfte meines Einkommens zu.

Die Hälfte steht ihr eh nicht zu, sondern nur 3/7 im Falle einer Trennung.
Wenn du mit ihr zusammenlebst, dann hat sie Anspruch auf 1040,- Euro (jedenfalls nach Meinung der meisten Oberlandesgerichte). Dein Selbstbehalt in Höhe von 1200,- Euro muss gewahrt bleiben .
Wobei sie das natürlich nicht als Taschengeld auf den Putz hauen kann, sondern davon sich ebenfalls an Miete, Essen, Versicherungen etc. zu beteiligen hat.
Vielleicht solltest du der Gattin mal verklickern, dass sie im Fall einer Scheidung mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit irgendwann arbeiten gehen darf. Die Zeiten, wo man sich als Versorger bis zum Lebensende den Ex aussucht, sind nämlich vorbei!

Rechnet doch einfach mal: dein Gehalt, davon ALLES ab was Miete etc. betrifft und vom Rest bekommt sie dann 3/7.
http://www.familienrecht-heute.de/unterhalt/trennungsunterhalt.html

Ansonsten soll sie arbeiten gehen, wenn sie mehr braucht... Wäre für den Fall der Fälle eh besser :) .



1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
samuel85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten. Ein sehr interessantes Thema. Ich denke, meine Frau und ich haben da ein bisschen Diskussion zu Geldfragen nachzuholen.

Ich meinte übrigens nicht (Trennungs-)unterhalt, sondern den Zugewinnausgleich im Falle einer Scheidung. Mal theoretisch: So wie ich Wikipedia da verstehe https://de.wikipedia.org/wiki/Zugewinngemeinschaft#Beispiel ist es doch tatsächlich so, dass bei einer Scheidung das während der Ehe (von mir) erwirtschaftete Einkommen 50-50 geteilt wird? Ich hoffe nicht, dass es jemals so weit kommt, aber falls doch, ist es ja anscheinend tatsächlich so, dass ich ihr gleich die Hälfte geben kann was ich sonst beim Zugewinnausgleich zahlen müsste.

Versteh ich das falsch?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

Entschuldigung, da fehlt mir jedes Verständnis. Das, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, das habt Ihr gemeinsam erwirtschaftet. Und da sind die Gerichte in Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht sehr flexibel. Und bitte bezieh in Deine Überlegungen auch die vorteilhafte Steuerklasse mit ein.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
samuel85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Das, was in der Ehe erwirtschaftet wurde, das habt Ihr gemeinsam erwirtschaftet. Und da sind die Gerichte in Übereinstimmung mit dem Gesetz nicht sehr flexibel. Und bitte bezieh in Deine Überlegungen auch die vorteilhafte Steuerklasse mit ein.


Aber genau das ist doch meine Frage? Also ist es tatsächlich so, dass wir am besten gleich Hälfte-Hälfte machen?

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12314.12.2022 20:47:12
Status:
Schüler
(268 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich weiss nicht inwieweit, diese Entscheidung noch aktuell, oder für dich hilfreich ist.

Vom OLG Karlsruhe NZFam 2016, 570

Wobei es hier nur um das Taschengeld ging.
Ich persönlich finde, das ihr schon aufgrund dessen, das sie den Haushalt macht mehr zusteht.

Aber mal etwas Offtopic:

Wenn die Ehe ansonsten gut läuft würde ich ihr schon etwas entgegenkommen, natürlich nicht, in der von ihr geforderten Summe.
Auch sollte man beachten, ob sie nicht arbeiten will oder es eure beiderseitige Entscheidung war, das sie nicht arbeitet.

-Nur meine persönliche Meinung-

-- Editiert von essey am 31.01.2019 13:51

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von samuel85):
Sie sagt, bei einer Scheidung bekommt sie sowieso die Hälfte meines Vermögens.
Was jetzt? Vermögen oder Einkommen oder halbe-halbe?
Hast du denn eigenes Vermögen? Was du schon mit in die Ehe gebracht hast?
Du hast jetzt Einkommen, was von beiden während der Ehe verbraucht wird.
Du hast Steuerklasse 3, deine Frau 5.
Nach einer Scheidung fällst du in Stkl 1.
Deine Frau auch.
Versicherungen, Miete, sonstige noch gemeinsame Kosten werden geteilt, uU teurer.
Zitat (von samuel85):
Meine Frau sagt, ihr steht die Hälfte meines Einkommens zu.
Das kann sie gerne sagen.
Hörst und glaubst du denn sonst immer, was deine Frau sagt?
Kennst du deinen Selbstbehalt nach der Scheidung?
Gibts besondere Gründe, warum deine Frau nicht arbeitet ?

Ihr könnt ja zur Abrundung eurer Diskussion schon mal spielen: Fifty-Fifty...was wird bezahlt, was bleibt übrig.
Vorher-Nachher

Zitat (von wirdwerden):
Dieses Ehepaar hat sich für das Konzept entschieden,
Bist du da sicher?

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Daggi40
Status:
Schüler
(397 Beiträge, 93x hilfreich)

@samuel85: das klingt nicht nach Ehe. Meine Meinung. Ich mache den Haushalt noch neben meiner 40-h-Woche. Ich finde eure Konstellation seltsam.
Ich denke, ihr solltet ein Gespräch über die Finanzen führen, die jeweiligen Selbstbehalte mit den Ausgaben durchrechnen und nicht jetzt schon an Trennung und Scheidung denken.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
dass bei einer Scheidung das während der Ehe (von mir) erwirtschaftete Einkommen 50-50 geteilt wird?


Nicht das Einkommen wird 50-50 geteilt, sondern das erwirtschaftete Vermögen. Das sind zwei völlig verschiedene Dinge.

Zitat:
Also ist es tatsächlich so, dass wir am besten gleich Hälfte-Hälfte machen?


Bei Vermögensdingen (Bankkonten, Immobilien) usw. kann man das so machen, dass diese Dinge auf beide Namen laufen. Das setzt voraus, dass beide ohne Vermögen in die Ehe gestartet sind.

Das heißt aber nicht, dass Du Deiner Frau vom monatlichen Einkommen die Hälfte abgeben musst. Für "unnötige" Dinge hat Deine Frau Anspruch auf ein Taschengeld, wenn Du die gesamte Haushaltsführung, Miete usw. bezahlst.

Zitat:
Ich denke, das übrige Geld sollte besser angelegt, statt ausgegeben werden.


Dann mach das doch. Wenn Du Deiner Frau jeden Monat die Hälfte des übrig gebliebenen Geldes abgibst und Du das Geld sparst, Deine Frau das Geld aber ausgibt, dann darfst Du ihr bei einer Scheidung nochmal die Hälfte Deiner Hälfte abgeben.

4x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
samuel85
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Daggi40):
Ich denke, ihr solltet ein Gespräch über die Finanzen führen, die jeweiligen Selbstbehalte mit den Ausgaben durchrechnen und nicht jetzt schon an Trennung und Scheidung denken.


Ja, wir werden reden. Sie sieht das auch so. Meine Frau arbeitet nicht, weil wir eigentlich Kinder bekommen wollten - aber da gab es viele traurige Rückschläge, die uns beide ziemlich mitgenommen haben.

Zitat (von wirdwerden):
Bewährt hat sich nachfolgendes Modell: man rechnet aus, was der Haushalt monatlich kostet. Dieser Betrag kommt auf ein Haushaltskonto, davon werden Miete, Lebensmittel, Versicherungen, eben alles, was regelmäßig anfällt, bezahlt. Was dann übrig bleibt, wird durch 2 geteilt.


So etwas klingt ja ganz vernünftig, aber wie macht man das dann, wenn eine Hälfte als Vermögen angespart wird und die andere Person ihre Hälfte komplett ausgibt:

Zitat (von hh):
Wenn Du Deiner Frau jeden Monat die Hälfte des übrig gebliebenen Geldes abgibst und Du das Geld sparst, Deine Frau das Geld aber ausgibt, dann darfst Du ihr bei einer Scheidung nochmal die Hälfte Deiner Hälfte abgeben.


Wenn man das mal ganz pessimistisch sieht und wir keine Lösung finden, dann muss ich sowieso die Hälfte meines Vermögens per Zugewinnausgleich abgeben (vorausgesetzt, meine Frau hat kein eigenes Vermögen). Wie kann ich ihr diese Hälfte einfach heute schon geben ohne dann im Falle einer Scheidung nochmal zahlen zu müssen? Ich glaube, ich würde mich ganz gut damit fühlen, wenn ich ihr ihre Hälfte tatsächlich einfach in ihre Verantwortung übergebe.

-- Editiert von samuel85 am 01.02.2019 01:03

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
guest-12317.02.2019 11:53:12
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 45x hilfreich)

Zitat (von samuel85):
Wenn man das mal ganz pessimistisch sieht und wir keine Lösung finden, dann muss ich sowieso die Hälfte meines Vermögens per Zugewinnausgleich abgeben (vorausgesetzt, meine Frau hat kein eigenes Vermögen). Wie kann ich ihr diese Hälfte einfach heute schon geben ohne dann im Falle einer Scheidung nochmal zahlen zu müssen? Ich glaube, ich würde mich ganz gut damit fühlen, wenn ich ihr ihre Hälfte tatsächlich einfach in ihre Verantwortung übergebe.


? Wieso willst du ihr jetzt was geben? Wenn ihr 10000 Euro auf dem Konto habt und du gibst ihr 5000, dann folgt die Scheidung und du musst ihr nochmals 2500,- Euro geben... Macht keinen Sinn, oder?

Ihr lebt zusammen und wirtschaftet zusammen... Du gibst ihr ein Taschengeld von dem sie sich "unnütze" Dinge kaufen kann und gut ist. Passt ihr das nicht: arbeiten gehen!

Wenn sie für ihre Hausfrauentätigkeit bezahlt werden will, dann kann sie sich einen Putzjob suchen! Mal ernsthaft: als Hausfrau in einem 2 Personen Haushalt brauche ich max. 2 Stunden am Tag! Alles eine Frage der Organisation...

Ich verstehe auch gerade nicht, wie du zu deinen Überlegungen kommst. Ihr seit doch (noch) verheiratet. Dich stört es, dass sie Geld auf den Kopf haut. Sie faselt was von Hälfte... Ja, aber dann beteiligt sie sich auch in allem mit der Hälfte. Was macht das alles für einen Sinn?
Wenn du ihr jetzt schon die Hälfte geben willst von keine Ahnung was, dann mache zumindest eine nacheheliche Vereinbarung, dass sie im Fall der Scheidung keinen Anspruch auf Unterhalt hat! Sonst bist du womöglich nur noch der Zahlesel.
Und wenn du "deine Hälfte" ansparst, dann mache es so, dass sie im Fall der Scheidung NICHT ran kommt... Investiere es in eine Vorsorgeversicherung oder zahle es in die Rentenkasse ein oder sonst was. Das es mit dem Kinder kriegen nicht geklappt hat, ist natürlich sehr traurig. Aber wäre es nicht mal an der Zeeit damit abzuschließen? Sie soll sich einen Job suchen! Oder mit dem zufrieden geben, was sie an Taschengeld bekommt...

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von samuel85):
die Hälfte meines Vermögens
Solange du nicht verstehst, dass es nicht dein Vermögen ist, kommt ihr nicht voran und werdet auch nicht einig.
Es ist euer gemeinsames Einkommen. Du hast davon ausgegeben und bezahlt und gespart und sie hat ausgegeben.
Zitat (von samuel85):
Ich glaube, ich würde mich ganz gut damit fühlen, wenn ich ihr ihre Hälfte tatsächlich einfach in ihre Verantwortung übergebe.
Nur du sprichst noch immer von *Hälfte*.
Probierts doch mal... zuerst auf dem Papier, dann als *Feldversuch*...noch vor Trennung oder gar Scheidung.

Teile dein Einkommen zu 50% deiner Frau zu. Sie muss davon also Miete+LU+Versicherungen usw. bezahlen.
Bleibt noch was übrig, kann sie es sparen oder ausgeben.
Du machst es genauso.
Nach wenigen Monaten klärt sich ganz vieles.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47657 Beiträge, 16843x hilfreich)

Zitat:
Solange du nicht verstehst, dass es nicht dein Vermögen ist, kommt ihr nicht voran und werdet auch nicht einig.


Rechtlich gesehen ist es sein Vermögen, denn andernfalls gäbe es keinen Zugewinnausgleich.

Zitat:
Es ist euer gemeinsames Einkommen.


Rechtlich gesehen ist es das Einkommen des Ehemannes.

Zitat:
Teile dein Einkommen zu 50% deiner Frau zu. Sie muss davon also Miete+LU+Versicherungen usw. bezahlen.


Da halte ich den Vorschlag von wirdwerden für zielführender.

0x Hilfreiche Antwort

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