Mutter zieht weg - Umgangsrecht

24. Februar 2008 Thema abonnieren
 Von 
Vertriebler67
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Mutter zieht weg - Umgangsrecht

Hallo,
habe wieder einmal ein riesiges Problem :-(
Meine Ex-Frau will mit unserem gemeinsamen Sohn ( 6 Jahre alt)und ihrem anderen Sohn (13 Jahre alt; aus einer früheren Beziehung)rund 500 KM weit wegziehen. Bislang habe ich meinen Jungen regelmäßig alle 14 Tage von Freitags bis Sonntags zu mir geholt. Mit meiner neuen Lebensgefährtin habe ich noch ein Kind bekommen, so das mein Sohn zumindest an den Wochenenden bei mir auch seine kleine Schwester sah.

Das ist ja dann kaum noch möglich ... wie sieht da mein Recht aus ? Wie oft kann ich meinen Sohn dann noch sehen? Habe ich das Recht, ihn jede Ferien zur Hälfte bei mir verbringen zu lassen ? Muss meine Ex-Frau mir meinen Sohn auf der Hälfte der Strecke entgegenbringen ? Finanziell ist es für micvh kaum machbar, ihn dann noch alle 14 Tage zu holen, da ich bis zu einem SB von 1000,- Euro Unterhalt zahle ... Habe ich eine Chance, vor Gericht zu erreichen, das meine Frau nicht wegzieht oder mein Sohn zu mir kommt? (Der Umzug hat keine beruflichen Gründe, sondern rein Familiäre, ihre Eltern leben dort)?

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9 Antworten
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#1
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hallo,

quote:
da sie dazu deiner Zustimmung bedarf.


So ist das in der Theorie, die Praxis sieht dann meist anders aus.:(

quote:
Habe ich eine Chance, vor Gericht zu erreichen, das meine Frau nicht wegzieht oder mein Sohn zu mir kommt?


Dass deine Ex wegzieht, wirst du nicht verhindern können, SIE darf das.
Deine Chancen, dass euer Sohn zu dir kommt, sind da, nutze sie!

Wenn du nix machst, sind beide weg und du guckst in die Röhre.:(

Guter Fachanwalt für Familienrecht ist gefragt.

Grüßle






-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 24.02.2008 20:11:52

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#3
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Oooch Haselstrauch,

das würd ich auch gern erleben.

Und irgendwann tun wir`s, vielleicht diesesmal...:)

Wenn uns der TE auf dem Laufenden hält...

Grüßle



-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

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#5
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

Guten Abend, Vertriebler67!

Die lieben Mädels haben schon deine begrenzten Möglichkeiten benannt und die Chancen, das ABR übertragen zu bekommen sind schon von daher als gering einzustufen, da der Junge bereits bei der KM lebt und du bereits den Umgangsberechtigte Elternteil darstellst.

Es gibt noch eine weitere Möglichkeit, zumindest den Umgang wahren zu könnnen: Es kann ein Teil der Umgangskosten in Form einer *angemessenen* Erhöhung des SB in Betracht gezogen werden.

Bei einer Entfernung von 500km wird ein 14-tägiger Umgang sicher schwer durch- und umsetzbar sein, aber ich würde sehen eine Vereinbarung über den persönlichen Kontakt hinaus, via Internet anzustreben.

Lieben Gruß!

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#6
 Von 
guest123-1682
Status:
Student
(2180 Beiträge, 157x hilfreich)

Hi Artigerchen,

quote:
und die Chancen, das ABR übertragen zu bekommen sind schon von daher als gering einzustufen


Sooo schlecht würd ich das nicht unbedingt sehen wollen.

Find ich übrigens ne Frechheit der KM, EU zu kassieren und dann im Gegenzug das gemeinsame Kind zu entfremden.

Vielleicht sollte der TE mal mit dem neuen Unterhaltsrecht liebäugeln und den Exen-Unterhalt in Frage stellen.
Schließlich hat sie in der Ferne ihre Eltern, die auch einen gewissen Anteil an der Betreuung übernehmen könnten.

Hallo Vertriebler,

was mir grad noch einfällt:

Deine LG wäre der Ex vorrangig zu bedienen, was Betreuungs-Unterhalt angeht.
Wenn ein Titel besteht und du eh bei Gericht zu tun hast...:)

Grüßle


-----------------
" Jeder Mensch gilt in dieser Welt nur so viel, als wozu er sich selbst macht."

-- Editiert von Schwesterchen am 24.02.2008 22:07:57

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#7
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 213x hilfreich)

@Schwesterchen:

quote:
Find ich übrigens ne Frechheit der KM, EU zu kassieren und dann im Gegenzug das gemeinsame Kind zu entfremden.


Was du hier als Frechheit empfindest, ehrt dich und diejenigen, die das genauso sehen.
Leider ist das aber der Normalfall.

quote:
Sooo schlecht würd ich das nicht unbedingt sehen wollen.


Ich bin ja voll und ganz auf deiner Seite, aber unter den gegebenen Umständen und auch hier mal das Wunschdenken außen vor gelassen, bin ich skeptisch.
Kann der TE wohl am besten beurteilen, ob es sich lohnt, darum zu prozessieren.
Die Meinung des Kindes würde in dem Fall auch mit in die Entscheidung eingebunden.

Der Berechtigung betreffend BU würde ich auch gerne auf den Grund gehen.

@Vertriebler67: Ist deine Ex denn wieder beruflich aktiv? Wenn ja seit wann und in welchem Umfang?

Liebe Grüße!


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#8
 Von 
Vertriebler67
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke erst einmal für all Eure Antworten, sie haben mich ein wenig aufgemuntert.
Ich werde mal versuchen, ein paar der gestellten Fragen zu beantworten:

Also, meine Ex ist nicht berufstätig, sondern lebt neben meinen Unterhaltszahlungen von ALG 2.

Ich habe heute mit meinem Jungen über die Situation gesprochen, weil er von sich aus darauf zu sprechen kam. Mir fiel es sehr schwer, neutral zu bleiben. Aber weil es für ihn ja auch sehr schlimm ist, wegzuzhiehen, habe ich bewusst das Ganze als "nicht so schlimm" dargestellt und ihm versichert, das wir uns weiterhin regelmäßig sehen würden. Ich hätte dabei fast geweint ...

Mein Kleiner meinte irgendwann während dieses Gespräches, er wolle lieber ganz zu mir ziehen, bevor er umziehen müsse. Er mag meine neue Freundin sehr gerne, liebt seine kleine Schwester und sein Halbbruder ( Sohn meiner Lebensgefährtin) ist sein bester Kumpel.

Doch ob ein Richter ihm zuhört? Ob der Richter seinem Wunsch entsprechen würde? Ob mein Sohn dem Druck meiner Ex standhalten würde ? Sicherlich würde sie alles versuchen, um ihn vom Gegenteil zu überzeugen ... Ich verstehe das Ganze einfach nicht ... die jetzige Situation ist doch für alle Kinder das Beste ... Mein Sohn lebt bei meiner Ex gemeinsam mit deren Sohn und verbingt regelmäßig seine Zeit bei uns und seinen anderen Geschwistern ... Warum muss das kaputt gemacht werden ???

Natürlich werde ich JEDEN Weg nutzen, um meinen Sohn in meiner Nähe zu halten.

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#9
 Von 
Haselstrauch
Status:
Student
(2477 Beiträge, 387x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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