NEBENVERDIENST FRAU

9. Juli 2007 Thema abonnieren
 Von 
vfl-tribun
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)
NEBENVERDIENST FRAU

Hallo!
Ich bin seit knapp 14-15 Monaten von meiner Frau dauerhaft getrennt und in ein paar Monaten steht auch die Scheidung an.
Ich zahle derzeit ca. 570,-- EURO Unterhalt für Frau und Kind (Tochter, 4 Jahre). EURO 199,-- fürs Kind, Rest für die Frau.
Mein Verdienst ist etwa 1550 Euro pro Monat, bin also knapp über dem Existens-Minimum.
Jetzt verdient meine Frau nebenbei EURO 300,--/Monat (netto).
Als ich meinte, dass man dies doch auf den Unterhalt anrechnen müßte hieß es von seiten der gegnerischen Anwältin, dass dieser Verdienst überobligatorisch (aufgrund des Alters meiner Tochter) sei und daher nicht abzugsfähig. Ist dies korrekt?? Klar, sie müßte normal noch nicht arbeiten gehen, aber wenn sie es tut und Geld verdient, warum kann man es dann nicht auch abziehen? Immerhin hat sie jetzt mit Unterhalt, Verdienst und Kindergeld mehr Geld zur Verfügung als ich es habe.
Versteht mich nicht falsch, natürlich möchte ich, dass es meiner Tochter gut geht und genug Geld da ist... aber ich habe für mich und auch für die Zeit in der sie bei mir ist (fast jedes komplette WE) auch hohe Ausgaben und komme nicht über die Runden. Hinzu kommt, dass ich für den Umgang mit ihr (fast) jedes WE 220 km fahren muss.

Kann hierzu jemand etwas sagen?

Danke!!!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
vfl-tribun
Status:
Frischling
(39 Beiträge, 1x hilfreich)

Das sage ich ja nicht, aber ich versuche natürlich auch zu überleben. Und da ich noch Kredite für die von mir bewohnte Eigentumswohnung (kurz vor der Ehe von mir wegen der Familienplanung gekauft). Ich zahle monatlich EURO 190,-- an die Bank und EURO 130,-- an die Bausparkasse. Dazu noch Nebenkosten (240), Versicherung und Auto-Kosten wegen der Arbeit und Umgang.
Da bleibt mir kaum was zum Leben.
Und natürlich versuche auch ich jeden Euro zu bekommen, der mir zustehen könnte...

Nicht falsch verstehen!

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#3
 Von 
henriette68
Status:
Praktikant
(975 Beiträge, 109x hilfreich)

mal ganz ehrlich??? hast du schon mal versucht von 1024 Euro dich und ein Kind satt zu bekommen? Du beschwerst dich das du die Eigentumswohnung bezahlen musst??? Hey, andere müssen auch Miete zahlen und der Abtrag ist nicht grade hoch. Wenn sie dir zu teuer ist verkauf sie doch oder vermiete sie und such dir 'ne billigere Wohnung. Ich hab ein halbes Jahr lang von 1200 euro mit einem 10 jährigen Kind leben müssen. Das ist fast nicht möglich.

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#4
 Von 
Sabrina25
Status:
Schüler
(287 Beiträge, 14x hilfreich)

So viel ich weiß wird ihr ein kleiner Betrag angerechnet, aber nicht alles. Frag doch mal hier bei einem Anwalt, die können dir das ausrechnen. Der Exfrau meines Freundes werden 30 % angerechnet.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
*Sandy78*
Status:
Frischling
(43 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo,
bei uns werden von 400 Euro Verdienst der EX-Frau ein Betreuungsbonus für zwei Kinder und der Krankenkassenbeitrag für EX-Frau und Kinder abgezogen. Der Rest (nicht mal 100 Euro) wird auf den Unterhalt angerechnet. Die Kinder waren bei uns zum Zeitpunkt der Berechnung vier und sechs und durch KiGa betreut. Mach Dich am besten beim Anwalt schlau und lass Dich von Aussagen -wie sollen denn EX und Kind leben- nicht abhalten!

-- Editiert von *Sandy78* am 09.07.2007 10:43:49

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