Mutter unterbindet Kontakt zu den Kindern

13. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
Chefk0ch
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter unterbindet Kontakt zu den Kindern

Hallo zusammen,

meinen Cousin hat es leider schwer erwischt. Nach 5 Jahren Ehe und einem gemeinsamen Kind (und einem durch die Frau in die Ehe mitgebrachtem Kind), kam es aus dem Nichts zum Eklat.

Die Frau hat ihm mitgeteilt, dass sie ihn nicht mehr liebt. Ihn nur geheiratet hat, weil sie eh schon schwanger war. Und dass Sie von Anfang an nur ein weiteres Kind haben wollte, um nicht mehr arbeiten gehen zu müssen bzw. um sich aushalten zu lassen.

Wir vermuten, dass sie nach diesem Schema bereits in ihrer ersten Ehe vorgegangen ist. Soweit, so schlimm.

Nun ist es aber so, dass sie die beiden Kinder, die einen sehr engen Draht zu ihrem Vater haben (also meinem Cousin), sehr negativ beeinflusst. Kurz nach der Trennung ist sie mit beiden Kindern in den Urlaub geflogen - danach wollten beide plötzlich keinen Kontakt mehr zum Vater. Das war vorher überhaupt nicht denkbar.

Jetzt ist es so weit, dass die Mutter nun auch den Kontakt zu den Kindern vollständig unterbinden möchte. Sie sagte dass Sie zu einem Anwalt gegangen ist, um zu klären wie und ob der Kontakt zu den Kindern für den Vater noch erlaubt ist. Sie möchte ihn komplett aus dem Familienkreis isolieren. Nun behauptet sie, dass sie nicht möchte, dass der Vater überhaupt Kontakt zu den Kindern hat, bis der Anwalt eine Entscheidung getroffen hat.
Für mich sieht es hier nach einer Drohgebärde aus - komm uns nicht zu Nahe, sonst drohen dir Anwaltskosten.

Frage:
- Ist es zulässig, den Vater durch dieses Verhalten von den Kindern fernzuhalten (also durch das Verweisen auf eine ausstehende Anwaltsentscheidung?)
- wie sollte sich mein Cousin hier verhalten? Wie kann er hier evtl. auch rechtlich vorgehen? Sollte er verschiedene Maßnahmen ergreifen - wenn ja, welche?

Vielen Dank für Eure Rückmeldungen!
Viele Grüße
Chefk0ch

-- Editiert von Chefk0ch am 13.10.2019 10:20

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)
0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32195 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Chefk0ch):
- Ist es zulässig,
Drohen? Wenn sie es macht, sollte er sich wehren.
Zitat (von Chefk0ch):
wie sollte sich mein Cousin hier verhalten?
Die Trennung ist erklärt? Sie wohnen noch zusammen? Wie alt sind die Kinder ? 6 und ?

Noch haben beide das gemeinsame Sorgerecht.
Noch gilt das Umgangsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Shihaya
Status:
Lehrling
(1068 Beiträge, 468x hilfreich)

Eine schlechte Nachricht: Bezüglich des mit in die Ehe gebrachten Kindes hat dein Cousin keine Rechte. Der Umgang kann von der Mutter sofort verboten werden.
Eine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung halte ich zwar für möglich, aber für nicht sehr wahrscheinlich.

Gruß

Shihaya

Signatur:

Ich bin nur verantwortlich für das, was ich sage, und nicht für das, was ihr versteht.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Es besteht durchaus eine realistische Chance, dass hier auch mit dem mit in die Ehe gebrachten Kind der Umgang durchgesetzt werden kann.
https://www.knauthe.com/de/familie-und-partnerschaft_/umgangsrecht-mit-einem-nicht-leiblichen-kind

Zitat:
2. Entscheidungen und rechtliche Grundlagen

Wenn der ehemalige Lebensgefährte nun – auch gegen den Willen des leiblichen Elternteils (in unserem Beispiel der Kindesmutter) – zu seinem zeitweisen "Ziehkind" weiterhin Kontakt, also Umgang haben möchte, kann ihm geholfen werden:

§ 1685 Abs. 2 BGB (Umgang des Kindes mit anderen Bezugspersonen) gibt die in Nichtjuristenkreisen relativ unbekannte Rechtsgrundlage: Während in § 1685 Abs. 1 BGB Großeltern und Geschwistern des Kindes ein Umgangsrecht zugesprochen wird, formuliert Absatz 2:

"Gleiches gilt für enge Bezugspersonen des Kindes, wenn diese für das Kind tatsächliche Verantwortung tragen oder getragen haben (sozial-familiäre Beziehung). Eine Übernahme tatsächlicher Verantwortung ist in der Regel anzunehmen, wenn die Person mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft zusammengelebt hat."

Dieser Gesetzestext wurde in jüngerer Zeit auch durch Obergerichte "mit Leben gefüllt", so zum Beispiel durch das Urteil des OLG Brandenburg vom Juni 2014 (10 UF 47/14)......

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
DetersRobin
Status:
Frischling
(45 Beiträge, 3x hilfreich)

Hi @Chefk0ch,
ziemlich düsterer Umstand für deinen Cousin, bzw. sollte hier wirklich ein Motiv hinter stecken, kann das im Nachgang auch belangt werden. Im Grunde kann sich dein Cousin aktuell nur in Geduld üben, bis die Gerichtsverhandlung ein Ergebnis zum Sorgerecht vorlegt. Zwar kann er dann bis dahin sein geliebtes Kind so gut wie gar nicht sehen, denn eine Empfehlung ist, sich klar von der Mutter und Ihrer Haltung (nicht im Sinne des Kindes) zu distanzieren, denn im Zweifel würde man eher der allein erziehenden Mutter glauben, als einem schon ohnehin durch die Situation erbosten Vater. Deshalb sollte hier auch mit dem Anwalt eine solche Strategie ausgearbeitet werden und lediglich darauf hingewiesen werden, dass es deinem Cousin nur um das Wohle des Kindes geht und er sich wundert, dass Sie ihm den Kontakt untersagt hat. Daran hat er sich gehalten, um das Kind zu schützen, auch wenn er das in Frage stellt, denn ein Vater ist ebenso wichtig für die Erziehung eines Kindes, etc. Ich hoffe, dass hilft schon etwas weiter. LG Robin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Melonenkuchen3000
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 2x hilfreich)

Zitat (von Shihaya):
Eine schlechte Nachricht: Bezüglich des mit in die Ehe gebrachten Kindes hat dein Cousin keine Rechte. Der Umgang kann von der Mutter sofort verboten werden.
Eine gerichtlich angeordnete Umgangsregelung halte ich zwar für möglich, aber für nicht sehr wahrscheinlich.

Gruß

Shihaya


Ich wurde beim Jugendamt aufgeklärt das auch Männer die nicht mit der Frau verheiratet waren den selben umgangsrecht haben die können es einklagen und es wird dann unter Aufsicht Kontakt mit dem Vater gehalten so war es bei mir aber der Vater meines Kindes hat sich nie beim Jugendamt gemeldet was ich ziemlich traurig finde... aber das ist eine andere sache aber so wurde es mir bei mir erklärt ich hoffe ich bin jetzt nicht so spät dran...

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.973 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen