Mutter zahlt keinen Unterhalt

22. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
steffi.orange
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter zahlt keinen Unterhalt

Hallo,
vielleicht könnt ihr mir helfen:
Ich bin 19 Jahre alt, und wohne nicht mehr daheim!Meine Eltern sind geschieden.Mein Vater zahlt immer schon ganz brav seinen Unterhalt, das Problem ist meine Mutter. Ich wohne seit Dezember nicht mehr daheim und leider erst jetzt kämpf ich für den Unterhalt! Sie sagt, dass sie aufgrund eines Privatinsolvenzverfahrens mir keinen Unterhalt zahlen kann. Könnt ihr mir vielleicht sagen, in wie weit sie mir unterhakt zahlen muss und ob ich den Unterhalt von den vergangenen Monaten vielleicht irgendwie nachträglich zurückfordern kann?
Schlimm wenn man sich als Kind mit seiner Mutter um sowas streiten muss!!!
viele Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thor64
Status:
Beginner
(84 Beiträge, 2x hilfreich)

Hi Steffi,orange

Mal eine kurze Frage : Bist Du in einer Ausbildung oder bekomst Du ALGII

Gr.
Thor 64

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Moin Steffi,
Ja, das ist wohl schlimm, wenn man sich über so etwas streiten muss aber es ist auch schlimm, wenn man als 'Erwachsener' keine Eigenverantwortung besitzt.

So, jetzt zum rechtlichen:
Normalerweise geht lfd. Unterhalt vor den Verbindlichkeiten aus der Insolvenz.
Ob dies auch bei nicht privilegierten Jugendlichen so ist, weiß ich momentan gar nicht.
Auf jeden Fall ist deine Mutter NICHT gesteigert erwerbspflichtig.
Sie kann auch verlangen, dass du wieder daheim einziehst und sie weiterhin ihren Teil des Unterhaltes in Naturalien zahlt.
( Es sei denn, du kannst dem Gericht glaubhaft machen, dass es für dich unzumutbar ist, daheim zu leben! )

Ob deine Mutter unterhaltspflichtig ist und wieviel sie dir im Falle des Falles zahlen müsste, hängt von vielen Faktoren ab. ( Nicht zuletzt davon, ob du dich in der Erstausbildung, bzw. auf einer allgemeinbildenden Schule befindest )

Rückwirkend jedenfalls wirst du keinen Unterhalt fordern können, da du sie nicht offiziell in Verzug gesetzt hast und es - nehme ich jedenfalls an - keinen gültigen Titel gibt.
Selbst WENN ein Titel existieren SOLLTE, würden rückständige Ansprüche mit in die Insolvenzmasse fließen!

Insgesamt würden dir i.d.R. 640 EU inkl. Kindergeld und eigenem Einkommen zustehen.
Du hast das Recht, das Kindergeld an dich auszahlen zu lassen, sofern deine Mutter keinen Unterhalt zahlt.
Von deinem Einkommen, falls welches erzielt wird - kannst du i.d.R. eine Pauschale von 90 EU abrechnen.

-- Editiert von teufelin am 22.07.2005 13:50:42

0x Hilfreiche Antwort

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