Hallo an alle,
könnte vllt ein etwas längerer Text werden.
Ich habe einen Partner der einen Sohn hat. Dieser lebt auch bei ihm. Die KM sieht ihren Sohn jedes zweite Wochenende plus die Hälfte der Ferien. Jetzt will sie ihn wieder komplett bei sich haben.
Kurz zur Vorgeschichte:
Als sie damals schwanger war hat sie, wissentlich, Drogen genommen und Alkohol konsumiert. Als der gemeinsame Sohn ca. 1 1/2 Jahre alt war, trennten sie sich. Mein Freund war damals 500km weit weg stationiert und nur am Wochenende zu Hause. Seine Ex lernte dann jemand neuen kennen. Allerdings kam es in der Beziehung oft zu Streiterein und körperlicher Gewalt der KM gegenüber. Der Sohn hat all das mitbekommen. Einer der Nachbarn informierte dann die Polizei. Der Sohn wurde in die Obhut des Jugendamtes genommen, da die KM zu dem Zeitpunkt unter Drogen stand und sich das Leben nehmen wollte. Das Jugendamt meinte auch, dass das Kind in einem verwahrlosten Haushalt und Zustand aufgefunden wurde.
Sie soll sich wohl auch häufig Abends und Nachts mit Kumpels in deren Gärten getroffen haben wo viel getrunken und geschrien wurde. Es flogen etliche Ausdrücke und der Kleine immer mittendrin. Auch aus ihrer Whg kam häufig laute Musik und Geschrei.
Der Junge kam vom Jugendamt in eine Pflegefamilie. Ein halbes Jahr später kam er in eine neue Pflegefamilie.
Mein Freund stellte einen heimatnahen Versetzungsantrag um seinen Sohn bei sich aufnehmen zu können.
Die KM bekam vom Jugendamt die Auflage für einen Entzug. Allerdings wurde sie nach kurzer Zeit entlassen, aufgrund von Diebstahl. Sie wurde wieder schwanger und musste in ein Mutter-Kind-Heim, da sie ihr sonst das Kind auch weggenommen hätten.
Mittlerweile wohnt sie mit ihrer 3 jährigen Tochter in einer eigenen Whg. Eine Familiehilfe ist involviert.
Es kam in den letzten Jahren sehr oft vor, dass die KM nach nur wenigen Std des Umgangs mit ihrem Sohn, den KV anschrieb "Er solle den Jungen wieder abholen. Sie wär überfordert und das Kind hört nicht".
Seit knapp einem Jahr hat sie einen neuen Partner, der sie mit den Kindern unterstützt.
Meine eigentliche Frage wäre, ob die Chancen bei ihr, aufgrund der Vorgeschichten, bestehen, dass sie ihren Sohn gerichtlich zurückfordern kann?
Mein Partner kümmert sich um alles (Schule, Arztbesuche, Suche nach einem Therapieplatz, Logopädie usw). Aber das wäre ihrer Meinung zu wenig.
Der Junge leidet an den Folgen des Drogen- und Alkoholkonsums (ADHS, sozial-emotionale Störung, kognitive und geistige Einschränkungen).
Ich hoffe ich konnte alles einigermaßen verständlich schildern.
Mutter will Sohn zurück
Das kann sie versuchen. Allerdings hat das Gericht dann wohl sehr genau und intensiv zu prüfen, ob das so zu entscheiden ist.Zitat :Meine eigentliche Frage wäre, ob die Chancen bei ihr, aufgrund der Vorgeschichten, bestehen, dass sie ihren Sohn gerichtlich zurückfordern kann?
Wie alt ist der Sohn denn inzwischen und seit wann lebt er beim Vater?
Was soll die spekulative Antwort auf die spekualtive Chancenfrage bringen? Die Eltern müssen sich einigen. Können sie das nicht, entscheidet das Gericht auf Antrag diesen Einzelfall. Sofern die o. g. Geschichte objektiv zutrifft, stehen die Chancen der Mutter im Streitfall sehr schlecht. Als Vater würde ich das Ersuchen der Mutter ablehnen, weil es dem Kind gut geht und keine Notwendigkeit einer Änderung besteht und würde auch nicht erwarten, dass diese Frau anschließend ein Gerichtsverfahren eröffnet.Zitat :Meine eigentliche Frage wäre, ob die Chancen bei ihr, aufgrund der Vorgeschichten, bestehen, dass sie ihren Sohn gerichtlich zurückfordern kann?
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Wie sieht es denn mit dem Sorgerecht aus? Teilen sich das die leiblichen Eltern oder wurde es übertragen?
Des Weiteren: Wer hat das Aufenthaltsbestimmungsrecht für das Kind derzeit?
Wir haben hier kein statistisches Problem, sondern es ist eine Einzelfallentscheidung, in welcher es im Streitfall um das Kindeswohl geht, und das sehr individuell. Es gibt Faktoren, die in die Entscheidung einfließen können, aber nicht müssen, z.B. die Vergangenheit der Mutter. Aber, das spielt nur eine untergeordnete Rolle. Denn ein "war früher ein böses Mädchen," heißt ja nicht, dass sie dasselbe heute noch ist. Und das Familiengericht hat nun mal nicht die Aufgabe, frühere Verfehlungen abzustrafen.
Ein Punkt, der gerade bei relativ kleinen Kindern immer berücksichtigt wird, ist die Kontinuität hinsichtlich der Hauptbezugsperson. Da hat man ungerne eine Abänderung. Der Rest - individuelle Prüfung, individuelle Entscheidung.
wirdwerden
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