Mutter will ihr Kind zurück

21. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
rheinisch26m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Mutter will ihr Kind zurück

Hallo zusammen,

ich habe mich gerade erst hier angemeldet, und hoffe von euch gute Tipps oder einen Rat zu erhalten. Folgende Situation:

Ich bin 26, habe eine kleine Tochter, die jetzt gerade 2J alt ist und seit Sept.2013, also da war sie noch keine 1, bei mir lebt.
Grund dafür ist die psychische Erkrankung der Mutter, deswegen wurde das Kind 2013 zweimal in Obhut genommen, beim letzten Mal aber nur einen Tag, da sie dann zu mir gekommen ist.
Seitdem kümmere ich mich mehr oder weniger allein, mit Unterstützung meiner Familie und insbesondere meiner Mutter um das Kind.
Zudem hatte ich bis letztes Jahr Unterstützung durch das Jugendamt. Da man aber keine Notwendigkeit mehr gesehen hat, dass ich Hilfe vom Jugendamt brauche und das auch so geregelt bekomme, habe ich mich auch immer bemüht, dass die Mutter ihr Kind sieht und auch haben kann. Da der Zustand der Wohnung der Mutter aber auch oft in einem mehr als fraglichen Zustand war, habe ich diese dann auch darauf hin gewiesen. Sogar die Kita Eingewöhnungsphase habe ich alleine gemacht. Zudem liegt das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei mir.

Meine Frage ist, kann die das Kind denn so einfach zurück bekommen, nur weil es ihr jetzt gerade auf einmal wieder passt? Nächste Woche ist auch ein Gespräch im Jugendamt zwecks Besuchsregelung vorgesehen, aber ich brauche einfach vorher ein paar Tipps oder Beruhigung. Ich habe einfach Angst, dass man mir das Kind trotz meiner ganzen Bemühungen dann wieder weg nimmt.
Für Antworten wäre ich sehr dankbar. Vielen Dank im Voraus!

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Hafenlärm
Status:
Lehrling
(1505 Beiträge, 1743x hilfreich)

quote:
Meine Frage ist, kann die das Kind denn so einfach zurück bekommen, nur weil es ihr jetzt gerade auf einmal wieder passt?

Nein, rechtliche Möglichkeiten gibt es da nicht. Sie haben das Aufenhaltbestimmungsrecht, damit entscheiden Sie ganz alleine, wo das Kind leben soll. Natürlich gibt es die theoretische Möglichkeit für die Mutter, das ABR auf sich übertragen zu lassen. Das geht aber nur mit einem gerichtlichen Beschluss und nach einem langen und aufwändigen Verfahren vor dem FG, bei dem Sie und das JA angehört werden müssten und wohl auch ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit der Mutter gestellt wird. Und auch dann gilt noch immer die Vermutung, dass das es für das Kind am besten ist, eine "Kontinuität" bezüglich seines Wohnortes und seiner Betreuungsperson aufrecht zu erhalten. Das bedeutet, dass es gute Gründe gegen müsste, um den Wohnort des Kindes dann wieder bei der Mutter zu bestimmen.
Das wird wohl nicht passieren, nicht nach zweimaliger Inobhutnahme.

Grundsätzlich haben Sie da als Vater die gleichen Rechte wie die Mutter. Davon mag es eininge wenige Ausnahmen geben, manche davon wohl auch nur in den Köpfer sehr "altmodischer" Richter. Das sollte aber für Ihren Fall keine Rolle spielen, Sie (und auch das Kind) unterstehen nicht der Willkür der Mutter.

Und nur um klarzustellen, was gerne mal falsch verstanden wird: Das Jugendamt entscheidest in diesen Fragen nicht, sondern versucht nur zu vermitteln bzw. Empfehlungen an das Familiengericht zu richten. Da müssen Sie sich auch nichts anderes erzählen lassen.

Achten Sie darauf, dass der Umgang regelmäßig stattfindet, Mutter und Kind ein vernünftiges Verhältnis zueinander aufbauen und binden Sie die Mutter in jede wichtige Entscheidung mit ein. Mehr können Sie nicht tun.

Wie sieht es aktuell mit der Erkankung oder Arbeit der Mutter aus?

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#2
 Von 
rheinisch26m
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,

und vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Da fällt mir schon ein Stein vom Herzen. Bzgl. der Erkrankung: Dabei handelt es sich um eine Depression, angebl. ausgelöst durch die Schwangerschaft. Wie auch immer, war die Mutter auch für einen längeren Zeitraum über mehrere Wochen in einer LVR Klinik untergebracht.
Auch da war ich mit dem Kind öfter, um ihr den Zugang zu ihrem Kind zu ermöglichen, sie hat das Kind meist einmal die Woche, und dann auch über Nacht in Absprache mit dem Jugendamt. Sie hat aber dennoch eine Betreuung zuhause, die ihren Papierkram regelt..BeWo nennt sich das glaub ich bzw. sie hat da insg. 2 Leute.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16472 Beiträge, 9287x hilfreich)


quote:<hr size=1 noshade>habe ich mich auch immer bemüht, dass die Mutter ihr Kind sieht und auch haben kann. <hr size=1 noshade>

D.h. bislang gab es keine Regelung, sondern die Besuche waren "nach Lust und Laune"?
Wenn ja, dann solltest du dich darauf einstellen, dass Mutter und Jugenamt auf eine verlässliche, regelmäßige, planbare Regelung drängen werden (z.B. das berühmte "jedes zweite Wochenende plus ein fester Nachmittag während der Woche").
Das ist aber bei einem Kind, was in den Kindergarten geht, durchaus akzeptabel. - Sollte eine regelmäßige Regelung angesprochen werden, solltest du dich aufgeschlossen zeigen.

Im Übrigen schließe ich mich Hafenlärm an.
Dass man dir das Kind wegnimmt, ist nicht zu befürchten.


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"
Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB ."

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