Muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?

24. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bülent123
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 5x hilfreich)
Muss ich nachehelichen Unterhalt zahlen?

Hallo zusammen,

Ich kann mir vorstellen, dass dieses Thema hier oft vorkommt. Dennoch ist es sicher immer ein Einzelfall?

Angenommen die Scheidung ist vollzogen (im Trennungsjahr komme ich ja kaum drum herum Unterhalt für Frau u. Kind zu zahlen) dann zahle ich weiterhin Unterhalt für beide oder nur für meine 13jährige Tochter?
Die Frau arbeitet und verdient ca. 700 Euro. Sie ist noch jung und gesund.
Gibt es einen Höchstsatz für Unterhalt?
Einmal Arztfrau immer Arztfrau gibt es ja nicht mehr.

Ist es nicht so, dass für nachehelichen Unterhalt triftige Gründe vorliegen müssen?
Krank, Alt, behindert, nicht arbeitsfähig oder Betreuung von Kleinkindern.....



Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von Bülent123):
Ist es nicht so, dass für nachehelichen Unterhalt triftige Gründe vorliegen müssen?
Krank, Alt, behindert, nicht arbeitsfähig oder Betreuung von Kleinkindern.....


Das sind Umstände, die einen Anspruch auf nachehelichen Unterhalt begründen können. Aber das sind nicht die einzigen.

Der nacheheliche Unterhalt kann auch dazu dienen, ehebedingte Nachteile auszugleichen. Etwa wenn der Ehemann als Arzt seine Karriere befördert hat, während seine Ehefrau auf eine eigene berufliche Entwicklung verzichtet hat, um gemeinsame Kinder zu betreuen und den gemeinsamen Haushalt zu führen, um so insbesondere ihren Ehemann den Rücken frei zu halten. Wenn dadurch große Einkommensunterschiede entstanden sind, kann es schon angemessen sein, für eine gewisse Zeit nachehelichen Unterhalt zuzusprechen, um einen gewissen Ausgleich zu schaffen.

Das ist halt immer eine Frage, wie die Dinge vor Gericht dargestellt werden und ob sich der Richter dem anschlleßt.

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.047 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen