Hey,
wie in einem anderen beitrag hatte ich ja bereits angekündigt, dass mein Ex nun endlich keinen EU mehr zahlen brauch ab Juli, da ich endlich mehr Stunden habe und genug bzw. mehr Geld, um für mich und die Kleine vollständig selbst zu sorgen. Dies habe ich - nchdem ich meinem Exmann das schon telefonsich ankündigte( der Gute soll sich ja auf etwas feuen können )- seinem Anwalt exakt und sachlich mit meinem ab Juli gültigen neuen Arbeitsvertrag mitgeteilt.
Was mich ein wenig irritiert- war es das jetzt so einfach? Ich hab dem Anwalt das vor ca. 4 Wochen mitgeteilt, bislang kam keinerlei Reaktion- ist das korrekt so? Ich hab n Titel, dmals lief alles übers Gericht- ist das ausreichend, das ich das geschrieben habe?
Er stellt ab Juli die EU-Zahlungen ein und dafür wird nicht noch mehr benötigt? Dbei sei bemerkt, ich hatte dem Anwalt das gefaxt.
Bin ein wenig unsicher, möchte das alles richtig machen.
-----------------
"Um Wunder zu erleben muss man an sie glauben"
Muss ich noch was beachten???
22. März 2007
Thema abonnieren
Frage vom 22. März 2007 | 22:46
Von
Status: Schüler (407 Beiträge, 13x hilfreich)
Muss ich noch was beachten???
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 24. März 2007 | 14:59
Von
Status: Student (2376 Beiträge, 235x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.941
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
3 Antworten
-
2 Antworten
-
8 Antworten
Top Familienrecht Themen
-
43 Antworten