Kann die Mutter eines 14-jährigen Jungen
ohne Einverständnis des Vaters, von dem sie getrennt und
in Scheidung lebt, den Jungen in eine andere Schule bringen ?
Es liegt kein Wohnungswechsel vor - der Junge kennt die Lehrer, hat Freunde unter seinen Mitschülern und fühlt sich wohl
in der Schule, die er seit seinem 6.Lebensjahr besucht.
Beide Eltern sind erziehungsberechtigt und haben Sorgerecht.
Die Mutter gibt aber vor, die Schule soll gewechselt werden, weil der Junge in der jetzigen Schule nicht genügend lernt.
In Wirklichkeit will sie einen Schulwechsel von Privat- zur staatlichen Schule, weil die Privatschule Geld
und die staatliche Schule nichts kostet ?
Was kann der Vater unternehmen, damit der Junge auf der jetzigen
Schule bleibt und zwar rechtzeitig vor dem Schulwechsel?
Kontakt zwischen Vater und Sohn besteht kaum, weil die
Mutter seit 1 1/2 Jahren alles tut, damit Vater und Sohn sich
nicht sehen. Kontakt zwischen beiden Eltern besteht nicht.
Der Kinderschutzbund verweist auf Jugendamt; und das
Jugendamt kümmert sich um ......
Gibt es für den Vater, noch eine andere
Möglichkeit vor dem Wechsel zu verhindern, daß der Junge auf der jetzigen Schule bleiben kann ? Wenn die Schule 1x gewechselt ist, ist es zu spät - auch eine Klage und Zurückkehren zur alten Schule würden dem Kind nur schaden.
Mutter übergeht Sorgerecht des Vaters
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
--- Posting wurde vom Admin editiert
könnte man evtl.
alleine der Kindesmutter eine Abmahnung schicken mit Frist zum Versprechen zu unterlassen
und wenn Frist nicht eingehalten wird
alleine einstw. Verfügung zum Unterlassen (des Schulwechsels)
schicken ?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Vielleicht kann die Mutter ja auch besser beurteilen, ob das Kind genügend lernt? Du hast doch (leider) kaum noch Kontakt.
Wenn du glaubst, dass es lediglich um die Kosten geht, könntest du ihr doch anbieten, sie mehr zu unterstützen, wenn dir diese Schule so wichtig ist. Vielleicht kann sie es sich einfach nicht mehr leisten?
Über den Sinn und Zweck von Privatschulen kann man sich streiten. Aber leisten muss man sie sich können. Tausende anderer Kinder sind auch schon umgeschult worden, ohne dass sie groß Schaden nahmen.
Was den rechtlichen Weg angeht: Du kannst in der Schule einen Aktenvermerk hinterlassen, dass ohne deine Unterschrift keine Ab- bzw. Anmeldung unternommen werden darf. Vielleicht solltest du aber trotz allem lieber mal das Gespräch zur Mutter suchen. Evtl. klären sich dann eine menge Fragen !
Solltest Du dem Schulwechsel widersprechen, obwohl die hier nicht genannten Gründe schwerwiegend sind (dazu gehört auch Geld oder bezahlst Du die Privatschule?), kannst Du davon ausgehen das Deine Ex das alleinige Sorgerecht geltend macht.
Kindeswohl zählt zwar etwas beim Schulwechsel wenn es aber nicht bezahlt werden kann, dann ist das halt Pech für Dich.
@ teufelin
"Vielleicht kann die Mutter ja auch besser beurteilen, ob das Kind genügend lernt? Du hast doch (leider) kaum noch Kontakt."
Kein Grund, das gemeinsame Sorgerecht auszuhebeln, oder?
Schließlich ist der mangelnde Kontakt ja auch nicht auf Des-Interesse des Vaters zurückzuführen.
In der Tat, da gebe ich hns und teufelin recht,
ist aber ein wichtiger Punkt die Bezahlung.
Zahlst Du als Vater die Privatschule allein oder hälftig, dürfte Deine Ex nicht ohne Dein Einverständnis umschulen.
Im übrigen glaube ich nicht, dass selbst bei einer gerichtlichen Auseinandersetzung über diese Sache am Ende die Mutter das alleinige Sorgerecht bekommt. Allein die Uneinigkeit
über die Schulfrage dürfte nicht zu einem alleinigen Sorgerecht der Mutter führen.
Grüße,
nachgefragt
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
12 Antworten
-
2 Antworten
-
4 Antworten
-
7 Antworten
-
5 Antworten
-
9 Antworten
-
43 Antworten