Muss unser Kind für Schulden von meinem Ex haften?

17. September 2012 Thema abonnieren
 Von 
guest-12315.11.2013 19:29:10
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 8x hilfreich)
Muss unser Kind für Schulden von meinem Ex haften?

Guten Abend,
hab ein kleines Anliegen was mich sehr beschäftigt.
Ich hab mit meinem Ex ein gemeinsames Kind wo wir uns auch dass gemeinsame Sorgerecht teilen. Jedoch von seiner Seite aus kein Interesse besteht. Jetzt hab ich erfahren, dass er ziemlich Geldsorgen hat und womöglich in eine Privatinsolvenz gehen muss weil er nicht mal mehr Miete zahlt und die Schulden ihn erdrücken. Jetzt hab ich natürlich für das Kind ein Konto für sein weiteres Leben eingerichtet und nun liegt meine Angst darin, dass der Staat oder die Gläubiger an mein Kind ran treten und von ihm Geld haben wollen. Ist dies möglich?
Danke!


-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das Eigentum des Kindes hat mit der Inso des Ex nichts zu tun. Um jeglichen Zugriff des KV auf das Eigentum des Kindes zu unterbinden, solltest du das Konto auf deinen Namen führen.
Ich hoffe du hast einen Unterhaltstitel, den musst du evtl. beim Insolvenzverwalter geltend machen.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

In Ergänzung: ich halte es sowieso für sinnvoller, für die Kinder bestimmte Zuwendungen auf den eigenen Namen laufen zu lassen. Und zwar aus folgender Überlegung heraus. Wenn man stirbt, dann würde der andere Elternteil letztlich die Vermögensverwaltung übertragen bekommen. Und was dann geschieht, das weiss keiner. Besser ist folgende Lösung: separates Konto auf eigenen Namen anlegen. In einer Verfügung festlegen, dass dieses Geld dem Kind zukommen soll und gleichzeitig den Vermögensverwalter bestimmen. Dann ist der Ex auf jeden Fall draussen.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.11.2013 19:29:10
Status:
Frischling
(34 Beiträge, 8x hilfreich)

Danke für eure Antworten. Haben am Freitag beim Notar nen Termin ausgemacht. Da wird das alles geregelt.
Lg Claudia

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Claudia,

Was soll der Notar machen?

Irgendwelche Geldübertragungen wären dann ungültig.

Um welchen Sparbetrag für das Kind handelt es sich denn?

lg
edy

-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Aber für die Zukunft kann man was ändern. Und warum nicht beraten lassen?

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.615 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen