Mutter will keinen Unterhalt zahlen

27. Oktober 2011 Thema abonnieren
 Von 
Bergkvist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter will keinen Unterhalt zahlen

Hallo, ich habe eine dringende Frage,

Ich (18) bin Sohn einer geschiedenen Ehe und lebe bei meiner Mutter. Mein Vater zahlt angemessen Unterhalt und ich bin auch zufrieden mit der Höhe des Betrags von 420€ im Monat. Nun habe ich allerdings das Problem, dass meine Mutter und ich uns sehr häufig streiten. Egal wie ich auf sie einzugehen versuche, ihr Streitsucht endet nicht und es wird von mal zu mal schlimmer. Nun, da ich vor einem Monat volljährig geworden bin (ich zahle einen Mietbeitrag in Höhe von 100€ monatlich), droht sie mir als Folge eies jeden Streites mich aus der Wohnung zu werfen. Ich selbst hätte damit kein Problem, habe ich mich doch bereits über Wohngeld und ähnliches informiert und selbst schon oft überlegt aus diesem unangenehmen Verhältnis auszuziehen. Allerdings droht mir meine Mutter nun, dass sie mir den mir eigentlich zustehenden Unterhalt nicht zahlen wird.
Was kann ich tun? Gibt es irgendein Amt, bei welchem ich mich diesbezüglich melden könnte? Ich traue ihr nämlich sofot zu, dass sie mich bis spätestes Ende des Jahres rauswirft und weiß nicht mehr weiter.

Vielen Dank im Vorraus für eure Hilfe

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn Deine Mutter dich rauswirft und dir keinen Unterhalt zahlt, kannst Du dich an das Amtsgericht wenden und dort einen Rechtsberatungsschein erhalten. Damit suchst Du einen Fachanwalt für Familienrecht auf und der erledigt die Unterhaltsklage für Dich.
Wer hat denn das Kindergeld erhalten, Vater oder Mutter?

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Bergkvist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das klingt nach einer Lösung, danke. Meine Mutter hat das Kindergeld erhalten, beeinflusst das irgendetwas? Werde ich dann die Kosten für den Fachanwalt aufbringen müssen?

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-- Editiert Bergkvist am 28.10.2011 01:08

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Der Rechtsberatungsschein befreit dich von den Kosten, dein Eigenanteil beträgt höchstens 10€.
Wenn Du keinen Unterhalt von deiner Mutter erhältst, solltest du deinen Vater bitten, das Kindergeld für dich zu beantragen.
Wird die Kindergeldstelle darüber informiert, dass deine Mutter keinen Unterhalt zahlt, wird ihr das KG auch nicht mehr ausgezahlt.
Dann hat dein Vater Anspruch darauf, weil es als Steuererleichterung für Unterhaltszahler gedacht ist.


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1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Bergkvist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das werde ich tun. Vielen, vielen Dank für die schnelle Hilfe!

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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
azrael
Status:
Master
(4936 Beiträge, 783x hilfreich)

Vielleicht sollte erst mal vorab geklärt werden, ob die Mutter überhaupt leistungsfähig ist.

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"gruß azrael"

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

Hallo,
erst mal ganz langsam.
So lange du keine 25 bist ist Ausziehen nicht ganz so einfach wie du es dir vorstellst.
Was machst du gerade? Bist du in einer Ausbildung? gehst du noch zur Schule? Wie willst du eine Wohnung finanzieren?

Du bekommst von deinem Vater 420 Euro. Davon gibst du 100 Euro an deine Mutter weiter. Ist das richtig so?

Das heißt du hast Vollverpflegung für 284 Euro im Monat. Habe ich das jetzt richtig verstanden? Wenn ja, dann solltest du mal ein wenig tiefer stapeln, so gut hat es kaum einer in deinem Alter.



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#7
 Von 
Bergkvist
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich gehe noch zur Schule und hätte mich zunächst mal beim örtlichen Bürgerbüro nach Wohngeld erkundigt. Sicher, ich denke mir, dass das Ausziehen keine einfache Sache ist, aber wenn meine Mutter mich rauswirft (und das wird sie zur Not durch eine Kündigung des Mietvertrags und Aufnahme eines anderen in nächster Zeit durchsetzen wollen), habe ich keine andere Wahl. Dass sie leistungsfähig ist, davon gehe ich aus, so schlecht verdient sie nicht, soweit mir bekannt. Wo kann ich denn so eine Überprüfung veranlassen? Bei meinem Vater war es noch das Jugendant, das sich um die Offenlegung gekümmert hat.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Bergkvist,

Wie hoch ist denn deiner Meinung nach, das Einkommen deiner Mutter?

lg
edy

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"Mein Motto:
"irgendwie geht's schon""

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