Ein Ehepaar läst sich Scheiden.Es bestehen gemeinsame Schulden,wo beide Untschrieben hatten. Jetzt Heiratet der eine Partner wieder neu. Muss dann der neue Partner für die Schulden was die Frau aus früherer Ehe hatte mittragen?Es besteht keine Gütertrennung in der neuen Ehe.
Muss neuer Partner Schuldenlast mittragen?
18. Dezember 2003
Thema abonnieren
Frage vom 18. Dezember 2003 | 13:35
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
Muss neuer Partner Schuldenlast mittragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 18. Dezember 2003 | 14:31
Von
Status: Master (4613 Beiträge, 248x hilfreich)
nein, muss er nicht.
#2
Antwort vom 18. Dezember 2003 | 21:48
Von
Status: Schüler (212 Beiträge, 11x hilfreich)
muiß der lieben Teufelin wohl mal Recht geben. Egal, wie die Beziehung zueinander ist, zur Tilgung ist immer nur der verpflichtet, der unterschrieben hat.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 19. Dezember 2003 | 10:47
Von
Status: Lehrling (1183 Beiträge, 211x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
Schon
266.909
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
24 Antworten
-
4 Antworten
-
3 Antworten
-
56 Antworten
-
19 Antworten
-
18 Antworten