Mutter dement/geschäftsunfähig: Gilt ihr Vermögen als Zugewinn?

25. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter dement/geschäftsunfähig: Gilt ihr Vermögen als Zugewinn?

Guten Abend.

Ich lebe momentan noch immer im Trennungsjahr, welches Ende Oktober vorbei ist. Mein Mann hat vor unserer Heirat (kein Ehevertrag) ein halbes Haus besessen. Die andere Hälfte gehörte noch immer seiner Mutter.

Diese ist inzwischen so dement, dass sie geschäftsunfähig ist und im geschlossenen Heim untergebracht wurde. Bis es dazu kam habe ich mich größtenteils um sie gekümmert, da mein Mann mit seiner Freundin in einer anderen Stadt zusammen lebt.

Wir hatten gemeinsam eine Vorsorgevollmacht, die von der Bank nicht anerkannt wurde. Diese bestand auf einen vom Gericht ernannten Betreuer. Da wir beide nicht gemeinsam an einem Ort leben habe ich die Vorsorgevollmacht zurück gegeben. Doch anstatt sich vom Gericht als Betreuer einsetzen zu lassen ist mein Mann mit seiner dementen Mutter in die Bank marschiert und hat sich dort eine Kontovollmacht ausstellen lassen (die Bank wusste, dass seine Mutter dement und nicht mehr geschäftsfähig ist).

Auf den Konten meiner Schwiegermutter schlummerte eine erstaunliche Summe und mein Mann fängt bereits an, dieses Geld für sich selbst zu verwenden. Da ich mich all die Zeit um seine Mutter gekümmert hatte, habe ich auch ihre Email und Amazon Logins und kann dort sehen, dass er Geld für sich selbst nutzt.

Laut Bank kann er frei über das Geld verfügen und kann damit machen was er will. Gilt es dann eventuell auch als Zugewinn für ihn? Wenn ja, müsste das in die Scheidung mit einfliessen? Und was ist mit ihrer Haushälfte? Wird er jetzt automatisch zum alleinigen Eigentümer?

Für eure Antworten danke ich im voraus.

Kiouki

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38340 Beiträge, 13980x hilfreich)

Warum sollte das Geld der Mutter in Euren Zugewinnausgleich einfließen?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wenn er die Bankvollmacht hat, kann er über das Konto frei verfügen. ( wenn es keinen gerichtlich eingesetzten Betreuer gibt)

Ja, er kann auch Geld für sich verwenden.

Wer hat die Geschäftsunfähigkeit der Mutter festgestellt?

Den Hausanteil der Mutter,wird sich das Sozialamt sichern.

Zum Zugewinn:
Schenkungen (vorgenommenes Erbe wird in das Anfangsvermögen gestellt. Sind also i.d.R "Zugewinn-Neutral" .

edy


Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Warum sollte sich das Sozialamt den Hausanteil sichern? Das Amt zahlt nicht für ihren Heimaufenthalt, ihre Pension ist groß genug um den Aufenthalt komplett zu finanzieren, es bleibt jeden Monat sogar noch Geld übrig, welches auch von meinem Mann genutzt werden kann.

Danke für die Antwort edy, ich hatte es schon befürchtet.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kiouki
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Kiouki):
Warum sollte sich das Sozialamt den Hausanteil sichern? Das Amt zahlt nicht für ihren Heimaufenthalt, ihre Pension ist groß genug um den Aufenthalt komplett zu finanzieren, es bleibt jeden Monat sogar noch Geld übrig, welches auch von meinem Mann genutzt werden kann.

Danke für die Antwort edy, ich hatte es schon befürchtet.


Nachtrag: Die Geschäftsunfähigkeit wurde von einem Gutachter im Krankenhaus festgestellt.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7995 Beiträge, 4497x hilfreich)

Du kannst das Betreuungsgericht davon in Kenntnis setzen, dass der Sohn die Kontovollmacht missbraucht.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Zitat (von Kiouki):
Das Amt zahlt nicht für ihren Heimaufenthalt,


davon musste ich nicht ausgehen.

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.643 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen