Mutter zahlt Kindesunterhalt an Vater

9. Juni 2015 Thema abonnieren
 Von 
guest-12322.05.2020 11:42:49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)
Mutter zahlt Kindesunterhalt an Vater

Hallo,
mein großer Sohn (bald 14 Jahre) lebt seit der Trennung bei meinem Mann. Mein kleiner Sohn (12 Jahre) hat bis vor kurzem bei mir gelebt und wollte nun zum Papa ziehen. Das kam sehr überraschend für mich und ich bin total am Boden zerstört.
Nun muss ich für beide Kinder Unterhalt bezahlen. Ich habe im Internet recherchiert aber kein abschließendes Ergebnis erhalten.
Ich arbeite momentan 35 Stunden. Nettoverdienst 1700 Euro. Soweit ich verstanden habe, kann ich meine Fahrtkosten (35 km einfache Strecke) als berufliche Aufwendungen als vollen Betrag abziehen. Welcher Betrag wird da für die km angesetzt?
Auf anderen Seiten habe ich auch gelesen, dass man für die Altersvorsorge pauschal 4% vom Bruttolohn abziehen kann. Ist dies richtig?
SB ist 1080 Euro. Kann aber auch runtergesetzt werden. Aber da bleibt mir dann nicht mehr viel im Monat.
Wie sieht nun so eine definitive Berechnung aus?
Eine weitere Frage: In den Sommerferien sind meine Kinder drei Wochen bei mir. In dieser Zeit erbringe ich den Unterhalt ja. Muss ich dann trotzdem den Unterhalt bezahlen?
Auf einer anderen Seite habe ich auch was gelesen, dass das Einkommen des Vaters Berücksichtigung findet. Stimmt das? Er verdient nämlich netto 2800 Euro.

Für Antworten bin ich sehr dankbar.

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Feuerbrand,

ganz grob:

KM zur Arbeit kannst du 0,30 € je gefahrenen KM ansetzen ( also für 35 km hin und für 35km zurück = 70 Km.)

Altersvorsorge muss bei manchen OLG nachgewiesen werden das sie auch tatsächlich angespart wird.

Einkommen des Partners müsste mindesten 3 mal höher als deins sein, dann müsste er evtl. auch den Barunterhalt übernehmen.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12322.05.2020 11:42:49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo edy,

Vielen Dank schon mal.
LG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Der Mindestunterhalt für zwei Kinder in der Altersklasse 12-17 Jahre beträgt insgesamt 668€.
Bei einem Nettoeinkommen von 1700€ kann der nicht gezahlt werden, ohne den Selbtbehalt zu unterschreiten.
Dadurch gibt es Pobleme:
Ich arbeite momentan 35 Stunden.
Entspricht das einer 100%-Stelle? Falls der Mindestunterhalt unterschritten wird, muss man sich früher oder später die Frage gefallen lassen, warum man nicht Vollzeit (40h) arbeitet.
Soweit ich verstanden habe, kann ich meine Fahrtkosten (35 km einfache Strecke) als berufliche Aufwendungen als vollen Betrag abziehen. Welcher Betrag wird da für die km angesetzt?
Pro gefahrenem km werden im Prinzip 30ct anerkannt (alo 30ct für den Hinweg und 30ct für den Rückweg), aber nicht unbedingt für die vollen 35km. Je nach zuständigem Gericht werden nur für die ersten 30 km - einfache Strecke - die vollen 30ct anerkannt, für darüber hinaus gehende Entfernungen nur noch 20ct pro km.
Auf anderen Seiten habe ich auch gelesen, dass man für die Altersvorsorge pauschal 4% vom Bruttolohn abziehen kann. Ist dies richtig?
Im Prinzip ja. Im Regelfall muss man aber nachweisen, dass die 4% auch tatsächlich in eine Altervorsorge eingezahlt werden. Außerdem kommt der 4%-Abzug im Regelfall dann nicht in Betracht, wenn der Mindestunterhalt unterschritten wird. Das Recht der Kinder auf den Mindestunterhalt wiegt höher als das Recht des Zahlers auf Altersvorsorge.
Eine weitere Frage: In den Sommerferien sind meine Kinder drei Wochen bei mir. In dieser Zeit erbringe ich den Unterhalt ja. Muss ich dann trotzdem den Unterhalt bezahlen?
Ja.
Auf einer anderen Seite habe ich auch was gelesen, dass das Einkommen des Vaters Berücksichtigung findet. Stimmt das? Er verdient nämlich netto 2800 Euro.
Nur in krassen Fällen. Sollte das Einkommen des Vaters über 5000€ netto liegen, dann könnte man anfangen, über eine Beteiligung des Vaters nachzudenken - vorher nicht.

Wie sieht nun so eine definitive Berechnung aus?
Letztendlich definitiv kann das nur ein Gericht ausrechnen.
Aber:
Bei 35 km Arbeitsweg (einfach) sind pro Arbeitstag 20€ abzugsfähig (60 km zu 30ct und 10 km zu 20ct). Macht bei 20 Arbeitstagen im Monat 400€. Von 1700€ netto bleiben dann noch 1300€. D.h.
Es sind erstmal "nur" 220€ Unterhalt möglich (Differenz von 1300€ zum Selbstbehalt von 1080€).
Die Betonung liegt auf "erstmal". Da der Mindestunterhalt deutlich unterschritten ist, wird man sich Gedanken um eine Erhöhung der Abeitszeit und um eine Reduzierung des Selbstbehalts machen müssen.
Letzteres setzt aber voraus, dass man entweder besonders günstig wohnt (z.B. abbezahlte Eigentumswohnung oder mietfrei im Haus der Eltern o.ä.) oder einen gut verdienenden (neuen) Partner hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

3x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

zu dem was drkabo schrieb, möchte ich folgendes korrigieren:

Mietfreies Wohnen im Hauses eines anderen (z. B. der Eltern) wird in der Regel NICHT
als fiktives Einkommen gerechnet und mindert daher nicht den Selbstbehalt.

In den unterhaltsrechtlichen Leitlinien heißt es so oder ähnlich:

Freiwillige Zuwendungen Dritter
Freiwillige Zuwendungen Dritter (z.B. Geldleistungen, kostenloses Wohnen) sind als Einkommen nur
zu berücksichtigen, wenn dies dem Willen des Dritten entspricht.


Gruß,
capitano

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
es geht aber nicht um ein höheres fiktives Einkommen, sondern um eine evtl. Kürzung des Selbstbehaltes. Der Selbstbehalt enthält nun einmal die Kosten für das Wohnen, entfallen dies kann der SB gekürzt werden.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ amako,

Selbstbehalt kann nur durch höheres Einkommen (real oder fiktiv) gekürzt werden.

Gruß,
capitano

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
quiddje
Status:
Master
(4247 Beiträge, 2421x hilfreich)

Nach gängiger Rechtsprechung hat ein gegenüber Minderjährigen Unterhaltsverpflichteter alles erdenkliche zu unternehmen, um den Mindestunterhalt zahlen zu können. Da wäre die Erhöhung der Wochenarbeitszeit noch nicht alles; es könnte auch noch ein Nebenjob gefordert werden.
Man könnte an einen Umzug in die Nähe der Arbeitsstelle denken, um Fahrkosten zu sparen. Und die Altersvorsorge wird sicherlich nicht berücksichtigt, wenn kein Mindestunterhalt gezahlt wird.
Kurz gesagt: das sieht schlecht aus.

2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)

Zitat:
Da wäre die Erhöhung der Wochenarbeitszeit noch nicht alles; es könnte auch noch ein Nebenjob gefordert werden.

Das war mal so.
Mittlerweile geht die Rechtsprechung in die Richtung "wer Vollzeit in seinem erlerten Beruf arbeitet muss nicht noch zusätzlich einen Nebenjob annehmen". Ein Nebenjob kann nur noch gefordert werden, wenn man nicht Vollzeit arbeitet oder beruflich unter seinen Möglichkeiten bleibt (z.B. Arzt arbeitet Vollzeit als Taxi-Fahrer).

Allerdings scheinen 35h pro Woche keine Vollzeit-Tätigkeit zu sein.

-- Editiert von drkabo am 10.06.2015 13:24

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12322.05.2020 11:42:49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Danke für die vielen Infos. Das ist richtig. Mir fehlen 4 Stunden auf Vollzeit. Die kann ich evtl. ab September aufstocken dann bin ich Vollzeit.


2x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

Hallo,

ich möchte noch einmal auf die Berechnungen von drkabo eingehen:
er bringt bei 1700 EUR netto 400 EUR berufsbedingte Aufwendungen zum Abzug, das sind satte 23%!
Das mag man durchkriegen, muss aber nicht gelingen.
Das hängt m.E. sehr vom Wohnort und Erschließung durch ÖPNV ab.
Wenn zumutbar sein sollte, ÖPNV zu nutzen, ist es möglich, dass auch nur die Kosten abgesetzt werden dürfen.

Ergänzen möchte ich aber auch noch:

Die Düsseldorfer Tabelle ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie.

Es kann also auch eine gütliche Einigung angestrebt werden.
Da ist jetzt interessant, wie sich früher auf die Unterhaltsbeträge geeinigt wurde.
Wenn dies gütlich und einvernehmlich geschah, warum nicht auch in Zukunft?


Gruß,
capitano

-- Editiert von Capitano am 10.06.2015 14:41

2x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12322.05.2020 11:42:49
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo
Davor stellte dies kein Problem dar da sich die unterhalte fast aufgehoben haben und die Differenz ausgeglichen wurde. Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man so hohe Fahrkosten durchsetzen kann.
Gruss

-- Editiert von Feuerbrand am 10.06.2015 15:59

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16555 Beiträge, 9319x hilfreich)


Zitat:
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass man so hohe Fahrkosten durchsetzen kann.

Wenn der Mindestunterhalt gezahlt werden könnte, wäre das ziemlich sicher kein Problem.
Wenn man den Mindestunterhalt nicht zahlen kann, dürfte es zumindest auf die Dauer schwierig werden, die 400€ komplett anerkannt zu bekommen. Das hängt (wie weiter oben schon erwähnt) davon ab, ob eine Nutzung von ÖPNV möglich ist oder ob ein Umzug näher an den Arbeitsplatz realisierbar ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

2x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38488 Beiträge, 14014x hilfreich)

das was @drkabo hier geschrieben hat - so wird es zumindest in unserem Gerichtsbezirk auch gehandhabt. Noch eine Ergänzung: die Zusatzversorgung für das Alter wird bei uns nur anerkannt, wenn der Mindestunterhalt gezahlt wird. Bleibt die Berücksichtigung der Fahrtkosten, die wohl unterschiedlich bewertet wird. Kommt natürlich auch auf den Einzelfall an.

Vielleicht noch ein Hinweis: ich war wirklich erstaunt, wie preiswert man ohne die Kids leben konnte. Als meine zum Studium aus dem Haus gingen, habe ich finanziell Schlimmstes befürchtet. War aber nicht so. Kleinere Wohnung, nicht mehr aufwändige Kochorgien, u.s.w. Das Ganze hob sich in etwa auf. Auch das bitte berücksichtigen. Kinder sind nun mal teuer.

wirdwerden

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