Mutter in Klink , darf die Tochter zum Vater ?

7. April 2005 Thema abonnieren
 Von 
Marten
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter in Klink , darf die Tochter zum Vater ?

Hallo an alle Mamas und Papas,

die Mutter meiner Tochter macht uns das Leben seit ca. 1,5 Jahren zur Hälle, indem sie alles tut, damit ihre Tochter mich nicht sehen darf. Wir haben gemeinsames Sorgerecht !
Normal ist die Kleine ( 2,5 Jahre ) jeden Mittwoch von 10.00 -18.00 Uhr bei mir und alle 14 Tage samstags von 15.00 Uhr bis Sonntag 18.00 Uhr.
Jetzt liegt die Mutter in der Klinik schon seit Wochen, hab ich jetzt erfahren ...und es werden noch einige Wochen dazu kommen. Darf meine Kleine zum Papa ? Bisher wird sie von der Oma zu einer Tagesmutter weitergereicht und wieder zurück. Man merkt ihr die Situation an, sie braucht ihren Papa jetzt mehr denn je. Aber darf ich sie einfach bei mir behalten, bis die Mutter wieder "erziehungsfähig" von der Klinik zurück ist ?

Muß ich einen Antrag stellen ? Wo und wie ?
Für schnelle Hilfe bedanke ich mich !!!

Grüße

Marten, ein Papa, der um und für sein Kind kämpft.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest123-103
Status:
Praktikant
(735 Beiträge, 50x hilfreich)

Mit solchen Ratschlägen wäre ich aber verdammt vorsichtig.

Die Mutter wird wohl das Aufenthaltsbestimmungsrecht haben, von daher könnte sich der Papa hier arg in die Nesseln setzen, folgt er Deinem "Rat".

Es sollte sehr wohl ein Antrag auf vorläufige Regelung des Aufenthaltsbestimmungsrechtes gestellt werden, beim FamGer. Ohne Anwalt würde ich das aber nicht machen.

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#3
 Von 
Engelchen*
Status:
Beginner
(129 Beiträge, 7x hilfreich)

Frag doch einfach mal beim Jugendamt nach. Die können dir bestimmt sagen, wie die rechtliche Lage aussieht.

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#4
 Von 
Tass Kaff
Status:
Schüler
(331 Beiträge, 4x hilfreich)

Da viele Jugendämter nur dem Namen nach Jugendämter sind, in wirklichkeit aber mehr Mütterberatungsämter, sollte man auch beim JA vorsichtig sein.
Einen Anwalt zu fragen, ist hier der sicherste Tipp!
Übrigens muss die Mutter nicht unbedingt das alleinige ABR haben. Sofern es bisher keine Entscheidung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht gegeben hat, besteht gemeinsames ABR (da es zurm gemeinsamen Sorgerecht gehört).
Also: Geld für ein Beratungsgespräch beim RA sollte man schon investieren.

Viel Glück!
Tass Kaff

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