Hallo,
ich habe schon einige hilfreiche Antworten hier im Forum erhalten und würde mich freuen, wenn diesmal wieder feedback bekäme.
Mein Ehemann zahlt regelmäßig und immer püktlich KiUh für seine uneheliche 3 jährige Tochter.
Er selber kennt das Mädchen gar nicht - hat sie noch nie gesehen. Er hatte damals erst von Ihrer Existenz erfahren als ein Schreiben vom Jugendamt kam wegen einem Vaterschaftstest.
Die Kindsmutter hat nie Ruhe gegeben und will, dass er sich kümmert. Wir wohnen 400 km von dem Kind entfernt.
Mein Mann hat Ihr gesagt, das er keinen Umgang möchte, weil er auch keinen Bezug zu dem Kind hat.
Die KM lebt in einer intakten Beziehung, hat sogar ein 2tes Kind vom aktuellen Lebensgefährten, will sogar heiraten. Sie selbst geht auch nicht arbeiten. Bekommt Stütze von der ARGE.
Sie hat sich sogar bei ihm drüber beschwert, das sie jetzt weniger vom Amt bekommt, weil mein Mann einen neunen Lohnbescheid bei der ARGE eingereicht hat, weil er jetzt mehr verdient und von sich aus auch mehr Unterhalt zahlt.
Jetzt droht sie, dass sie die Oma des Kindes ausfindig machen will, weil ihr Kind die Oma kennen lernen soll. "Das Kind hat das Recht dazu" soll das Jugendamt gesagt haben.
Darf Sie denn das? Ich mein Recht hin oder her. Sie kann es aber doch nicht erzwingen. Es heist doch immer: Kindeswohl steht im Vordergrund.
Wenn sie es erzwingen will kann es doch nicht das Beste für das Kind sein, oder?
Ist das nicht auch irgendwo "Eingriff in die Privatsphäre"?
Ich glaube nicht, das ein erzwungener Umgang zum Wohle des Kindes beträgt.
-- Editiert dori1987 am 24.11.2011 09:26