Mutter noch unterhaltspflichtig?

17. November 2012 Thema abonnieren
 Von 
bavaroise
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter noch unterhaltspflichtig?

Guten Abend,
ich habe nach dem Abschluss der Hauptschule im Jahre 2001 eine Berufsausbildung begonnen. Diese habe ich dann nach einem Jahr gegen den Willen meiner Mutter abgebrochen. Daraufhin habe ich eine zweite Berufsausbildung in einem anderen Betrieb und Ausbildungsberuf begonnen und ebenfalls, nach etwas mehr als einem Jahr, abgebrochen.
Die Hintergründe sind ein Thema für sich, ich war als Teenager schlicht zu faul irgendwas "durchzuziehen" was ich angefangen habe. Obwohl ich mich für beide Lehren aus freien Stücken selbst entschieden habe (ich wurde nicht von meiner Mutter in diese Lehren gedrängt o.ä.).

Inzwischen bin ich Mitte 20 und hole die Hochschulreife auf dem zweiten Bildungsweg nach und möchte im Anschluss, kommendes Jahr, ein Hochschulstudium aufnehmen. Nun meine Frage, ist meine Mutter mir gegenüber noch unterhaltspflichtig? Denn falls dem nicht so ist hätte ich Anspruch auf elternunabhängiges Bafög, darauf spekuliere ich sozusagen mit meiner Frage.

Vielen Dank im Voraus.

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@bavaroise

Deine Mutter ist Dir gegenüber auf keinen Fall mehr gesteigert erwerbspflichtig.

Ihr notwendiger Selbstbehalt beträgt Dir gegenüber 1150 € aus dem bereinigten Netto.

Ist Ihr Einkommen überhaupt so hoch, dass eine Unterhaltspflicht überhaupt in Frage käme?

lg

Robert

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Sie haben m.E. keinen Unterhaltsanspruch mehr gegen Ihre Mutter, da eine Bedingung an Volljährige ist, dass diese zielstrebig eine Ausbildung verfolgen.

Zum elternunabhängigen Bafög:
http://www.bafoeg-rechner.de/FAQ/elternunabhaengig.php

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#3
 Von 
bavaroise
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Guten Morgen und vielen Dank für die Antworten!

Ich war beim Antritt der beiden abgebrochenen Lehren aber noch minderjährig. Und zwischenzeitlich bin ich gereift und verfolge mein Ziel durchaus sehr zielstrebig (Abi, dann Studium).

Sie hat ein Nettoeinkommen von ca 1.600 Euro im Monat gehabt (im vorletzten Jahr, welches ja bei der Bafög-Berechnung relevant ist) bzw. aktuell von ca 1.700 Euro. Ich weiss allerdings nicht was man da noch abzieht, bzgl. "bereinigtes Netto".
Definitiv hat sie aber nicht genug um mir noch etwas zu zahlen, die Lebenshaltungskosten sind (hier in Südbayern) auch entsprechend hoch.

Ideal wäre in meinen Augen wenn man sich damit aber gar nicht erst befassen müsste sondern wie gesagt ein Unterhaltsspruch aufgrund meines Werdeganges ohnehin ausgeschlossen ist. Dann besteht anspruch auf elternunabhängiges Bafög und das Einkommen meiner Mutter spielt gar keine Rolle.

Wie müsste ich sowas gegenüber dem zuständigen Bafög-Amt denn "nachweisen"?

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#4
 Von 
Camper2011
Status:
Schüler
(458 Beiträge, 126x hilfreich)

@bavaroise

Normalerweise kommt das Bafög-Amt auf die Mutter zu, wenn Du einfach mal den Antrag auf elternunabhängiges Bafög stellst.

Soviel ich weiss, kriegst Du dann Bafög und das Bafög-Amt holt es von der Mutter wieder zurück, sofern sie leistungsfähig ist.

Was vom Netto alles abgezogen wird, ist vollkommen individuell.

Noch eine Frage. Wie schaut es denn mit dem anderen Elternteil aus?

Die Zeiten von Storch, Bienen und Blütenstaub dürften in Deinem Alter ja vorbei sein.

lg

Robert

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38460 Beiträge, 14007x hilfreich)

Hier sind doch zwei Sachen zu unterscheiden, die bisher fröhlich durcheinander gehen.

Familienrechtlich besteht kein Anspruch mehr, einfach weil der bisherige Ausbildungsverlauf dagegen spricht, die Ausbildung schliesst sich nicht zügig an die Schule an. Damit sind wir am Ende angelangt. Die Mutter muss nicht zahlen, einerlei was sie verdient.

Völlig unabhängig ist da der öffentlich rechtliche möglicherweise bestehende Anspruch auf BAFÖG. Es mag sein, dass auch bei einem elternunabhäüngigen BAfög der Verdienst der Eltern mit einberechnet wird. Aber das ist dann lediglich ein Rechenfaktor für die Höhe des zu bewilligenden BAFÖGS. Ein familienrechtlicher Anspruch gegen die Mutter wird damit nicht begründet.

wirdwerden

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#6
 Von 
bavaroise
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nun ja, ich habe meine weiterführende Schulausbildung 2001 abgeschlossen und fange 2013 mit dem Studium an. Von einem zügigen Anschluss an die Schule kann da nun wirklich keine Rede sein, auch wenn ich zwischenzeitlich das Abi nachgeholt habe.

Das Einkommen der Eltern spielt bei elternunabhängigem Bafög definitiv keinerlei Rolle. Ich erhalte momentan, als Schüler des 2. Bildungswegs, bereits elternunabhängiges Bafög. Und das Elterneinkommen wird bei der Antragstellung nicht einmal abgefragt.

...ich kenne meinen Vater nicht. Meine Mutter hat eine wohlbegründete Vermutung wer es ist, der Mann lebt aber bereits seit der Zeit vor meiner Geburt in Übersee und ist auch nicht einmal deutscher Staatsangehöriger. Dementsprechend hat er sich auch nie amtlich zu seiner Vaterschaft bekannt, noch wäre er für irgend eine Art von Unterhalt greifbar (das Jugendamt hat meiner Mutter ja eine große Summe Unterhalt "vorgeschossen" und langjährig versucht das vom "Kindsvater" einzutreiben, ist ihm dabei aber ebenso wenig habhaft geworden).

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#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Inzwischen bin ich Mitte 20


Wenn das bedeutet, dass du nun 25 Jahre alt bist, dann wärst du im Jahr 1987 geboren worden.

quote:
ich habe nach dem Abschluss der Hauptschule im Jahre 2001 eine Berufsausbildung begonnen.



Zu dem Zeitpunkt wärst du dann 14 Jahre alt gewesen (vermutlich bist du also eher Jahrgang 1986 oder 1985).

quote:
Diese habe ich dann nach einem Jahr gegen den Willen meiner Mutter abgebrochen. Daraufhin habe ich eine zweite Berufsausbildung in einem anderen Betrieb und Ausbildungsberuf begonnen und ebenfalls, nach etwas mehr als einem Jahr, abgebrochen.


Damit endet deine Ausbildung im Jahr 2003 also im Alter von ca. 16 Jahren. (bzw. wohl eher mit 17 / 18 Jahren).

Nun, rund 9 Jahre später, holst du dein Abitur nach. Was hast du denn in der Zwischenzeit gemacht? Nach Lage der Dinge hast du da wohl keine Ausbilung gemacht ... vermutlich hast du irgendwie Geld verdient oder warst arbeitslos oder hast ein Kind betreut oder ... oder ...

So wie das aussieht, ist deine Mutter wohl nicht mehr zum Unterhalt verpflichtet. Aber sicher sagen kann man das m.E. nicht. Das dürfte von den Umständen des Falles abhängen. Im dümmsten Fall könnte die Unterhaltspflicht schon wieder aufleben. Nach den geschilderten Umständen wäre deine Mutter wohl jedenfalls teilweise leistungsfähig!

Elternunabhängiges Bafög wird nur in Ausnahmefällen gewährt. Wie du schreibst wird es in deinem Fall für das Nachholen des Abiturs gewährt. Ob das dann auch für dein geplantes Hochschulstudium der Fall sein würde, das kann man m.E. ebenfalls nicht sicher vorhersagen!

Du solltest einfach die Leute vom Bafög Amt anschreiben und fragen, bzw. einen Antrag stellen.



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#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo bavaroise,

ich schließe mich @hamburgerin an: Antrag stellen, deine Eltern sind m.M. nach draußen.
Im Antrag selbst wirst du auch nach einer Begründung gefragt, warum eine Unterhaltspflicht nicht bestehen sollte.
Den begründest du, dass die familienrechtlichen Voraussetzungen dafür nicht vorliegen.

Das Bafög-Amt wird das nachprüfen und entweder auch feststellen, dass du keinen Unterhaltsanspruch hast oder aber auf deine Mutter zukommen.
Dann musss sie das begründen. Das passiert in Form einer Einladung bei dem für sie zuständigen Landratsamt.

Zahlen tut das Bafög-Amt trotzdem.

Grüßle



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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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