Hallo zusammen,
ich habe eine relativ eilige Frage. Eigentlich sollte die kleine Tochter (2) meines Freundes nächste Woche in den Ferien zu uns kommen. Jedoch habe nur ich Urlaub bekommen. Er kann leider keinen haben. Dies hat er seiner Ex gesagt und diese meinte jetzt dass wir die Kleine dann auch nicht bekommen weil sie sie nicht die Woche bei mir lassen will.
Darf sie das? Mein Freund hat doch ein Anrecht auf seine Tochter. Auch wenn er sie dann nur abends sehen würde.
Ich komme gut mit der Kleinen klar. Sie ist mir richtig ans Herz gewachsen. Und auch ich freue mich über jegliche Zeit die ich mit ihr verbringen kann.
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Mutter von Tochter meines Freundes......
17. Oktober 2013
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Frage vom 17. Oktober 2013 | 13:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter von Tochter meines Freundes......
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#1
Antwort vom 17. Oktober 2013 | 13:40
Von
Status: Praktikant (998 Beiträge, 572x hilfreich)
Wer hat die elterliche Sorge/das Aufenthaltsbestimmungsrecht?
Wurden Vereinbarungen über ein Umgangsrecht getroffen?
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#2
Antwort vom 17. Oktober 2013 | 13:46
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 1x hilfreich)
Soweit ich weiß ist das alles geteilt. Sie sind allerdings noch nicht geschieden und ich denke, dass das ja dann vor Gericht geregelt wird.
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#3
Antwort vom 17. Oktober 2013 | 13:57
Von
Status: Student (2566 Beiträge, 1406x hilfreich)
Hallo,
hat eigentlich nichts mit Sorgerecht zu tun. Es handelt sich um die Ausübung des Umgangs. Wenn das Kind bei einem Elternteil ist, entscheidet dieses, wie die Betreuung sicher gestellt wird und mit wem das Kind Kontakt hat.
Gruß
Andreas
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