Mutter verweigert Unterhalt

8. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Lily Braun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter verweigert Unterhalt

Hallo zusammen,

ich bin 19 und fange im oktober an zu studieren. ich erhalte kindergeld und 250 € im Monat Unterhalt von meinem Vater. Meine Mutter weigert sich, Unterhalt an mich zu zahlen. Nach ihrer Meinung ist sie mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig, da sie von Übergangsgeld (ca. 1500 € im Jahr)lebt. Was ist da dran?

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mio2344
Status:
Schüler
(269 Beiträge, 111x hilfreich)

Hallo Lily,
wenn Kinder über 18 Jahre sind und studieren und nicht zu Hause wohnen, haben sie einen Unterhaltsanspruch von beiden Eltern. Vorausgesetzt, sie sind leistungsfähig. Auch hier gibt es wieder Grenzen, einen sogenannten Selbstbehalt, der nicht angreifbar ist. Meines Wissens nach liegt dieser bei 1000-1100 €. Deine Eltern müssen Dir ihr Einkommen belegen.
Sollten sie wirklich unter diesem Satz liegen,ist nichts zu holen.
Hast Du schon mal einen Bavög- Antrag gestellt? Vielleicht bekommst Du dort Unterstützung.
Mio2344

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#2
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Lily Braun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

In dem Schreiben, dass sie mir kopiert hat steht, dass sie kalendertäglich 41 € erhält.

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#4
 Von 
guest123-2020
Status:
Praktikant
(821 Beiträge, 108x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
Lily Braun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen, vielen Dank für deine Hilfe, Palma!

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#6
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo Lily

mal eine andere Frage. Wo wohnst du wenn du studierst? Bei deiner Mutter oder in einer eigenen Wohnung?

LG

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#7
 Von 
realmandozer
Status:
Praktikant
(543 Beiträge, 195x hilfreich)

und wie wäre es mit einem job

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#8
 Von 
Lily Braun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

ich werde dann bei meinem vater wohnen.
hab mich schon für jobs beworben, aber es ist noch nichts daraus geworden. natürlich bleib ich da am ball aber wenn mein studium beginnt muss ich jeden tag 3 std. zug fahren. da ist die frage wie ich das noch mit einem job vereinbaren kann.

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#9
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Wenn man es sich recht überlegt.
Es ist eine absolute Unverschämtheit und Zumutung von Eltern zu verlangen, dass sie ihren erwachsenen Kindern ihr Einkommen vorlegen sollen.
Das geht kein Sch.wein was an !
Unglaublich was in diesem Land vor sich geht.

mesalla

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#10
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

BafoG beantragen. Wenn die Mutter nicht mitspielt, verhängt die Behörde Ordnungsgeld, geht bis zur Erzwingungshaft.

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#11
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

..gemeint war natürlich Bussgeld.

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#12
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Von was träumst du nachts ?
Eine Mutter in Erzwingungshaft ?
Vater immer, Mutter niemals !
Mutter könnte in Freiheit doch von einem geschwängert werden, da wartet der Staat doch nur drauf, in Haft garantiert nicht.
Väter sind entbehrlicher......

mesalla

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#13
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

Das Bussgeldgesetz macht zwischen männlich/weiblich keine Unterschiede.



§ 96 Anordnung von Erzwingungshaft
(1) Nach Ablauf der in § 95 Abs. 1 bestimmten Frist kann das Gericht auf Antrag der Vollstreckungsbehörde oder, wenn ihm selbst die Vollstreckung obliegt, von Amts wegen Erzwingungshaft anordnen, wenn
1.die Geldbuße oder der bestimmte Teilbetrag einer Geldbuße nicht gezahlt ist,
2.der Betroffene seine Zahlungsunfähigkeit nicht dargetan hat (§ 66 Abs. 2 Nr. 2 Buchstabe b),
3.er nach § 66 Abs. 2 Nr. 3 belehrt ist und
4.keine Umstände bekannt sind, welche seine Zahlungsunfähigkeit ergeben.
(2) 1Ergibt sich, daß dem Betroffenen nach seinen wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, den zu zahlenden Betrag der Geldbuße sofort zu entrichten, so bewilligt das Gericht eine Zahlungserleichterung oder überläßt die Entscheidung darüber der Vollstreckungsbehörde. 2Eine bereits ergangene Anordnung der Erzwingungshaft wird aufgehoben.
(3) 1Die Dauer der Erzwingungshaft wegen einer Geldbuße darf sechs Wochen, wegen mehrerer in einer Bußgeldentscheidung festgesetzter Geldbußen drei Monate nicht übersteigen. 2Sie wird, auch unter Berücksichtigung des zu zahlenden Betrages der Geldbuße, nach Tagen bemessen und kann nachträglich nicht verlängert, jedoch abgekürzt werden. 3Wegen desselben Betrages darf die Erzwingungshaft nicht wiederholt werden.


Wenn der Mitwirkungspflichtige Elternteil beim BaföG-Antrag nicht mitwirkt, hat er halt gelitten. :grins:
In der Villa Gitterblick kann er dann über die Unrechtmässigkeit seines Unterlassens nachdenken.
Aber soweit kommt es in den wenigsten Fällen.,
Spätestens, wenn die Staatsanwaltschaft die Ladung zum Antritt der Erzwingungshaft loslässt, wird gehandelt.


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#14
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Spätestens wenn die Frau vor Gericht in Tränen ausbricht, wird Herr oder Frau Richter butterweich.
Hab ich doch schon erlebt.
Erzähl mir nix.
Männer sind in Deutschland der A.rsch vor Gericht.

mesalla

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#15
 Von 
guest-12320.01.2009 14:56:07
Status:
Lehrling
(1124 Beiträge, 330x hilfreich)

In Erzwingungshaftsachen erscheint Niemand vor Gericht.Geht alles :dau:

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#16
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

..nur als anektode..
meine mutter hatte währende meiner studienzeit sozialhilfe bezogen...irgendwann kam bei meinen brüdern und mir das schreiben über offenlegung der einkünfte an. ab diesem zeitpunkt kam das immer wieder mal...meine schwestern wartennoch heute auf das erste schreibendieser art...also ich denke auch dass in diesen fragen schon eine bevorzugung von frauen erfolgt...weil wahrscheinlich die statistische wahrscheinlichkeit diese mit starkem eigenen einkommen an zu treffen sehr gering ist...

aber wenn es denn eine unterhaltsregelung per gericht gab oder gibt, kann ich mir nicht vorstellen, dass die versuche diese um zusetzen für männlein und weiblein untereschiedlich gehandhabt werden.

uwe

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#17
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Lieber Uwe,

vielleicht, ganz vielleicht haben deine Schwestern ja wirklich kein eigenes Einkommen. Vielleicht hat eure Mutter das gewusst und der Sachbearbeitung mitgeteilt. Und vielleicht ist dann entschieden worden, auf ein Anschreiben zu verzichten, weil es eh keinen Sinn macht und die Sachbearbeiterkräfte lieber auf erfolgversprechendere Dinge zu verwenden.

Wie es war, wissen wir alle nicht. Daraus aber eine generelle gesellschaftliche Bevorzugung der Frauen abzuleiten, halte ich für sehr gewagt. Und was daran positiv sein soll, wenn Frauen generell über weniger Einkommen verfügen, als Männer, kann ich auch nicht wirklich erkennen.

Schließlich seid ihr Kerle es doch immer, die sich beschweren, wenn Frau zu wenig verdient, um ihren Lebensunterhalt selbst sicher stellen zu können...

Langsam geht mir das Anti-Frauen-Gelaber hier echt auf den Keks! Von gegenseitiger Akzeptanz und *Leben und Leben lassen* ist unsere Gesellschaft offenbar immer noch sehr weit entfernt.

Und das liegt nicht nur an den Frauen!

Nichts für ungut Uwe, mag dich trotzdem (kannst ja schließlich meinen Namen richtig schreiben ;) ), aber das musste ich jetzt mal los werden.

Grüße

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#18
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Ich habe in meinem Freundeskreis eine unterhaltspflichtige Frau und einen unterhaltspflichtigen Mann mit gleichen Einkommen beim gleichen Arbeitgeber.
Beide haben ihre Ehepartner mitsamt den beiden Kindern verlassen.
Beide standen vor dem gleichen Amtsgericht wegen Unterhalt.
Beide leben jeweils beim neuen Partner der auch verdient.
Der Mann wurde zu Unterhaltszahlungen verdonnert, die Frau nicht !

mesalla

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#19
 Von 
mesalla
Status:
Schüler
(304 Beiträge, 13x hilfreich)

Ach so Mikkian,
aber das Feministengelaber dass sich die deutschen Männer schon seit Jahren anhören müssen soll Mann weiterhin wortlos ertragen ?

Es ist an der Zeit dass es auch für Männer dort Gleichberechtigung gibt wo offensichtlich die Zeit stehen geblieben ist.
Und das ist genau in den deutschen Gerichtssälen !

mesalla

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Lily Braun
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

zum thema unverschämtheit hab ich auch noch was zu melden.
bis 17 hab ich kein taschengeld gekriegt, ab da dann 20 euro im monat. es hat immer geheißen sie zahlt mir das studium, ich muss mir keine gedanken machen. deswegen fand ich das ok.
als sich vor 10 jahren meine eltern geschieden haben, musste mein vater unterhalt zahlen. das ging immer an meine mutter, auch noch nachdem ich 18 wurde.
mit 18 schmeißt meine mutter mich raus weil ihr nicht passt das ich mit meinem freund schluss mache. seitdem stand auch fest, dass sie mir kein cent für das studium zahlt.
als mein vater das kindergeld beantragt hat, weil ich zu ihm gezogen bin, hat meine mutter mir vorgeworfen, dass ich ihr das geld aus der tasche ziehen will.
es wäre nicht so, dass sie arm ist, ganz im gegenteil. ihr zweiter mann ist eigenständig und wenn man sich zweimal im jahr urlaub, ein aupairmädchen und jedes jahr ein neues auto leisten kann, finde ich es unverschämt, dass es heißt die frau kann mir keinen unterhalt zahlen, weil ihr einkommen zu niedrig ist. im haushalt meiner mutter leben noch meine 3 jüngeren geschwister und mit den ganzen ausgaben noch zu behaupten dass man arm ist wie die kirchenmaus macht mich das rasend.

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#21
 Von 
uwe3/61
Status:
Praktikant
(689 Beiträge, 74x hilfreich)

hallo mikkian :love:

war nicht so gemeint, nur hier ist es tatsächlich so, dass meine schwester verheiratet ohne kind mit super job seit 30jahren einfach übergsehen wurden.

meine mutter hat da nix gemeldet....übrigens hat sich das amt jetzt auch seit einiger zeit nicht mehr bei mir gemeldet..

frauen sind nach wie vor in vielen lebenslagen (job, wohnungssuche, und und und ) total benachteiligt. das ist ein skandal, das will ich klar stellen.

aber im familien- und sozialrecht gilt das eben nicht, da ist das umgekehrt (kinder, scheidung und und und) und genauso wenig juristisch begründet und deshalb auch ein skandal.

es gilt nicht einen skandal mit dem anderen auf zu rechnen.

so hab ich das gemeint...


und zu lilly möchte ich gar nicht viel sagen, außer, dass sie verbitter scheint, aber recht und wunsch nicht vermengen sollte.

gruß
Uwe :)

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
mikkian
Status:
Bachelor
(3868 Beiträge, 471x hilfreich)

Hi Uwe,

ist schon in Ordnung :) :) . Und was du sagst stimmt ja, - zumindest was das Familienrecht betrifft. Im Sozialrecht bin ich nicht so bewandert.


Aber dieses einseitige polemische Eindreschen auf Frauen auch in anderen Threads, find ich im Moment einfach zu viel.


Es gibt eben auch viele Bereiche, in denen Frauen benachteiligt sind. Schön, dass wenigstens du das auch so empfindest.

Natürlich kann man das nicht gegeneinander aufwiegen und nichts davon ist gut und richtig. Aber deswegen immer nur die eine Seite zu beleuchten, find ich auch nicht o.k.

Und zu der Story mit deiner Mama: Ich glaub dir das natürlich, weil auch Ämter keineswegs unfehlbar sind :devil: !

Wünsch dir einen schönen Abend und ein erholsames Wochenende


Lieben Gruß

-- Editiert von mikkian am 19.09.2008 17:12:08

-- Editiert von mikkian am 19.09.2008 17:13:02

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