Mutter ins Ausland mit Kind, Umgang

9. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
hatsch
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter ins Ausland mit Kind, Umgang

Meine Ex hat neu geheiratet und will jetzt mit Ihrem Neuen und der Tochter (9 Jahre) nach China ziehen. Er will dort für eine deutsche Firma arbeiten . Ich sehe da ein paar Probleme: 1. Benötigt Sie meine Zustimmung? 2. Wer kommt für die Umgangskosten auf? 3. Habe ich eine Chance die Tochter dazubehalten wenn die Tochter es will? P.S. Ich habe die Tochter 5 von 6 Wochen meiner Ferien und ca. 35 Wochenenden.Wir verstehen uns gut. 4. Spielt es eine Rolle dass meine Ex kaum Englisch und kein Chinesisch spricht und der neue Ehemann voraussichtlich wenig Zeit haben wird und das Kind jetzt aus der gewohnten Umgebung gerissen wird? 5. Und ist es wichtig wie Integrationsfähig (sie ist Brasilianerin ) sich die Mutter hier gezeigt hat? Danke für jede Hilfe!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Da gibt es auch massive Probleme:

1. Benötigt Sie meine Zustimmung?

Da hängt davon ab, wie das ABR geregelt ist. In erster Näherung ist das dein Kind genauso wie das ihr Kind ist.

2. Wer kommt für die Umgangskosten auf?

Normalerweise derjenige, der die Entfernung geschaffen hat. Aber wie willst du das geltend machen, wenn das Kind erst mal nach China verbracht worden ist.

3. Habe ich eine Chance die Tochter dazubehalten wenn die Tochter es will?

Natürlich ! Allerdings wird dem Wunsch eines 9jährigen Kindes nicht absolut nachgekommen. Aber es ist hilfreich, wenn das Kind diesen Wunsch nachdrücklich äußert.

4. Spielt es eine Rolle dass meine Ex kaum Englisch und kein Chinesisch spricht und der neue Ehemann voraussichtlich wenig Zeit haben wird und das Kind jetzt aus der gewohnten Umgebung gerissen wird?

Das spielt eine große Rolle. Das Familiengericht wird bei seinen Entscheidungen das Kindeswohl in den Vordergrund stellen. Und das sind gewichtige Argumente, die gegen eine Verbringung des Kindes nach China sprechen.

5. Und ist es wichtig wie Integrationsfähig (sie ist Brasilianerin ) sich die Mutter hier gezeigt hat?

Das kann auch eine Rolle spielen. Das Familiengericht wird die Gesamtsicht des Falles in die Entscheidung einbeziehen.

Hast du denn die Möglichkeit das Kind trotz Berufstätigkeit allein zu betreuen ? Du musst darlegen, warum das Kind bei dir besser aufgehoben ist als bei der Mutter.

Du solltest SOFORT einen Fachanwalt für Familienrecht konsultieren. Denn wenn das Kind erst mal in China sein sollte, dann ist es sehr schwer noch etwas auszurichten. Sprich auch mit dem Jugendamt. Denn die werden in allen Fragen vom Gericht um Stellungnahme gebeten werden. Und dann sollten sie dein Anliegen unterstützen.




-- Editiert von Marcus2009 am 09.11.2017 20:54

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