Hallo,
ich habe eine Frage zum Kindesunterhalt. Ich habe 18 Jahre lang Unterhalt für meine uneheliche Tochter, die bei Ihrer Mutter lebt, gezahlt. Wir haben erst seit kurzem Kontakt. Mittlerweile habe ich herausbekommen, das der Unterhalt für alles, aber nie für meine Tochter aufgewendet worden ist. Taschengeld von 25Euro im Monat mit 17 wobei die ehelichen Kinder der Mutter, mit ihrem jetzigen Mann, das doppelte bekommen haben. Seitdem sie in der Ausbildung ist, muss sie auch 50€ monatlich an ihre Mutter bezahlen. Kleider, Schulbücher und sonstiges muss sie alles von ihrem Taschengeld und geringem Ausbildungsunterhalt bezahlen. Ich fühle mich von der Mutter betrogen, und viel schlimmer, sie betrügte ihre eigene Tochter um den ihr zustehenden Unterhalt.
ich bin jetzt dazu übergegangen den Unterhalt direkt an meine Tochter zu überweisen, möchte aber wissen, ob ich für die Vergangenheit irgend eine rechtliche Handhabe dagegen habe, da ich immer davon ausgegangen bin das die Mutter sich fürsorglich um unser Kind kümmert.
Über Anregungen und Hilfe würde ich mich freuen.
Mutter hat sich Kindesunterhalt eingesteckt
Ah ja, die Mutter hat das Kind nicht ernährt, nicht gekleidet, sie hatte kein Bett u.s.w. Hast Du überhaupt eine Ahnung, was Kinder so kosten?
wirdwerden
Genau so war es... Ein Schrank, ein Bett, ein Tisch. Alt. Neues hätte sie selber kaufen müssen. Die Wohnung wurde renoviert, und sie musste die Farbe und Pinsel für ihr Zimmer selber kaufen.
Mir gefällt die Tonart deiner Antwort ehrlich nicht und du solltest vielleicht mal dran denken das da jemand am anderen Ende sitzt, der sich schon Gedanken gemacht hat.Außerdem scheinst du sie nicht ganz gelesen zu haben, sonst hättest du wohl gelesen das die Mutter trotz Unterhalt und Kindergeld Miete von ihrer Tochter verlangt.
Vielleicht solltest du dich mal etwas besinnen und ein bisschen reflektieren.
-- Editiert von TomKnox am 10.07.2015 17:32
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Die anderen Kinder haben doppelt so viel Taschengeld bekommen? Das verwundert nicht, denn die haben ja auch doppelt so viel Eltern im Haus gehabt.
Eheliche Kinder:
Mutter = 25€
Vater = 25€
Nichteheliche Tochter:
Mutter = 25€
Vater = 0€,
Das wird nichts, das Verhalten der Mutter sieht nicht so aus, als könnte man da irgendwas beanstanden. Zumal Sie damit ja auch erst Jahre später ankommen. Sie hätten das Kind ja auch selber betreuen können. Wenn es bei der Mutter so schrecklich war, wäre Töchterchen bestimmt gerne umgezogen. Das gleiche gilt auch jetzt noch. Jetzt ist nur neu, dass die Mutter das Kind auch einfach rausschmeißen kann. Offenbar ist das aber von beiden nicht gewollt und beide haben eine Lösung vereinbart. Da haben Sie nichts mit zu tun.
Was mich schockiert, ist der Umstand, dass das Mädchen so viel vom Lohn und TG (woher kommt das denn überhaupt?) zahlen muss. Offenbar zahlen Sie also keinen Unterhalt mehr, wie es eigentlich Ihre Pflicht wäre. Diese Pflicht ist doch mit 50€ nicht getan.
Oder zahlen Sie nun doch mehr als 50? Dann ist aber Ihre oben genannte Behauptung schlichtweg falsch und das Mädchen hat deutlich mehr als den Azubilohn zum Einkaufen. Wenn die Mutter also die Wohnkosten trägt, ist man mit Azubilohn und väterlichem Unterhalt ganz gut aufgestellt. Wenn Sie das anders sehen, sollten Sie den Unterhalt erhöhen.
-- Editiert von Moderator am 21.07.2015 07:39
Ja und? Sie lebt doch dort. Nehmen wir doch einfach mal die ALG II Sätze: Für ein Kind von 17 Jahren wird etwa 300 € bezahlt. Zuzüglich Warmmiete, sonstige Unterstützungen. Das ist das Minimum, was ein Kind kostet. Deckt sich in etwa mit einer Erhebung des Familienministeriums aus dem Jahr 2007. Wird häufig unterschätzt.
Da das Kind 18 ist, kann es doch ausziehen. Wenn die eigene Wohnung dann preiswerter ist, ist doch alles okay. Es gibt für Azubis, die nicht zu Hause leben von der Agentur für Arbeit sogar noch einen Zuschuss. Also, eigene Wohnung suchen und gut ist.
wirdwerden
Natürlich zahle ich Unterhalt, mit Rückzahlung von offenen Posten in den ersten Jahren, zahle ich im Monat 400Euro an die Mutter. Ab nächsten Monat nun direkt an die Tochter.
Hallo,
Zitat :zahle ich im Monat 400Euro an die Mutter.
Wie hoch ist dein Nettoeinkommen?
Wie hoch ist das Netto-Einkommen der Mutter?
Wie hoch ist der AZUBI-Lohn?
lg
edy
Hallo edy,
Zitat :Hallo,
Wie hoch ist dein Nettoeinkommen?
Wie hoch ist das Netto-Einkommen der Mutter?
Wie hoch ist der AZUBI-Lohn?
1. 2200
2. ca. 400 oder so, geht nur halbtags arbeiten
3. 684
Muss noch dazu sagen, das die Mutter es sich richtig gut gehen lässt. Pelzmäntel, teuren und viel Schmuck, usw.
lg tom
-- Editiert von TomKnox am 10.07.2015 18:56
Hallo TomKnox,
Deinen Angaben nach hat die Tochter einen Bedarf von 537€
Davon wird das volle Kindergeld 184€ und der Azubi-lohn abgezogen. ( Netto ca.530€).
Du solltest einen evtl.bestehenden Titel/Jugendamtsurkunde zurückverlangen, danach den Unterhalt einstellen.
lg
edy
Na und? Ich gönn ihr das.Zitat:Muss noch dazu sagen, das die Mutter es sich richtig gut gehen lässt. Pelzmäntel, teuren und viel Schmuck
Nicht, wenn offensichtlich noch Ansprüche aus der Vergangenheit offen sind, die zur Zeit getilgt werden.Zitat:Du solltest einen evtl.bestehenden Titel/Jugendamtsurkunde zurückverlangen, danach den Unterhalt einstellen.
Bei diesem überaus stattlichen Azubilohn wüsste ich aber selbst nach der Abgabe von 50€ für Miete an die Mutter nicht, warum das Mädchen hier bemitliedet werden sollte. Es verdient offenbar besser als die Mutter. Dann von dem neuen Ehemann der Mutter TG für das für ihn fremde Kind zu verlangen, ... naja.
Übrigens haben Sie noch immer nicht gesagt, woher das Mädchen denn jetzt dieses Taschengeld bekommt. Von der Mutter doch wohl eher nicht, wenn diese 50€ Miete kassiert.
-- Editiert von Moderator am 21.07.2015 07:40
Hallo,
Zitat :Nicht, wenn offensichtlich noch Ansprüche aus der Vergangenheit offen sind, die zur Zeit getilgt werden
Die Frage ist: gegen wen bestehen Ansprüche aus der Vergangenheit ? gegen die Mutter oder gegen die Tochter?
Offene Ansprüche können natürlich gefordert werden.Aber nicht in Form weiterer Unterhaltszahlungen.
lg
edy
Zitat :Hast Du überhaupt eine Ahnung, was Kinder so kosten?
siehe hier
Zitat :Antwort vom 18.7.2015 / 22:46
Von
Hafenlärm
Status:
Lehrling (1488 Beiträge, 269x hilfreich)
Zitat:
wissen was Kinder kosten
Nach Ansicht des demokratischen Gesetzgebers kostet das Kind ganz genau 364€ im Monat.
Zitat :Ah ja, die Mutter hat das Kind nicht ernährt, nicht gekleidet, sie hatte kein Bett u.s.w. Hast Du überhaupt eine Ahnung, was Kinder so kosten?
Und warum sollte es verwerflich sein, auch wenn man in einer Beziehung lebt vom Vater Unterhalt zu verlangen?
Zitat:da ich immer davon ausgegangen bin das die Mutter sich fürsorglich um unser Kind kümmert.
Zimmer mit Möblen, im Winter geheitzt, Nahrungsmittel, Kleidung ... dafür wird der heilige Geist keine Schecks ausgeschrieben haben, genau dafür ist der Unterhalt.
Zitat:Mittlerweile habe ich herausbekommen, das der Unterhalt für alles, aber nie für meine Tochter aufgewendet worden ist.
Und das könnte man jetzt wie genau gerichtsfest beweisen?
Und wie will man der Verjährung/Verwirkung entgegentreten, das hätte man ja auch schon früher bemerken können?
Da gibt es also einige Hürden, deren Überwindung gar nicht leicht ist...
Guten Morgen!
Ich weiß ja, dass es hier einige User gibt, die ihren Tastaturen immer gerne viel inhaltsloses und themenfernes Geschreibsel abverlangen. Aber kann man dem Themenstarter nicht einfach und sachlich erklären, dass die Verwendung des Kindesunterhaltes allein dem Betreuungselternteil obliegt?! Über die Verwendung des KU muss das Betreuungselternteil keine Rechenschaft ablegen. Fertig aus!
LG nero
Und jetzt?
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