Muss man Kindesunterhalt zahlen, wenn...

7. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)
Muss man Kindesunterhalt zahlen, wenn...

Hallo,

ich habe eine Tochter (16), sie lebt bei der Mutter und dem Mann der Mutter. Wir waren nie verheiratet. Meine Tochter kommt mich nie besuchen (nur wenn es Geschenke gibt) und lässt mich spüren, dass sie den Mann der Mutter als ihren wahren Vater sieht. Die Mutter und ihr Mann entscheiden alles was Schule angeht usw. Ich darf aber zahlen.

Ich frage mich immer wieder, warum ich der Mutter Geld (Kindesunterhalt) überweisen muss. Sie haben ein Haus, 2 Pferde, 2 Autos, mehrmals Urlaub im Jahr.

1. Gibt es eine Möglichkeit, dass ich keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muss?

2. Wenn ja, wie gut stehen die Chancen?

3. Kann ich auch sagen, ich überweise der Tochter jetzt das Geld? Wäre zumindest ein anderes Gefühl.

4. Kann ich monatlich Quittungen für alles anfordern, was angeblich für die Tochter bezahlt wurde?

5. Wenn ich mein erspartes z.B. alles in Aktien anlegen würde und jetzt ein Einkommen von ca. 2.000€ brutto hätte, müsste ich dann weniger zahlen oder würden die mich komplett durchleuchten und sagen "ja sie müssen mehr zahlen, sie haben ja Aktien...müssen sie eben verkaufen)?

Gruß
ebody

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
smogman
Status:
Student
(2801 Beiträge, 922x hilfreich)

Zitat (von ebody):
Ich frage mich immer wieder, warum ich der Mutter Geld (Kindesunterhalt) überweisen muss. Sie haben ein Haus, 2 Pferde, 2 Autos, mehrmals Urlaub im Jahr.
Und was stört dich daran?

Zitat (von ebody):
Gibt es eine Möglichkeit, dass ich keinen Kindesunterhalt mehr zahlen muss?
Ja.

Zitat (von ebody):
Wenn ja, wie gut stehen die Chancen?
Worauf?

Zitat (von ebody):
Kann ich auch sagen, ich überweise der Tochter jetzt das Geld? Wäre zumindest ein anderes Gefühl.
In der Minderjährigkeit nur auf Anforderung der Mutter, ab der Volljährigkeit immer.

Zitat (von ebody):
Kann ich monatlich Quittungen für alles anfordern, was angeblich für die Tochter bezahlt wurde?
Nein.

Zitat (von ebody):
Wenn ich mein erspartes z.B. alles in Aktien anlegen würde und jetzt ein Einkommen von ca. 2.000€ brutto hätte, müsste ich dann weniger zahlen oder würden die mich komplett durchleuchten und sagen "ja sie müssen mehr zahlen, sie haben ja Aktien...müssen sie eben verkaufen)?
Eine Vermögensverwertung ist nur relevant, wenn der Mindestunterhalt nicht gezahlt wird.

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#2
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8414 Beiträge, 3775x hilfreich)


Der Mann deiner Ex-Frau hat keinerlei finanzielle Verpflichtung gegenüber deiner Tochter.
Woher kommt der "Reichtum"? Was verdient die Mutter?

s. auch hier:

https://www.scheidung-online.de/unterhalt/kindesunterhalt/hoeheres-einkommen-des-betreuenden-elternteils/

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#3
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von smogman):
Und was stört dich daran?


Das es auch mit meinem Geld bezahlt wird. Sie wollen, dass meine Tochter bei ihnen lebt, alles entscheiden etc., dann sollen sie auch zu 100% für sie aufkommen. Wenn ich nichts überweisen müsste, könnten die von mir aus noch 10 Pferde und 10 Häuser haben, dann würde es mich nicht interessieren.

Zitat (von smogman):
Worauf?

Bezieht sich auf die 1. Frage.

-- Editiert von ebody am 07.02.2020 23:15

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#4
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von HeHe):
Woher kommt der "Reichtum"? Was verdient die Mutter?


Ich weiß nicht, was die Mutter verdient. Ich glaube von ihrem Vater kriegt sie u.a. viel Geld.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Das es auch mit meinem Geld bezahlt wird
Glaubst du das wirklich?

Dann fange mal an zu rechnen:

-Heizkosten anteilig für deine Tochter (sie hat doch bestimmt ein beheiztes Zimmer)
-Strom ; Wasser/Abwasser ; Müllgebühren
-Telekommunikation
-Kosten Unterkunft (auch ein Haus gibt es nicht kostenfrei)
-Kleidung
-Essen
usw...

Du kannst ja jetzt mal durchrechnen, was da noch von deinem gezahlten Betrag am Ende viom Monat übrig bleibt. Würde mich wundern, wenn das ein positiver Betrag wäre...

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#6
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

So bitter dir die Situation auch erscheinen mag, aber du bist verpflichtet für deine Tochter Unterhalt zu zahlen. Und zwar bis sie 18 ist an die Mutter und dann direkt an das Kind. Wobei die Aussichten doch ganz gut sein scheinen, dass sich ab 18 die Mutter ebenfalls beteiligen kann (und ja auch beteiligen muss).
Solange der Mann der Mutter das Kind nicht adoptiert (warum sollte er auch?) wird sich an deiner Unterhaltspflicht nichts ändern.
Du solltest dich mal lösen von den Gedanken "die haben Pferde, ein Haus, fünf Autos, eine Yacht...".
Der Unterhalt ist für deine Tochter! Und bei 2000 brutto dürftest du max. 353 ,- Euro (Stufe 2) zahlen, wenn nicht sogar nur 326 Euro.
Wenn dir das Verhalten der Tochter nicht passt, also sie nur zum Geschenke abholen kommt, dann schenke doch einfach nichts mehr. Sage ihr auch vielleicht mal, dass dich ihr Verhalten verletzt. Mit 16 ist sie alt genug das zu verstehen.
Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind. Und es ist dein Kind! Auch wenn du keinen Einfluss darauf hast. Das Emotionale hat im Rechtlichen nichts zu suchen. Versuche zu deiner Tochter den Kontakt zu halten und sei ihr ein guter Vater. Und denke daran: mit 18 ändert sich für dich ggf. einiges!

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#7
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von lesen-denken-handeln):
Glaubst du das wirklich?
Dann fange

Ja, das glaube ich wirklich. Warum soll den eine Mutter/Vater die Heizkosten, Müllgebühren, Telekommunikation, Unterkunft des anderen Elternteils finanzieren?

Ob die Mutter in einem teurem Haus oder einer günstigeren, kleinen, aber vom Platz her ausreichenden Mietwohnung leben möchte, ist ihre Entscheidung, aber dafür muss kein Cent von mir kommen. Erst recht nicht, wenn sie die teure Variante wählt und selbst auch darin wohnt und davon profitiert. Sie will, dass das Kind bei ihr lebt, dann hat sie auch alles was die Unterkunft angeht selbst zu bezahlen.

Wenn soll das Geld für meine Tochter sein, Essen für sie, Trinken für sie, Kleidung für sie, Schule, Verein z.B.

So wäre es richtig. Du hast eine andere Ansicht (zahlst du selbst Unterhalt?), ist ja ok, darum geht es ja aber jetzt nicht, sondern einfach nur darum was rechtlich möglich ist.

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#8
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Osanna123):

Der Unterhalt ist für deine Tochter! ... Wenn dir das Verhalten der Tochter nicht passt, also sie nur zum Geschenke abholen kommt, dann schenke doch einfach nichts mehr. Sage ihr auch vielleicht mal, dass dich ihr Verhalten verletzt. Mit 16 ist sie alt genug das zu verstehen.
Die Gesetze sind nun mal so wie sie sind. Und es ist dein Kind! Auch wenn du keinen Einfluss darauf hast. Das Emotionale hat im Rechtlichen nichts zu suchen. Versuche zu deiner Tochter den Kontakt zu halten und sei ihr ein guter Vater.


Bestimmt ein gut gemeinter Rat und ich weiß wie das ankommt, wenn man hier so etwas fragt und beschreibt, aber bevor man (moralische) Urteile fällt - keiner kennt die Situation und weiß was ich bisher schon alles für meine Tochter gemacht habe, was alles passiert ist und gesprochen habe ich mit ihr mehr als einmal.

Also es gibt deines Wissens nach gar keine Chance, dass ich keinen Kindesunterhalt bezahlen muss, solange ich Einkommen habe?

Zitat (von Osanna123):
Und denke daran: mit 18 ändert sich für dich ggf. einiges!

Dass sich ab 18 die Mutter ebenfalls beteiligen kann/muss. Aber ich wäre ja dennoch weiter verpflichtet in der gleichen Höhe (je nach Einkommen) Kindesunterhalt zu bezahlen?



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#9
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Das ist nicht die Ansicht von l-d-h,

der Gesetzgeber hat definiert, dass der Barunterhalt zur Deckung der der gesamten Lebenskosten des Kindes genutzt werden muss. Und zu diesen gehören eben auch anteilige Miet- und Nebenkosten den Kindes und nicht nur Kleidung, Lebensmittel, Schulbedarf und Vergnügungen.

Durch ein Kind benötigt man in der Regel schlicht und einfach eine größere Wohnung, weil das Kind eben ein eigenes Zimmer braucht.

Und rechtlich möglich ist da sehr wenig. Die KM müsste sich am Barunterhalt nur dann beteiligen, wenn sie ein wesentlich höheres Einkommen als du hast.
Sie muss auch nicht nachweisen wie sie das Geld für das Kind ausgibt (wie soll das auch in der Praxis aussehe? 1 Pfund Butter zu X €, davon hat Tochter, nachgewogen 82,5 g verwendet, also y € gekostet...)

AB 18 wird es dann einfacher. Du musst den Unterhalt an das Kind überweise und diese sich mit der Mutter auseinandersetzen, was sie zuhause abgibt; es sei denn das Kind bestimmt, dass der Unterhalt weiterhin an die KM überwiesen werden soll. Dagegen kannst du dann auch nichts tun. Aber vorher wird ja neu gerechnet, da auch die KM Barunterhaltspflichtig ist.

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#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32296 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ebody):
Ich frage mich immer wieder, warum ich der Mutter Geld (Kindesunterhalt) überweisen muss.
Weil das Kind noch minderjährig ist und im Haushalt der Mutter lebt. Weil du dem Kind Unterhalt schuldest. Weil du der Unterhaltspflichtige dem Kind gegenüber bist.
Es ist nicht nur dein Kind, sondern euer Kind. Du gibst deinen Teil des Unterhalts dazu.

Das Kind ist schon 16. Und noch immer verstehst du Grundlegendes nicht? Seit wann zahlst du Unterhalt?

Die Mutter ist die Kindergeldberechtigte--- sie entscheidet, wie *dein und ihr* Teil des Unterhalts für das Kind verwendet wird. Dazu gehört auch die Heizung für das Zimmer des Kindes, die Müllkosten, das Dusch-und Badewasser..usw.. Das kann und wird die Mutter für den Unterhalt im Haushalt aufwenden.
Sie kann auch mit dem Kind zusammen entscheiden, ob dein Unterhalt in Aktien angelegt wird.
Es soll dem Kind an nichts Notwendigem mangeln. Das sieht hier auch nicht danach aus.

Zitat (von ebody):
was rechtlich möglich ist.
Sobald das Kind mit der Ausbildung fertig ist, bist du die Unterhaltspflicht los. So sieht das rechtlich aus.
Ein Studium nach dem Schulabschluss gehört zur Ausbildung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ebody
Status:
Frischling
(42 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von ebody):
Ich frage mich immer wieder, warum ich der Mutter Geld (Kindesunterhalt) überweisen muss.
Weil das Kind noch minderjährig ist und im Haushalt der Mutter lebt. Weil du dem Kind Unterhalt schuldest. Weil du der Unterhaltspflichtige dem Kind gegenüber bist.
Es ist nicht nur dein Kind, sondern euer Kind. Du gibst deinen Teil des Unterhalts dazu.

Das Kind ist schon 16. Und noch immer verstehst du Grundlegendes nicht? Seit wann zahlst du Unterhalt?


Ich zahle schon immer Unterhalt und während der Schwangerschaft u.a., habe ich auch viel bezahlt (was ich nicht musste) Du hast da einen entscheidenden Teil vergessen, der deine Frage beantwortet:
Zitat (von ebody):
Ich frage mich immer wieder, warum ich der Mutter Geld (Kindesunterhalt) überweisen muss. Sie haben ein Haus, 2 Pferde, 2 Autos, mehrmals Urlaub im Jahr.


Das Kind lebt bei denen, sie haben genug Geld, also brauchen sie oder das Kind (was bei ihnen lebt) kein Geld von mir.

Vielleicht mag es rechtlich alles so sein, aber das Leben, die Realität sieht eben anders aus und das Gesetz ergibt hier einfach keinen Sinn. Werde aber dennoch zahlen müssen.

-- Editiert von ebody am 08.02.2020 14:16

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von ebody):
Sie haben ein Haus, 2 Pferde, 2 Autos, mehrmals Urlaub im Jahr.


das Gesetz verbietet dir nicht, dir auch eine reiche Partnerin zu suchen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
ratlose mama
Status:
Lehrling
(1352 Beiträge, 510x hilfreich)

Naja, das Leben ist nun mal nicht gerecht.

Wenn du z.B. eine reiche Frau heiraten würdest, müsstest du ja auch nicht mehr Unterhalt zahlen, als du deinem Einkommen nach zu zahlen hast (Mangelfallausnahmen mal unberücksichtigt). Sie müsste genauso wenig für deine Kind aufkommen, wie der neue Mann deiner Ex). Aus der Tatsache, dass du dann 5 mal im Jahr in den Urlaub fahren kannst und neben dem Haus noch eine Ferien-Finca in Südspanien bewohnen darfst lässt sich auch nicht der Anspruch ableiten, dass das Kind auch ein Haus zur Verfügung gestellt werden muss oder du sie auch nur in einen Urlaub mitnehmen müsstest ;-)

Versuch doch einfach dich für eure Tochter zu freuen, dass sie diese Möglichkeiten hat

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Zitat:
sie haben genug Geld, also brauchen sie oder das Kind (was bei ihnen lebt) kein Geld von mir.
Es geht nicht darum ob sie es brauchen, es steht ihnen nun einmal einfach zu.

Du brauchst bestimmt auch nicht alles Geld, was du im Monat verdienst um ein ordentliches Leben zu führen. Dein lohn gehalt steht dir aber nunmal zu. Oder gehst du jetzt zu deinem Chef und sagts, so viel Geld brauche ich nicht, daher ab jetzt dann bitte weniger bezahlen?

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32296 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von ebody):
Du hast da einen entscheidenden Teil vergessen, der deine Frage beantwortet:
Absolut nicht vergessen. Ich hab das schon gelesen. Sogar verstanden. ;)
Und wenn sie 3 Yachten und 4 Flugzeuge hätten und was weiß ich noch--- Du hast (nur) die Unterhaltspflicht für das Kind.
Zitat (von ebody):
und das Gesetz ergibt hier einfach keinen Sinn.
Das Gesetz sagt doch an keiner Stelle, dass für Kinder mit reichen Müttern weniger oder kein Unterhalt zu zahlen ist.
Das Gesetz ist sehr sinnvoll. Leider kann man keinen Menschen zwingen, sich dieses Gesetz *vorher* genau erklären zu lassen.

Hör endlich auf mit deiner Larmoyanz, bald hast du es hinter dir.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
guest-12313.02.2020 21:51:16
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von ebody):


Bestimmt ein gut gemeinter Rat und ich weiß wie das ankommt, wenn man hier so etwas fragt und beschreibt, aber bevor man (moralische) Urteile fällt - keiner kennt die Situation und weiß was ich bisher schon alles für meine Tochter gemacht habe, was alles passiert ist und gesprochen habe ich mit ihr mehr als einmal.


Ach weißt du, ich zahle für das Kind meines Mannes seit Jahren mit. Er hat gar keinen Kontakt zu seinem Kind... Es geht nicht um moralische Urteile, sondern dass man lernen muss mit der Situation gelassen umzugehen. Das Kind hat nun mal Anspruch auf Unterhalt. Ende der Geschichte! Es bringt einfach nichts zu jammern und zu klagen, weil es die rechtliche Seite nun mal gibt und man sie nicht wegzaubern kann. Bei uns lebt die Kindsmutter auch im Haus mit Pool und hat dennoch kaum etwas um sich am Volljährigenunterhalt zu beteiligen. Soll ich nun deswegen mir mein Leben schwer machen und daran denken, was sie hat und ich nicht? Ich kenne auch die andere Seite: für mein Kind habe ich nie Unterhalt bekommen, weil sich der Kindsvater abgesetzt hat. Auch kein Grund Trübsal zu blasen, sondern die Herausforderung sein Leben eigenverantwortlich zu gestalten...

Zitat (von ebody):
Also es gibt deines Wissens nach gar keine Chance, dass ich keinen Kindesunterhalt bezahlen muss, solange ich Einkommen habe?

Richtig! Bis das Kind 18 ist, zahlst du alleine. Es sei denn, dass Kind beginnt vorher schon eine Ausbildung, da wird dann zumindest das Einkommen hälftig angerechnet.

Zitat:

Dass sich ab 18 die Mutter ebenfalls beteiligen kann/muss. Aber ich wäre ja dennoch weiter verpflichtet in der gleichen Höhe (je nach Einkommen) Kindesunterhalt zu bezahlen?

Was du dann zahlen musst, wird man dann sehen. Denn ab 18 zahlt die Mutter ggf. auch mit. Und wenn sie derzeit nur Zuhause die Nägel lackiert, dann kann man auch das Einkommen des Ehemannes mit heran ziehen um z.B. zu sehen, ob er ihr Taschengeld zahlen muss, mit dem sie sich dann wieder am Unterhalt beteiligen kann. Vielleicht zahlst du dann weniger, vielleicht auch nicht... Da kannst du dann nur beten, dass dein Kind sich schnell einen Ausbildungsplatz sucht, sein Abi macht und dann BAföG beantragt usw.
"Unser" Kind dümpelt mit 20 noch am Realschulabschluss rum und ein Ende ist nicht in Sicht... Aber hätte ich deswegen einen Mann ohne "Altlasten" nehmen wollen oder einen reichen Mann damit ich mir auch Pferde leisten kann? Nein, man kommt ja wohl (hoffentlich) aus Liebe zusammen und wenn das bedeutet Jahr um Jahr Kindesunterhalt zu zahlen, dann ist es eben so. Irgendwann kommt der Tag X wo die Zahlerei ein Ende hat. Es bringt einfach nichts darüber nachzudenken, ob es der Ex und dem Neuen finanziell super geht. Denn es geht nur um das Kind! Und dem steht nun mal der Unterhalt zu. Denn DU hast das Kind gezeugt und du bist eben auch mitverantwortlich für das Kind. Und wenn "sie" auch genug haben zum Leben, so besteht eben der gesetzliche Anspruch deines Kindes von dir Geld zu bekommen. Und wenn man es dafür verwendet dem Kind mit 18 einen Porsche zu kaufen. Es muss dir egal sein! Freue dich doch lieber für das Kind, welches ein finanziell sorgenfreies Leben leben kann. Du kannst die Situation nicht ändern, egal wie sehr du dich auch ärgerst...

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38491 Beiträge, 14014x hilfreich)

Osanna, ein sehr reifer ausgewogener Beitrag. Wir haben doch hier den Fall, wie sie zunehmend zu beobachten sind, dass einfach die Bereitschaft fehlt, für das einzustehen, was man verursacht hat. Fakt ist, dass der Fragesteller Vater eines Kindes ist, für das er seine Verantwortung übernehmen muss. Da gibt es überhaupt nichts dran zu rütteln. Und es interessiert in diesem Zusammenhang gar nicht, ob er was zusätzlich zum Unterhalt geleistet hat. Das muss er nicht tun, bzw. nur in Ausnahmefällen.

Abgesehen davon dürfte sein Unterhaltsbeitrag bei einem Gehalt von ca. 2000 € brutto nicht den Lebensbedarf der Tochter decken. Die Kindsmutter und/oder ihr Ehemann zahlen also ohnehin mit. Und mit Volljährigkeit verringert sich der Betrag nochmals, das sollte doch auch mit in die Überlegungen einfließen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort


Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
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