Folgende Situation:
Vater alleinerziehend mit drei Kindern (18, 21 und 22). Alle drei wwohnen bei ihm, er erhält das Kindergeld.
Mutter (Einkommen ca. 2.400,-- netto) zahlt seit 5 Jahren für Sohn 18 Jahre € 230,-- Unterhalt (lt. gerichtl. Einigung beim Kinderunterhaltsverfahren 2015). Sohn ist Schüler.
Sohn 21 Jahre ist Student. Mutter zahlt für ihn € 100,-- im Monat. Ende. Dafür muss er ca. 50,-- für die Semestergebühr zurück legen. Er könne sich ja mehr Geld durch Jobs dazu verdienen, wenn er mehr benötigt.
a) Was würde dem Sohn 21 Jahre rechtlich zustehen, wenn er wie aktuell beim Vater wohnt.
b) Müsste dich Mutter deutlich mehr zahlen, wenn der Sohn auszieht, z.B. in eine WG oder Studentenzimmer?
Besten Dank und einen schönen Sonntag.
Mutter zahlt kaum Kindesunterhalt
Wenn der Sohn auszieht, ist auch der Vater zu Barunterhalt verpflichtet, nicht nur die Mutter.
Bekommt er Bafög oder ähnliches? Verdient er sich was dazu neben dem Studium?
Klar, dem Vater ist bewusst das er bei Auszug Unterhalt zahlen muss. Das ist seine Pflicht und das macht er auch gerne für die Ausbildung seines Sohnes.
Vater und Sohn ( und alle Kinder) kommen gut miteinander aus. Vater und Sohn haben sich geeinigt das Vater das KG erhält (quasi als "Mietanteil") und die volle Verpflegung, auch sonstige Dinge wie Friseur, Urlaub, Studienmaterial usw. übernimmt. Sohn ist so betrachtet versorgt und kann sein Studium in Ruhe durchziehen. Ärgerlich ist (besonders für ihn) das Verhalten der Mutter.
Aktuell bekommt er ca. 70,--/ Monat Bafög.
Und er jobbt seit ca. 6 Monaten, ca. 200,-- im Monat.
Dennoch erhält er seit ca. 2,5 Jahren, er ist nun im 5. Semester, lediglich 100,-- im Monat.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Er ist nicht nur bei Auszug des Kindes barunterhaltspflichtig, sondern auch, wenn das Kind bei ihm lebt. Und wie sich der Vater und der Sohn geeinigt haben, das interessiert erst einmal nicht. Das ist doch der zweite Schritt, wie denn Vater und Kind sich einigen. Und - ab 18 ist das Kindergeld voll anzurechnen auf den zu zahlenden Unterhalt.
wirdwerden
Aufgrund welcher Einkommensangaben?Zitat :Aktuell bekommt er ca. 70,--/ Monat Bafög.
Kompliziert....
Sohn ist eben einfach verärgert über das Verhalten der Mutter.
Wird sein "Einkommen" grundsätzlich bei Kindesunterhalt mit angerechnet?
Bei Auszug stelle ich mir es so vor: Ausgehend von grob erorderlichen 800,-- im Monat, wird das Kindergeld (was er dann erhält) abgezogen, dann das Bafög (was dann höher sein dürfte) und der Rest wird zwischen Vater und Mutter (je nach Einkommen) aufgeteilt. Und sein erwirtschaftetes Einkommen durch Jobs wird da nicht mit eingerechnet. Richtig?
Zitat :Aufgrund welcher Einkommensangaben?Zitat :Aktuell bekommt er ca. 70,--/ Monat Bafög.
Vater und Mutter.
Sobald er auszieht hat er einen Anspruch auf 860 Euro .Ich denke, solange er zuhause wohnt, wird seine Mutter auch nicht mehr zahlen müssen, da Kindergeld 204, 70 Bafög, 200 Job, 100 Mutter = 570 Euro
Danke!!
Achja und beim Unterhalt wird sein Verdienst, sowie das kindergeld und Bafög angerechnet
Nochmal nachgedacht....
Demnach kommt die Mutter mit einer (Unterhalts)Zahlung von € 100,--/ Monat ihrer Zahlungsverpflichtung ausreichend nach? Was bedeutet denn dann z.B. die Düsseldorfer Tabelle?
Und im Gegenzug bringt der Vater monatlich ca. € 550,-- auf (fiktiv hochgerechnet, 250,-- Wohnanteil/ Wohnraum und 300,-- Lbensmittel, Studeinmaterial usw.).
Das kind hat insgesamt 570 zur Verfügung und das sollte doch reichen, wenn man zuhause wohnt. Wie gesagt, würde er ausziehen, wäre sein Bedarf 860 Euro minus Ki dergeld, minus sein Verdienst und minus Bafög, den Rest müssen beide Elternteile zahlen. Er wohnt aber nicht alleine, demnach ist sein Bedargauch nicht bei 860 und sollte mit 570 , die er bekommt, ausreichend sein.Würde er nichts dazuverdienen, müssten die mutter natürlich mehr Unterhalt zahlen, auch der Vater
OK, danke!
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
-
13 Antworten
-
4 Antworten
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
2 Antworten
-
43 Antworten