Hallo,
ich bin momentan in einer verzwickten Lage und bräuchte einmal Rat.
Die Kindesmutter (KM) hat beim Jugendamt
(JA) Unterhalt eingefordert. Ich habe im schreiben vom JA angegeben das ich eine freiwillige Abstammungsfeststellung möchte, diese hat das JA akzeptiert.
Vor Monaten wurde schon von der KM behauptet das sie so einen Test nicht machen würde wenn ich das verlange. Nun ist es so weit, auch momentan sagt sie nein dazu.
Wie schaut das aus, ich war bei einer Stelle und dort habe ich meine DNA abstreifen lassen, die KM hat ebenfalls einen Termin von dem sie bescheid weiß.
NACHTRAG: Ich hab ein schreiben vom Institut das ich dort anwesend war und eine Probe entnommen wurde.
Wenn die KM nicht zum Termin erscheint und ebenfalls keinen weiteren vereinbart, ist der Test nicht erfolgreich.
Wie sind die nächsten Schritte, vor Gericht das zu klären, soweit ist mir das klar.
Nur wer trägt ab jetzt die Kosten? Ich habe ja alles versucht um auf freiwilliger bzw. außergerichtlicher Basis das zu klären, die KM wollte das (in dem Beispiel) nicht.
Trage ich trotzdem jegliche Verfahrenskosten, Abstammungsfeststellungskosten etc.? Oder wird dann fairerweise die KM alle Kosten tragen müssen? - Egal ob der Test positiv oder negativ ausfällt.
Und sollte das Gericht eine Feststellung beantragen, kann ich diese wieder beim selben Institut machen lassen (da wo der Test nichtig geworden ist durch die lange Wartezeit) oder muss ich dem Gericht folge leisten und ihren Test bzw. bei dem Institut wo es beauftragt wird vom Gericht, machen lassen.
Danke schön und ich bin für jeden Rat dankbar.
-- Editiert von Belos123 am 26.03.2019 18:21
Mutter verweigert freiwilligen Vaterschaftstest
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo,
Ich nehme an beim Test soll sich herausstellen dass du nicht der Vater bist?
Du hättest beim JA nur sagen müssen "du bist nicht der Vater".
Dann hätte da JA einen Test gefordert,und auch gezahlt.
edy
Das JA ist für die Feststellung des Nichtbestehens einer Abstammung nicht zuständig. Insofern wird diese Aussage dort korrekterweise zum Verweis ans Familiengricht führen.
Du hast einen Rechtsanspruch auf eine Abstammungsuntersuchung im Rahmen des § 1598a BGB
. Auf Antrag hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden. Das ist bei seriösen Instituten regelmäßig der Fall.
Ich habe ein identisches Verfahren erst kürzlich begleitet. Die Mutter musste sämtliche Verfahrenskosten tragen.
Sollte das Ergebnis negativ sein, so musst du im Anschluss die anerkannte oder eheliche Vaterschaft gerichtlich anfechten.
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