Mutter nimmt 3. Person mit zu Elterngespräch

22. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
Bravestarr
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter nimmt 3. Person mit zu Elterngespräch

Hallo,

ich bin von der Mutter meiner Kinder getrennt lebend und geschieden. Gemeinsames Sorgerecht
Am Montag haben wir ein Gespräch in der Kita, da der kleine noch in die Hose macht.
Jetzt kündigte die Mutter an sie will jemanden mit zum Gespräch bringen. Darf sie denn einfach eine dritte Person mit bringen oder benötigt sie meine Zustimmung?
Ist es abhängig ob sie Anwalt, Mutter, Jugendamt oder sonst wen mitbringt?

Vielen Dank für eure Unterstützung


-- Editiert von Bravestarr am 22.11.2018 19:27

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

wenn die dritte Person nur zuhört? wo ist das Problem?

edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
Bravestarr
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von edy):
Hallo,

wenn die dritte Person nur zuhört? wo ist das Problem?

edy

Naja es ist ein ein sehr intimes Thema und es geht niemand anderen was an... Ich wüsste nicht wieso jemand dabei sein soll/muss

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von Bravestarr):
Naja es ist ein ein sehr intimes Thema und es geht niemand anderen was an... Ich wüsste nicht wieso jemand dabei sein soll/muss


Wieso intim? Das Kind macht noch id Hose, das ist nix Schlimmes. Warum möchte die Mutter denn noch eine dritte Person mitnehmen?

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#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)

Es gibt keine Regelung, die das verbietet!

Ob das Sinn macht oder nicht, lässt sich nicht beantworten, ohne die Details zu kennen - hat auch nichts mit "Recht" zu tun.
Wenn könnte sie mitnehmen wollen? Den neuen Lebensgefährten? Der wäre auch Teil des Lebensumfeldes des Kindes, also nicht unbedingt fehl am Platz. Vielleicht aber doch, weil es dann 2:1 steht, falls man zerstritten ist. Also auch verständlich, wenn dir das nicht recht ist.

Schade, wenn euer Verhältnis nicht so ist, dass du mit der Ex-Frau nicht darüber konstruktiv diskutieren kannst. Es geht schließlich um euer Kind.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nun ja, bauen wir das mal aus: Mutter bringt ihren neuen Lover mit, Dad will nicht abseits stehen, bringt die Oma mit, da will Muttern dann nicht abseits stehen, bringt ihren Lieblingsonkel mit. Das ist der Sache nicht dienlich. Ein solches Gespräch sollte immer in ganz kleinem Kreis stattfinden, einfach um die Sache voran zu bringen, im Interesse des Kindes. Natürlich wird die Mutter dem Neuen auch berichten, was besprochen worden ist, und das ist ja auch gut so. Nur ob insoweit ein Zusammensitzen an einem Tisch der Sache förderlich ist, das wage ich zu bezweifeln.

Ich würde dem Kindergarten meine Bedenken mitteilen. Bitten, ein Gespräch nur zwischen Eltern und Kita zu organisieren. Und wenn sich in diesem Gespräch ergibt, dass die Hinzuziehung weiterer (Fach)Kräfte erforderlich ist, dann kann man das ja angehen.

Eine Alternative wäre auch, die Gespräche mit Mutter + Begleitperson und Vater getrennt durchzuführen. Auch das wäre zu überlegen.

wirdwerden




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#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Eine Alternative wäre auch, die Gespräche mit Mutter + Begleitperson und Vater getrennt durchzuführen. Auch das wäre zu überlegen.


Schwierig, da sonst die eine Partei der anderen irgendwas erzählen könnte, man ist sich ja nicht grün zur Zeit.

Wir wissen ja auch nicht warum die Mutter jemanden mitbringen möchte, evtl. soll dieser ja als Eskalationsbremse dienen?

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Wenn man so verfeindet ist, dass man da eine Bremse braucht, dann sollte man sich auf eine Person als Bremse einigen, und nicht einfach mitteilen, dass man xy mitbringt. So geht das doch gar nicht. Und es ist durchaus auch ein juristisches Problem. Denn ich muss keine dritte Person bei einem solchen Gespräch dulden. Da wüsste ich, liebe Vorschreiberin schon die konkrete Rechtsgrundlage.

wirdwerden

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#8
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn man so verfeindet ist, dass man da eine Bremse braucht, dann sollte man sich auf eine Person als Bremse einigen


Das wird wahrscheinlich ein Problem sein.

Zitat (von wirdwerden):
Und es ist durchaus auch ein juristisches Problem. Denn ich muss keine dritte Person bei einem solchen Gespräch dulden


Das wusste ich nicht, wo steht das?

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Es steht nirgends geschrieben, dass man jemanden bei so einem Gespräch dulden muss. Wie sollte so eine Bestimmung aussehen, und welchem Gesetz wäre sie zuzuordnen? Der Text müsste ja in etwa lauten: "wenn es zu einer Besprechung in einer Kita wegen der Probleme xy kommt, müssen die Eltern die Anwesenheit von folgendem Personenkreis nicht dulden ...." Merkst Du, wie verrückt das ist., was Du hier forderst?

Wir haben hier das Regel/Ausnahme Prinzip. Die Regel ist, dass ich selbst entscheiden kann, wer in einem Gespräch dabei ist, wen ich also dulde. Dies gilt um so mehr, wenn Persönlichkeitsrechte betroffen sind, und hier sind Persönlichkeitsrechte des Kindes und auch der Eltern betroffen. So, das ist die Regel. Und dann haben wir die Ausnahmen, die dann in einer Fülle von Gesetzen niedergelegt sind. Z.B. für Gerichtsverhandlungen, für Verhandlungen zwischen Arbeitgebern/Arbeitnehmern (Betriebsrat), für Ausschußsitzungen in Parlamenten u.s.w. Das sind die Ausnahmen, in denen der Betroffene eben nicht sagen kann, er wolle Person xy nicht dabei haben. Wir haben hier zwar möglicherweise ein juristisches Problem, wenn eine dritte Person unbedingt dabei sein soll, nicht aber ein Rechtsproblem, welches einen Anspruch auf einen wie auch immer gearteten Beistand begründet.

wirdwerden

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#10
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Merkst Du, wie verrückt das ist., was Du hier forderst?


Nein eigentlich nicht. Wenn es also keine Vorschriften gibt, die das verbieten, dann kann man es machen. Hier obliegt es wohl dem Veranstalter zu beurteilen ob und wenn wie viele Personen am "Pipi-in-die-Hose-mach-Gespräch" teilnehmen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Nö, man kann die ganze Sache für sich regeln, indem man dem Veranstalter mitteilt, dass man zwar gerne an so einem Gespräch teilnimmt, aber nur, wenn es zwischen den Elternteilen und eben der Fachkraft aus dem Kindergarten stattfindet. So einfach ist das. Niemand kann mich zwingen, so etwas auch unter Duldung dritter Personen durchzuziehen. So einfach ist das.

wirdwerden


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#12
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Niemand kann mich zwingen, so etwas auch unter Duldung dritter Personen durchzuziehen. So einfach ist das.


Niemand wird Sie (oder wen auch immer) zwingen überhauupt an diesem Gespräch teilzunehmen, dann bleiben Sie diesem eben fern. Merken Sie worauf das hinaus läuft?

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38459 Beiträge, 14007x hilfreich)

Ja natürlich. Der Vater ist nicht bereit, einen seelischen Striptease vor fremden Menschen zu machen, abgesehen davon verderben viele Köche den Brei. Er muss sich im Kindesinteresse mit der Mutter und der Kita auseinander setzen, nicht aber mit Nachbarn, neuen Lovern, was weiss ich. Er arbeitet zielführend, wen die Mutter hinterher noch einbezieht, das ist ihre Angelegenheit.

wirdwerden

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#14
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3205x hilfreich)

Das sehe ich anders, ein neuer Lebenspartner hätte durchaus auch Interesse an diesem Gespräch dabei zu sein, da er mit dem Kind lebt und da mit beitragen kann. Es geht ums Kind, nicht um eine psychologische Elternberatung.

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#15
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Die hier pauschal als Elterngespräch bezeichnete Unterredung richtet sich an die sorgeberechtigten Personen und kann, z.B. bei med. Indik. sachgrundbezogen um einen Arzt oder Behandler erweiter werden.

Ansonsten ist der Teilnehmerkreis bereits durch die die Sorgeberechtigung innehabenden begrenzt.

Die Gesprächsführerin der Kita ist gut beraten, keinen Dritten gegen den Willen eines Sorgeberechtigten über Einzelheiten das Kind betreffend zu informieren und so die Pflicht zur Verschwiegenheit zu negieren.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
DeinHase
Status:
Praktikant
(764 Beiträge, 165x hilfreich)

Hallo,

darf ich fragen wie alt das Kind ist und wie lange ihr schon getrennt seid?

Im übrigen solltest Du es mal anders betrachten:
Es gibt jemanden, dem das Wohl Deines Kindes am Herzen liegt ;-)

Persönliche Befindlichkeiten würde ich da zurückstecken.

Und wie hier jemand geschrieben hat von wegen Striptease vor anderen... bleibt mal auf dem Teppich.

Mein Kind ist zwar bereits 14, aber hier kommt mein zukünftiger Ehemann auch mit zu Arztgesprächen etc. denn er muss genauso informiert sein, da er auch Zeit mit dem Kind verbringt.

Nie vergessen, es geht um das Kind und um nichts anderes .

Signatur:

Liebe Grüße

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