Mutter ausgezogen, Eigenes Haus, Vater und Sohn

21. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Slasch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)
Mutter ausgezogen, Eigenes Haus, Vater und Sohn

Guten Abend,

Meine Mutter ist ausgezogen, da sie meinen Vater satt hatte. Nur streit und schreierei. (Nach 25 Jahren Ehe)

Das Haus hier gehört beiden Elternteile.
Ich wohne ganz oben unterm Dach. Ein Zimmer mit 25 m².
Da mein Vater in der totalen Depriphase ist und jetzt quasi weniger Geld hat, will er gerne das ich mir was anderes Suche. Ich soll mir eine Wohnung oder sonst was suchen.

Ich bin 22 Jahre, Studiere, hab schon eine Ausbildung hinter mir und bekomme kein Bafög, da die Eltern zu viel verdienen. Nächsten Monat komme ich ins 2. Semester.

Kann mein Vater mich jetzt wirklich zwingend hier rausjagen ?
Ich will hier garnicht ausziehen. Und zu meiner Mutter will ich auch nicht. Da ich dann zu jedem Geschäft und zur Autobahn, geschweige denn zur Bahn 20 Km mehr laufen/fahren muss.

Was soll ich tun ? So eine Situation ist total neu für mich.

mfg Dennis

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo Dennis,

baut dein Studium auf deiner Erstausbildung auf?

Wenn ja, sind beide Elternteile dir zu Unterhalt verpflichtet.
Ein Elternteil kann dir Kost und Logis anbieten, der andere zahlt cash.
Sollte dein Vater dich vor die Tür setzen, ist er auch zu Barunterhalt verpflichtet.
Dein Bedarf liegt bei 640€, der einkommensabhängig zwischen deinen Eltern aufgeteilt wird.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
Slasch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,

Ich habe die Lehre als "elektroniker für energie gebäudetechnik" abgeschlossen. Danach schnell mein Abi nachgeholt und Studiere jetzt "Elektrotechnik".

mfg Dennis

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Jo Dennis,

hört sich *aufbauend* an.

Bisschen Lektüre gefällig? http://www.treffpunkteltern.de/unterhalt/unterhaltab18.php

Lies dich mal ein und wenn du noch Fragen hast...

Grüßle

P.S. Danke schön :)




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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

-- Editiert von Loddar am 21.02.2009 19:14

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Slasch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich dank Dir für die rasche Antwort.

Ist der Inhalt der Seite sehr Aktuell ?, hab gerade mal fast alles durchgelesen.

Aber meine Frage wird da nicht so beantwortet wie du sie mir beantwortet hast, wenn ich über 21 Jahre bin. Oder ich habs überlesen.

Dank dir, vielleicht kannste dazu ja noch was sagen oder nen Tipp geben.

Schönes Wochenende

mfg Dennis

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hi Dennis,

doch, die Seite ist aktuell.

quote:
Aber meine Frage wird da nicht so beantwortet wie du sie mir beantwortet hast, wenn ich über 21 Jahre bin.


Das ist die Altersgrenze für die Privilegierung.

Unterhaltsberechtigt bist du bis zum Ende deiner Erstausbildung. Die ist in deinem Fall erst nach deinem Studium beendet.

Wars das, was du wissen wolltest?

Grüßle

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#6
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Du brauchst keine Angst zu haben wenn deine Eltern respektive dein Vater genug platz hat darf er dich nicht hinauswerfen. Ob das zusammenleben in dieser Situation aber dann noch lebenswert ist bleibt abzuwarten.
Egal wie alt du bist, deine Eltern müssen für dich aufkommen, es sei denn sie haben selber nichts. Umgekehrt sieht es natürlich genauso aus.

-- Editiert von knautschbaerli am 22.02.2009 05:12

-- Editiert von knautschbaerli am 22.02.2009 05:15

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Knautschbaerli,

quote:
Du brauchst keine Angst zu haben wenn deine Eltern respektive dein Vater genug platz hat darf er dich nicht hinauswerfen.


Natürlich darf ein Vater sein volljähriges Kind vor die Tür setzten.
Nur... wird es in diesem Fall finanzielle Folgen nach sich ziehen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Slasch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 3x hilfreich)

quote:
Wars das, was du wissen wolltest?


ja und herzlichen dank euch allen. Prima.

MfG Dennis

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

OK natürlich kann der Vater ihn rauswerfen aber das Landratsamt wird ihn dementsprechend zur Kasse bitten da er ja genug Platz hat.

Das wird er sich dann bestimmt 2 mal überlegen.

Jedoch darf er dich nicht von heute auf morgen auf die Straße setzen!
Und wenn doch - geh in ein Hotel und verlange das geld von ihm!

MfG Knautschbaerli

-- Editiert von knautschbaerli am 23.02.2009 07:31

-- Editiert von knautschbaerli am 23.02.2009 07:33

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@knautschbaerli,

sorry, aber das ist Unsinn!:(

Was hat das Landratsamt damit zu tun?

Ein Hotel muss der Vater sicherlich auch nicht zahlen.

Grüßle

P.S. Da das Haus aber beiden Elternteilen gehört, könnte u.U, die Zustimmung der Mutter erforderlich sein.

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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#11
 Von 
knautschbaerli
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 8x hilfreich)

Weil 1. bei meinem Bruder zB. das Landratsamt für seine unterkunft zuständig ist und meine Mutter von ihm zur kasse gebeten wird.
Und 2. Wenn jemand dazu verpflichtet ist unterkunft zu gewähren, es aber aber nicht tut, muß er eventuelle Auslagen erstatten. (Sicher kein 5 Sterne-Hotel)
Es ist nunmal so daß wenn man nicht genug geld hat, der Staat zwar hilft aber naturlich versucht es sich wiederzuholen.
Und da liegt es nahe die Eltern in die Pflicht zu nehmen.
Es sei denn sie haben selber nichts.
Umgekehrt sieht es ja auch nicht anders aus, da müssen die Kinder für die Eltern aufkommen.

MfG Knautschbaerli

-- Editiert von knautschbaerli am 25.02.2009 00:27

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#12
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8075x hilfreich)

Eltern sind nicht verpflichtet, ihren Kindern Unterkunft zu gewähren. In welchem Gesetz soll denn das stehen?

Man darf sogar ein minderjähriges Kind vor die Tür setzen. Das ist nicht strafbar.

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