Mutter verweigert Unterhaltszahlung für meine Freundin ...

13. Juli 2004 Thema abonnieren
 Von 
Rockus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter verweigert Unterhaltszahlung für meine Freundin ...


Hallo,

meine 21jährige Freundin ist mit Schule (Abitur) fertig und zieht jetzt von Kiel aus zu mir nach Münster, um hier zu studieren. In Kiel hat sie monatlich 50 Euro Taschengeld erhalten, wohnte bei der Mutter & musste nichts zahlen (keine Lebensmittel, keine Miete etc.). Soweit okay.
Jetzt ist sie nach Münster gezogen und die Mutter (langzeitarbeitslos, Sozialhilfe) verweigert seitdem sämtliche Unterhaltsleistungen.
Begründung: Ich als ihr Freund verdiene fertig studiert mehr als genug im IT-Bereich und könne schliesslich für gemeinsame Wohnung, Lebensmittel etc. für sie mitsorgen. Ausserdem könne ich ihr ja schliesslich monatlich einen kleinen Barbetrag als "Unterhalt" zahlen.
Einen 400-Euro-Job hat meine Freundin hier noch nicht gefunden, sie beginnt jetzt in wenigen Monaten mit dem Studium.

Dass die Mutter nicht im Recht ist, ist mir klar (auch die Details & Ansätze). Mich würde vielmehr interessieren, wie ich bzw. meine Freundin nun vorzugehen hat? Abmahnung auf Unterhaltszahlung? Das Kieler Sozialamt sagte auf Anfrage es sei nicht zuständig. Ist das Familiengericht zuständig? Kann die Mutter von einer Kieler Behörde entsprechend "Druck" bekommen, dass sie Betrag X zahlen muss, OHNE dass die Sache gleich vor Gericht landen muss? Oder muss meine Freundin vor Gericht ziehen?

Welche Möglichkeiten gibt es, die Zahlung zu erzwingen?

Vielen Dank für Eure Bemühungen, ich freue mich auf Antworten.

MfG,
Rockus

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#2
 Von 
Rockus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Hi Kanalmeister,
danke für Deine Antwort.

Na super - so einfach ist das heutzutage in Deutschland, sich vor Unterhaltszahlungen zu drücken und jemand anderem die Kosten aufzudrücken (quasi mir, denn ich werde meine Freundin in Münsternicht vor die Tür setzen & verhungern lassen) ??
Über dieses System bin ich sehr enttäuscht. Gibt es nur die gerichtliche Möglichkeit? Oder kann z.B. das Jugendamt (noch zuständig?) oder Familienamt da was machen (in Form eines Briefes an die Mutter z.B.)?

Danke,
Rockus

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#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

sag mal, ist es Deine Freundin oder
eine Mitbewohnerin in einer WG ????

nachgefragt

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#4
 Von 
Rockus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Hi Nachgefragt,

es ist meine Freundin seit fast 2 Jahren. Ich bin vor einem halben Jahr wg. Job von Kiel nach Münster gezogen. Sie ist jetzt quasi hinterher gezogen. Die Wohnung habe ich aus diesem Grund vor einem halben Jahr schon etwas größer gewählt. Wir haben ein gemeinsames Schlafzimmer und sind richtig fest zusammen etc. Die Mutter sagt auch, dass ich als ihr Freund gefälligst zahlen soll, weil ich genug verdiene. Völliger Unsinn.

Über einen Abzweigungsantrag beim Arbeitsamt gehts ja auch nicht, weil meine Freundin schon volljährig ist.
Bleibt nur der Weg zum Familiengericht? Oder gibt es da eine Stufe vorher?

Rockus

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#5
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

Na, das klingt doch schwer nach gemeinsamer Zukunftsplanung!

Wie sieht es aus ? Wirst Du Deinen Mann stehen und für sie sorgen ?

Oder willst Du es Dir gleich am Anfang Eurer Beziehung mit der Verwandschaft Deiner Freundin verderben ?

Denk mal drüber nach.....

Gruß,
nachgefragt

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#6
 Von 
Rockus
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)


Hey Nachgefragt,

nun: Die Mutter akzeptiert mich nicht & mit dieser Frau möchte ich nichts (mehr) zu tun haben. Es war von Anfang an so, dass sie nichts mit mir zu tun haben wollte und mich nicht akzeptiert. Mit dieser Frau _habe_ ich es mir bereits verdorben (warum, weiss der Geier - geht so Richtung Mega-Emanze). Also isses mir auch *******gal. Sie steckt die Kohle ein & ich darf für meine Freundin sorgen. Es geht mir um das Prinzip, nicht um die paar Mäuse. Sondern ums Prinzip.

Trotzdem danke der Nachfrage ;)
Rockus

P.S. Bei ner WG-Bewohnerin hätte ich doch eh keinen Anspruch, oder?

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#7
 Von 
guest123-53
Status:
Schüler
(467 Beiträge, 69x hilfreich)

Hey Rockus,
ich wünsch Dir das Dich Deine kleine Freundin später finanziell so richtig fertig macht. (nur so aus Prinzip)

Du zeigst ihr ja jetzt schon wie man das macht.

Das geht schneller als Du denkst.

-- Editiert von leinad am 13.07.2004 21:29:42

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#8
 Von 
cosmo111
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Also, ich kratze in dieser Materie immer noch an der Oberfläche, aber die Sache hat einige Haken: Die Mutter (langzeitarbeitslos und daher vermutlich Sozialhilfeempfängerin) kann doch gar nicht aufgrund ihres geringen Sozialhilfe-Einkommens zum Unterhalt herangezogen werden. Oder wird von ihr der Unterhalt des Kindesvaters zurückbehalten? Das solltest Du vorab hier im Forum erstmal kurz klären. Denn sonst muss ich mich ernsthaft fragen, wessen Kohle steckt die Mutter denn ein, die eigentlich Deiner Freundin zusteht?

Meinst Du das Kindergeld? Dann muss sich Deine Freundin an die für sie zuständige Kindergeldkasse wenden, damit sie das Kindergeld direkt ausbezahlt bekommt.

Selbst wenn Deine Freundin einen Antrag auf Sozialhilfe stellte, wird erstmal abgecheckt, ob sie in einer "eheähnlichen Gemeinschaft" lebt. Und dann ist eben ganz einfach selbstverständlich, dass ihr Partner (also DU) für ihren Lebensunterhalt mit aufzukommen hat.

Auch bin ich moralisch der Ansicht: Du bist der Partner und musst mit ihr "teilen". Ansonsten stelle ich Euere Absichten, gemeinsam in die Zukunft zu gehen, ganz einfach in Frage. Denn private Rachefeldzüge sollten hier erstmal außen vor bleiben.

Gruß
cosmo111

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#9
 Von 
datoli
Status:
Schüler
(369 Beiträge, 15x hilfreich)

da soll einer die Welt verstehen!!!

Klagen (Ex) Frauen mit gemeinsamen Kindern auf Unterhalt, sind sie die Blutsauger.
In diesem Fall sind "er" und "sie" noch nicht mal verheiratet muß "er" moralisch für die Freundin aufkommen und schon alles mit ihr teilen!!?!!

Dann würde ich an Rockus Stelle aber auch Protest einlegen.

Was ist mit dem Vater????
Und was meinste mit Geld einstreichen?

Gruß
Datoli

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#10
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

In Kiel hat sie monatlich 50 Euro Taschengeld erhalten, wohnte bei der Mutter & musste nichts zahlen (keine Lebensmittel, keine Miete etc.). Soweit okay.
Jetzt ist sie nach Münster gezogen und die Mutter (langzeitarbeitslos, Sozialhilfe) verweigert seitdem sämtliche Unterhaltsleistungen.
--------------------------------
Die Mutter "verweigert" Unterhalt. So eine Verdrehung der Tatsachen, sie kann nicht zahlen. Selbst wenn sie das Kindergeld bekam (lief aus mit Schulende), wurde es bei der Sozialhilfe als ihr Einkommen angerechnet.
Und da hat die Mutter nicht nur alles bezahlt, sondern auch noch monatlich 50 € Taschengeld abgedrückt.

Ihr armen Kinder, gibt euch die Mutter von dem Geld, die sie selbst monatlich zum Leben hat für restlos alles außer den Wohnungskosten, gibt sie euch einfach von den 290 € nichts ab.

Doch wirklich eine Rabenmutter. Ihr Armen müsst jetzt bestimmt verhungern und sie hat ihr Luxusleben.

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#11
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Tja, da versteht man die Welt nicht mehr. Die Mutter hat doch anscheinend selber nichts. Was ist mit dem Vater? Was ist mit einem Antrag auf BAFÖG? Wenn sie studieren will, gibt doch da bestimmt Möglichkeiten.
Zuerst würde ich mal versuchen auf eigenen Beinen zu stehen. Die KM hat der Tochter ermöglicht, dass sie da Abi macht und das wird wahrscheinlich nicht einfach gewesen sein. Ich würde erst einmal alle anderen Möglichkeiten abschecken, ehe ich auf diese Art und Weise versuche an Geld zu kommen.

Olympia

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#12
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Dir gehts ums Prinzip.
Der Mutter evtl. auch.
Um welches Prinzip gehts dir ? Das eine Mutter, die selbst nüscht hat, für ihre erwachsene Tochter, die mit einem gutverdienenden Mann zusammenlebt, zahlen muss? Gutes Prinzip! Ein Prinzip, was auch rechtlich nicht durchsetzbar ist.
Deine Freundin hat das Recht, auch weiterhin Kindergeld zu bekommen ( Für eine Übergangszeit bis zu 4 Monaten und bei Antritt des Studiums sowieso ). Sofern ihre Mutter keines mehr erhält, kann und muss sie das jetzt selbst beantragen.
Du selber hast die Möglichkeit, den Unterhalt, den du deiner Freundin zahlst, steuerlich geltend zu machen.
Desweiteren kann sie - wie schon erwähnt - Bafög beantragen. Sozi dürfte wohl schwierig werden. Mit Wohngeld könnte sie es evtl. versuchen. Naja, und letztendlich eben einfach einen Job suchen, um sich ihren Lebensunterhalt selbst zu finanzieren.
PS.: Die Mutter wäre auch nicht barunterhaltspflichtig, wenn sie leistungsfähig wäre. Deine Freundin ist nicht ausgezogen, weil das Wohnen daheim zu untragbaren Zuständen führte, sondern weil sie mit ihrem Freund zusammenziehenn wollte. Die Mutter könnte somit darauf bestehen, dass das "Kind" weiterhin zu Hause lebt und sie den Unterhalt in Naturalien "zahlt", wie bisher auch. Gesteigert erwerbspflichtig ist auch nicht mehr.
Nicht zu vergessen: Selbst sie verdient, hat sie einen Selbstbehalt von 1000 EU !!

@datoli: Du hast Recht. Irgendiwe kam die Verbündung mit dem jungen Mann hier von den falschen Leuten ......
Wer weiß, vielleicht wärs anders gewesen, wenn der Vater weiter hätte zahlen sollen. :-))

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#13
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ teufelin

versteh ich nicht... wer hat sich denn mit ihm "verbündet" ?

nachgefragt

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#14
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

Das "Kind" - also die Tochter, ist immerhin 21 Jahre alt und ich denke mal, dass sie sich dann auch einmal auf eigene Füsse stellen sollte.
Olympia

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#15
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)



@Rockus

Ansonsten habt Ihr jungen Leute keine Probleme heute?
Wie komme ich am schnellsten an das Geld meiner Alten. Und wenn sie gar keins haben(arbeitslos, sozialhilfe), wollen sie es trotzdem, auch wenn es nix zu holen gibt.
Schon mal drüber nachgedacht, das Leben auf eigenen Beinen zu stehen?
Ach nein, Klagen gegen die "Alten" ist doch viel schöner.
So ist das heutzutage in Deutschland. In einem
Rechtsstaat muß jeder Klagen, egal gegen wen oder was, nur KLAGEN KLAGEN KLAGEN.
Armes Deutschland, arme Kinder....................................................................

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#16
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

die Erwachsenen leben es ihnen doch so vor.....

nachgefragt

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#17
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

@nachgefragt

Widerspruch!!!!

nicht alle!!!

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#18
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

schon klar!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Unterhaltsgeschädigter
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 36x hilfreich)

An alle!!!!!

Dieses Forum kann man wohl schließen. Der Fragesteller(Rockus) ist bedient und meldet sich nicht mehr.
Oder es hat ihn die Sprache verschlagen.....................................................................

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#20
 Von 
peron30
Status:
Praktikant
(679 Beiträge, 105x hilfreich)

WAHNSINN...kann ich da nur sagen!!! Das ist ja wieder mal nen Beitrag, bei dem man schreien und sich die Haare raufen könnte.

1. Die Mutter unterliegt keiner gesteigerten Erwerbsobliegenheit. Wenn sie nichts hat, dann ist auch nichts zu holen. Sie drückt sich nicht. Man kann sie auch nicht "zwingen" oder "abmahnen".

2. Was ist mit dem Vater?

3. Die Tochter ist seit 3 Jahren volljährig. Wann bekommt ihr das in euren Kopf.

4. Es gibt Kindergeld und BaföG. Davon kann man auf alle Fälle die nötigsten Ausgaben bezahlen. Dann gibt es noch Nebenjobs.

5. Wohngeld/Sozialhilfe gibt es während des Studiums nicht, da ggf. alles über das BaföG abgedeckt wird.

6. Du als Freund mußt rechtlich gesehen nicht für deine Freundin aufkommen. Zwar wird dies bei Sozialhilfebezug verlangt, du kannst aber beim Sozialamt eine entsprechende Erklärung abgeben, dass du nicht gewillt bist, deine Freundin zu unterstützen.
Aber was ist das denn für eine Partnerschaft? Das nennt ihr FEST???

Oh je....und ihr wollt studieren und seid nicht mal so intelligent, zu begreifen, daß bei der Frau nichts zu holen ist und das Töchterchen sich selbst mal bewegen muss.

Wieso ist die Tochter übrigens erst mit 21 Jahren mit dem Abi fertig? Gabs da vielleicht Ehrenrunden? Wo ist hier eure Verantwortung für eine zügige Absolvierung der Schule/ Ausbíldung?

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
olympia
Status:
Praktikant
(853 Beiträge, 74x hilfreich)

@peron 30
Muss Dir uneingeschränkt zustimmen. Rochus hats entweder die Sprache verschlagen oder er meldet sich heute abend noch einmal.

In diesem Sinne,
Olympia

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Um noch etwas Öl nicht auf die Wogen, sondern ins Feuer zu gießen, die Aussage von Rockus zum ganz langsamen Lesen:
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es ist meine Freundin seit fast 2 Jahren. Ich bin vor einem halben Jahr wg. Job von Kiel nach Münster gezogen. Sie ist jetzt quasi hinterher gezogen. Die Wohnung habe ich aus diesem Grund vor einem halben Jahr schon etwas größer gewählt. Wir haben ein gemeinsames Schlafzimmer und sind richtig fest zusammen etc. Die Mutter sagt auch, dass ich als ihr Freund gefälligst zahlen soll, weil ich genug verdiene. Völliger Unsinn.
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Jetzt nach der Schule ist Mädchen gleich zum Freund gezogen, um ihr Vergnügen zu haben. Für diese Zeit will sie Geld von der Mutter.
Wäre sie zu Hause geblieben, bekäme sie wahrscheinlich Sozialhilfe und gleichzeitig einen Arbeitseinsatz. Aber da könnte man sich die Finger schmutzig machen.

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