Ich hätte gerne ein paar Ratschläge. Es betrifft meine Nichte, 18 Jahre alt, Deutsch.
Sie bekommt ein Baby von einem Illegalen Immigrant. Er sagt meiner Nichte er gehöre der Volksgruppe der ( Peuls / Fube Nomaden Hirtenvolk ) an. Diese Volksgruppe haben eine Streng muslimische Kultur und leben in mehreren Ländern in Westafrika.( Wikipedia )
Natürlich möchte er in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen werden. Können wir ja verstehen er hat keine Dokumente, wohnt bei Freunden, arbeitet schwarz in HH. Ein Dokument was seine Herkunft oder seinem Namen verrät hat er er nicht vorgelegt. Er verstrickt sich immer öfters in Lügen. Meiner Frau sagte er am Telefon er vor zwei Monaten er ist Illegal. Wir kennen nur Teile seines Namens. Nun macht er meiner Nichte Druck wegen dem Namen in der Geburtsurkunde für das Kind. Jetzt sagt er er ist registriert in D und schickt ein Foto was seine alten Wohnort in D zeigen soll. Problem dabei ist, es wurde von ihm nur ein Ausschnitt eines Dokumentes gezeigt was eine Meldebescheinigung sein soll. Ist es aber nicht ? Es ist ein Ausschnitt von einer Fahrkostenbefreiung aus dem Landkreis Anhalt- Bitterfeld. Leider hat er bei dem Ausschnitt einen Fehler gemacht denn es stand ein Name aus Algerien drauf. Als meine Frau ihn darauf ansprach das das alles nicht passt und er sich nur eine Deutschen Aufenthalt sichern möchte. Ich und meine Frau haben meine Nichte gewarnt seinen Namen in die Geburtsurkunde eintrage zu lassen.
Gerne hätte ich mal ein paar Ratschläge wie sich meine Nichte verhalten soll ?
Wir haben ihr geraten als Vater „ Unbekannt „ eintragen zu lassen.
-- Editiert von klaromix am 21.11.2021 12:02
Mutter Deutsch, Vater Illegal, Kind kommt
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein Einwanderer ohne Aufenthaltstitel oder andere Legitimationen. Es könnte ein Angehöriger der Fulbe sein, der es evtl. über Algerien bis nach D geschafft hat, aber aus x Gründen bisher keinen Aufenthaltstitel hat und kein Anerkennungsverfahren erfolgreich beendet hat. Das kommt oft vor.ZitatSie bekommt ein Baby von einem Illegalen Immigrant. :
Das ist verständlich, aber das wird nichts. Selbst wenn die gesamte Familie nebst Onkel und Tanten und die Kindsmutter das auch möchten. Das macht das Standesamt ganz einfach nicht. Er kann sich nicht legitimieren.ZitatNatürlich möchte er in die Geburtsurkunde als Vater eingetragen werden. :
Es gibt ja mehr als nur die Geburtsurkunde. Wisst ihr das wenigstens, wenn der Kindsvater es schon nicht weiß?
Warum habt ihr das verlangt? Die Nichte ist schwanger und weiß, von wem.ZitatEin Dokument was seine Herkunft oder seinem Namen verrät hat er er nicht vorgelegt. :
Na sicher. Was habt ihr gedacht? Wenn *Vater Unbekannt* angegeben wird, hat das auch Folgen für die Kindsmutter. Die sollte sie kennen, bevor sie Behörden solch eine Lüge auftischt.Zitatund er sich nur eine Deutschen Aufenthalt sichern möchte. :
Ich kann nicht lesen, was die Nichte und künftige Mutter überhaupt selbst zur Sache denkt. Immerhin ist sie 18. Was will SIE denn?Zitatwie sich meine Nichte verhalten soll ? :
Zitatch kann nicht lesen, was die Nichte und künftige Mutter überhaupt selbst zur Sache denkt. Immerhin ist sie 18. Was will SIE denn? :
Sie wird mit der Situation überfordert sein und hat zum Glück Familie hinter sich, welche sich um sie kümmert.
18 Jahre bedeutet nicht, jede Menge Erfahrung zu haben.
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Vollkommen richtig. Trotzdem sollte zuerst die Kindsmutter sagen dürfen, was sie will. Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass das richtig ist oder durchgesetzt werden kann.Zitat18 Jahre bedeutet nicht, jede Menge Erfahrung zu haben. :
Ich lese hier nur, dass Onkel und Tante wie wild recherchieren und möglichst *Vater unbekannt* eingetragen wissen wollen.
Der Vater ist nicht unbekannt. Alle Beteiligten wissen das. Es geht nicht nur um die Geburtsurkunde.
Im übrigen ist die Tante eine Afrikanerin, die sich gut mit Kindern auskennt. Das zum Stichwort *Kümmern*.
Übrigens ist der TE nicht unwissend, was das Aufenthaltsrecht von Ausländern angeht.
-- Editiert von Anami am 21.11.2021 14:53
Die Nichte kann den möglichen Vater ihres Kindes nicht in die Geburtsurkunde eintragen lassen. Ganz einfach, weil sie diesen nicht kennt. Und sie kann auch nicht "Vater unbekannt" angeben, weil sie den Vater ja kennt. Wieso hat man nicht das Naheliegendste getan und der Nichte geraten, sich gesetzeskonform zu verhalten? Sie soll den Sachverhalt so darstellen, wie er ist. Dann hat sie nämlich auch eine Chance auf Unterhalt für das Kind aus der Unterhaltsvorschusskasse und für sich selbst auch, selbst wenn sie noch zu Hause wohnt. Sie bildet dann nämlich eine eigene Bedarfsgemeinschaft mit dem Kind und wird auch vom Job-Center unterstützt, sofern erforderlich. Das alles wird natürlich schwieriger und zeitraubender bis der erste Cent fließt, wenn sie sich so verhält, wie Ihr meint.
Die werdende Mutter sollte schon jetzt Kontakt zum Jugendamt aufnehmen. Sich dort beraten lassen, aber bitte auch dort Fakten liefern und nicht das Blaue vom Himmel runter lügen. Und die Familie sollte sich nur dann einmischen, wenn die werdende Mutter es will. Ansonsten geht es zumindest Onkel und Tante nichts an.
wirdwerden
Zitatch kann nicht lesen, was die Nichte und künftige Mutter überhaupt selbst zur Sache denkt. Immerhin ist sie 18. Was will SIE denn? :
Genau , das wissen wir auch nicht und sie selber auch nicht, sie sieht es mit ihren 18 Jahren alles durch eine rosarote Brille,
Wir haben schnell gemerkt das die Kindesmutter Beratungsresistenz ist und lässt sich nichts sagen.
ZitatNa sicher. Was habt ihr gedacht? Wenn *Vater Unbekannt* angegeben wird, hat das auch Folgen für die Kindsmutter. Die sollte sie kennen, bevor sie Behörden solch eine Lüge auftischt. :
Wir selber sind auch überfordert, Die Kindesmutter lebt in einer Einrichtung vom Jugendamt lehnt aber die angebotene Beratung ab.Meine Frau und ich meinten auch das sie den Vater so nicht eingetragen bekommt. Außerdem wird nicht nur sie belogen wir auch von der Kindesmutter und Kindesvater.
ZitatZitat (von Loni12): :
18 Jahre bedeutet nicht, jede Menge Erfahrung zu haben.
Vollkommen richtig. Trotzdem sollte zuerst die Kindsmutter sagen dürfen, was sie will. Das bedeutet doch nicht zwangsläufig, dass das richtig ist oder durchgesetzt werden kann.
Ich lese hier nur, dass Onkel und Tante wie wild recherchieren und möglichst *Vater unbekannt* eingetragen wissen wollen.
Der Vater ist nicht unbekannt. Alle Beteiligten wissen das. Es geht nicht nur um die Geburtsurkunde.
Im übrigen ist die Tante eine Afrikanerin, die sich gut mit Kindern auskennt. Das zum Stichwort *Kümmern*.
Übrigens ist der TE nicht unwissend, was das Aufenthaltsrecht von Ausländern angeht.
wir haben versucht einfach zu helfen, aber es klappt nicht, sie hatte ab 01.08. 21 einen Ausbildungsplatz als Pflegeassistent
leider hat sie die Ausbildung nicht begonnen obwohl sie erst ein Monat schwanger war, sie hat gedacht sie bekommt vom Wohnheim (vom Jugendamt) sofort eine Wohnung wo sie mit ihrem neuen Mann dann sofort einziehen kann. Der Plan funktionierte aber nicht, nun wird sie da geduldet und sie und das Jugendamt suchen verzweifelt eine Wohnung weil sie mit dem Kind dort nicht wohnen kann.
Meine Frau als Tante kann leider nicht viel tun als ihr einen Rat zu geben, aber sie hört nicht, außerdem ist die Tante Vollzeit Berufstätig, Unsere Wohnung lässt es nicht zu das eine weitere Person mit Baby bei uns einzieht.Ja ich als TE bin nicht unwissend weiss aber nicht alles. Ich weiss nur das Ihr Plan nicht so funktioniert.
So, jetzt wissen wir etwas mehr. Ich denke mal, wir haben das Problem mit der Geburtsurkunde abgearbeitet. So geht das nicht, wie es sich die werdende Mutter vorstellt oder aber auch Ihr hier. Klar bei der Wahrheit bleiben. Eine Wohnung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu finden sein. Denn da bedarf es eines Vermieters, der diese Mieter akzeptiert. Eine werdende Mutter im Alter von 18 und einen Illegalen.
Aber, Ihr solltet Euch da keinen Kopf machen. Entweder, ihr wird ein Platz in einem Mutter/Kind Heim zugewiesen, den sie annehmen muss, oder aber das Kind wird gleich nach der Geburt in Obhut genommen und angemessen untergebracht. Jedenfalls kann man weder durch Schwangerschaft noch durch einen illegal hier lebenden Vater eine eigene Wohnung noch ein Aufenthaltsrecht erpressen.
wirdwerden
ZitatSo, jetzt wissen wir etwas mehr. Ich denke mal, wir haben das Problem mit der Geburtsurkunde abgearbeitet. So geht das nicht, wie es sich die werdende Mutter vorstellt oder aber auch Ihr hier. Klar bei der Wahrheit bleiben. Eine Wohnung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu finden sein. Denn da bedarf es eines Vermieters, der diese Mieter akzeptiert. Eine werdende Mutter im Alter von 18 und einen Illegalen. :
Aber, Ihr solltet Euch da keinen Kopf machen. Entweder, ihr wird ein Platz in einem Mutter/Kind Heim zugewiesen, den sie annehmen muss, oder aber das Kind wird gleich nach der Geburt in Obhut genommen und angemessen untergebracht. Jedenfalls kann man weder durch Schwangerschaft noch durch einen illegal hier lebenden Vater eine eigene Wohnung noch ein Aufenthaltsrecht erpressen.
Danke für die Ratschläge und Infos, genau so dachte ich und meine Frau es auch, Der Plan kann nicht funktionieren.
Von ihr heute geplant war, Die Wohnung alle mit ihrem Kind zu beziehen. Aber das ich auch sehr schwierig denn hier eine kleine Wohnung zu finden ist sehr schwierig, das haben das Jugendamt und die Mutter schon 3 Monate versucht
Das ist verständlich. Ihr wisst ja auch nichts oder ahnt nicht, was ihr der Nichte mit eurem Rat einbrockt.Zitatdurch eine rosarote Brille, Wir haben schnell gemerkt das die Kindesmutter Beratungsresistenz ist und lässt sich nichts sagen. :
Ganz egal, es gibt trotzdem keinen Eintrag des Vaters in die Geburtsurkunde. Das liegt an den fehlenden Papieren des Vaters. Gut vorstellbar, dass er etwas anderes als Geburtsurkunde gemeint hat.
Dann seid ihr doch gar nicht verantwortlich.ZitatDie Kindesmutter lebt in einer Einrichtung vom Jugendamt :
Was dich und deine Frau angeht--- haltet euch raus. Der Kindsmutter zu raten, Vater unbekannt eintragen zu lassen, war ein ausgesprochen schlechter Rat, vor allem für die Nichte.
Es gibt ausreichend Zeit und Möglichkeiten, die sie selbst erfragen kann. Der Kindsvater wird das auch tun.
Du kannst aber davon ausgehen, dass Personen mit solchem Hintergrund wie er durchaus wissen, welche Möglichkeiten es gibt.
Nur der plumpe Eintrag in die Geburtsurkunde ist ausgeschlossen.
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Das wird wohl weder die Nichte noch der Kindsvater als Erpressung bezeichnen. SIE will das Kind, SIE will mit ihm und dem Kindsvater leben und SIE wird selbst erfahren, was geht und was nicht.ZitatJedenfalls kann man weder durch Schwangerschaft noch durch einen illegal hier lebenden Vater eine eigene Wohnung noch ein Aufenthaltsrecht erpressen. :
Sie hat ja noch ein paar Monate Zeit.
Du lehnst dich ziemlich weit raus deinem gut gesicherten Fenster und kannst trotzdem nicht weit genug gucken.. wie schade.ZitatEine Wohnung wird mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht zu finden sein. :
Eine sinnvolle Lösung können Sie eigentlich nicht ohne die Mutter erreichen. Die Mutter kann sich zu all diesen Fragen beim Jugendamt beraten lassen. Wenn Sie dies nicht tut, dann muss das am Ende leider so hingenommen werden. Sie können da niemanden zwingen. Sie können nur sicherstellen, dass alle beteiligten Behörden die bestmögliche Informationsgrundlage haben. So lässt sich dann die Wahrung der wesentlichen Förmlichkeiten sicherstellen.
Einfach in die Geburtsurkunde eintragen kann die Mutter den Vater nicht. Da die beiden nicht verheiratet sind, ist die Vaterschaft durch beide Elternteile vor der zuständigen Behörde anzuerkennen. Die Frage nach der Identität des Vaters wird die Behörde dann von sich aus problematisieren. Sie könnten allenfalls präventiv durch Mitteilung an das Jugendamt bzw. das Standesamt gewährleisten, dass man dort von Ihren Zweifeln an der Identität des Mannes weiß und nicht unkritisch das erste Ausweisdokument akzeptiert wird, das dort vorgelegt wird.
Von dem Problem mit der unklaren Identität abgesehen wird es langfristig aber keine Möglichkeit geben, diesen Mann von der Geburtsurkunde (bzw. von der rechtlichen Vaterschaft) fernzuhalten. Selbst gegen den Willen der Mutter würde er früher oder später als rechtlicher Vater festgestellt werden. Notfalls geht er dazu den Weg über das Familiengericht. Von den Identitätsfragen abgesehen gibt es keinen Grund, ihm die rechtliche Vaterschaft zu verweigern. Der unklare/illegale Aufenthaltsstatus oder sonstiges Verhalten des Vaters sind kein Grund.
Man könnte für diesen Fall nur darauf spekulieren, dass der Vater den Weg über das Familiengericht nicht gehen würde. Darauf ist er aber sowieso nur angewiesen, wenn es nicht zur "normalen" Vaterschaftsanerkennung" kommt.
Was bedeutet eigentlich "illegaler Immigrant"? War nur der Grenzübertritt (mutmaßlich) illegal, hat er bis heute nie über einen Aufenthaltstitel verfügt oder ist er heute geduldet (insbesondere nach Abweisung eines Asylbegehrens)? SIe können sie zuständige Ausländerbehörde von dem Aufenthalt dieses Mannes und seines gewöhnlichen Aufenthalts- sowie Arbeitsortes unterrichten. Auch können Sie dort mitteilen, dass Sie Zweifel an der Identität dieses Mannes haben.
Die Schwarzarbeit können Sie ebenfalls den zuständigen Behörden melden.
Im Wesentlichen gilt leider, solange die Mutter nicht mit Ihnen kooperieren möchte: Das ist nicht wirklich Ihre Angelegenheit, auch wenn es löblich sein mag, dass Sie versuchen zu helfen. Sie können sich da nur wie jeder andere auch über Einschaltung der zuständigen Behörden "einmischen".
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