Nach 10 Jahren uneheliches Kind auf einmal Vater krankenversichern ?

28. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)
Nach 10 Jahren uneheliches Kind auf einmal Vater krankenversichern ?

Hallo ! Habe da mal ein Problem ! Ich habe eine Tochter die seit Zehn jahren bei ihrer Mutter wohnt ! Ich zahle seit diesen zehn Jahren regelmässig meinen Kindesunterhalt für meine Tochter .Heute habe ich allerdings vom Jugendamt einen Brief erhalten ,das ich ihnen bald möglichst meine Krankenversicherungsdaten übermitteln solle , da ich meine Tochter ab sofort über mich versichern müßte .

Seither war meine Tochter immer über mein damalige Ex versichert !
Grund ist angeblich das meine Ex geheiratet hat und mit diesem Mann ein Kind erwartet .

Ich habe aber aber zu ihr und meiner Tochter bereits über Jahren keinen Kontakt mehr .

Weiß hier jemand Bescheid ob ich meine Tochter plötzlich in meine Versicherung aufnehmen muß , oder wie es ablaufen muß ?

Auf baldige Antwort freue ich mich sehr !

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26 Antworten
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#1
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

Kinder können bei jedem Elternteil krankenversichert werden...da es sich in der gesetzlichen Krankenversicherung um eine kostenfreie Mitversicherung handelt, sehe ich eigentlich keinen Grund, sich dagegen zu verwehren...


winkserchen

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#2
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Für mich komisch ist nur warum ich nun angeblich nach 10 Jahre dazu angeblich verpflichtet werden soll .

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#3
 Von 
träne
Status:
Lehrling
(1979 Beiträge, 110x hilfreich)

na vermutlich eben weil Mutti ein Kind bekommt und bei ihrem jetzigen Mann familienversichert sein wird und der wiederum muss das Kind im Gegensatz zu Dir nicht bei sich familienversichern...

aber wie gesagt, es ist doch auch kein Problem...kostet ja nix

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#4
 Von 
Waeger
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 20x hilfreich)

Mein Mann hat zwar eheliche Kinder die nach der Scheidung bei der Mutter versichert waren. Als diese aber Ende des letzten Jahres heiratete war sie mit ihrem neuen Mann Familienversichert und die Kinder müssten auf ewigen Umwegen erst dort mitversichert werden. Sie fragte uns ob wir die Kinder bei uns versichern und das machten wir auch ist doch wirklich kein Problem oder? Wenn DU schon eh den Unterhalt zahlst, warum sträubst Du Dich denn dann gegen die Mitversicherung, wo liegt denn da das Problem?

-----------------
"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"

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#5
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Weil ich sonst für meine Tochter auch nichts tun darf ! geschweige denn sehen !
habe sie seit weiß der geier wie lange nicht mehr gesehen .

Und nun zum versichern bin ich auf einmal wieder recht !

Wie sieht das mit eventuellen weitern Kosten für mich aus , wenn ich sie bei meiner KK versichere ? Zuzahlungen oder so ?

Weiterhin wwohnt meine Tochter einige KM weg von mir ! Wie wird das dann alles geregelt .

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#6
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#7
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Hallo,

Frage:

Woher leitet sich das Jugendamt eigentlich das Recht her, dass das Kind beim Unterhaltspflichtigen krankenversichert wird?

Das Jugendamt kann doch gar nicht durchsetzen, dass der Unterhaltspflichtige das Kind in seine Krankenversicherung mit aufimmt - oder?

Gruss Stern



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#8
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#9
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Das sagst du so einfach ! Haben schon langekeinen Kontakt mehr ! Und zur Mutter erlich gesagt will ich auch keinen mehr .

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#10
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@Chavah

Wenn das Jugendamt keine Rechtsmittel hat, zu welchen zusätzlichen Zahlungen kann dann der Unterhaltspflichtige "verdonnert" werden wie du sagst?






-- Editiert von stern0190 am 06.08.2006 20:55:15

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#11
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

@Skorpion1175

Auf keinen Fall deine Tochter in deine Krankenversicherung aufnehmen.
Hierzu gibt es keinen Anlass!


















-- Editiert von stern0190 am 06.08.2006 22:29:10

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#12
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Warum nicht ? Können kosten auf mich zu kommen ? Wie kann ich es begründen ! Mutter hat halt neu geheiratet.Was ist da machbar ?

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#13
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Was für Konsequenzen werden denn angeblich angedroht, bei Nichtaufnehmen deiner Tochter in die KV?


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#14
 Von 
Norbie1963
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn das Kind nicht in der KV der Mutter weiterversichert werden kann, so muß das Kind in der KV des Vaters mitversichert werden.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, die Interessen des Kindes zu vertreten.
Wenn man gesetzlich versichert ist, so ist das finanziell nicht relevant.
Wenn man allerdings privat versichert ist, so wird das zu einer teuren Angelegenheit für den Vater.

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#15
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Warum muss das Kind in dem Fall in die Krankenversicherung des KV mit aufgenommen werden?
Welche Konsequenzen werden angedroht, wenn sich der Vater wehrt, sein Kind in die Krankenversicherung aufzunehmen?








-- Editiert von stern0190 am 06.08.2006 23:12:14

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#16
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Warum muss das Kind in dem Fall in die Krankenversicherung des KV mit aufgenommen werden?
Welche Konsequenzen werden angedroht, wenn sich der Vater wehrt, sein Kind in die Krankenversicherung aufzunehmen?





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#17
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#18
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Auch wenn eine Übernahme des Kindes in die eigene Krankenversicherung nichts kosten würde, würde ich dies ablehnen. Wer weiß was die Zukunft bringt, ob diese Übernahme nicht später ggf. finanzielle Risiken (in welcher Hinsicht auch immer) birgt.

Es kann nicht sein, dass das JA oder vielleicht die Krankenkasse den Unterhaltspflichtigen verpflichten kann, das Kind das bei der Mutter wohnt, in die Krankenvers. zu übernehmen.

Ich würde eine Übernahme des Kindes in die KV verweigern, ggf. gerichtlich.

Der einzige Unterhalt den der Kindesvater zu leisten hat, ist der Kindesunterhalt nach DT und ggf. Sonderbedarf.

Nochmals bitte:
Welche Konsequenzen werden angedroht, wenn sich der Vater wehrt, sein Kind in die Krankenversicherung aufzunehmen?











-- Editiert von stern0190 am 07.08.2006 08:36:19

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#19
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Nochmals bitte:
Welche Konsequenzen werden angedroht, wenn sich der Vater wehrt, sein Kind in die Krankenversicherung aufzunehmen?

GENAU ! Das würde mich auch interessieren !!!

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#21
 Von 
Waeger
Status:
Beginner
(108 Beiträge, 20x hilfreich)

Ich frage mich, warum das alles nicht geht, das Dein Kind weiterhin bei der Mutter versichert bleibt. Im Normalfall geht das aber schon denn wir hatten die Möglichkeit das die Kinder bei der Mutter und dem neuen Mann versichert werden aber es würde etwas länger dauern bis alles geklärt ist. Mein Mann hätte dann soweit ich weiss auch einwilligen müssen und dann würde alles nochmal über die Kasse der Mutter bzw. des neuen Ehemanns laufen. Also die Kinder könnten auf etwas längeren und umständlicheren Weg weiterhin mitversichert werden. Wir haben sie bei uns versichert weil es einfach nicht so bürokratisch zuging und unsere Kasse die Mädels sogar ab der Hochzeit rückversichert hat. Wenn DU schon zahlen musst dann schau das Du auch Dein Umgangsrecht bekommst und Dein Kind siehst. Denn meistens ist es ja leider wirklich so, das die Väteer nur gut zum zahlen sind aber keinerlei Rechte haben. Also kümmer dich dann wenn Du willst auch drum, vielleicht ist es ja dann auch zum Wohl Deines Kindes. Wie alt ist Dein Kind denn? DU schreibst ja nach 10 Jahren bei dir versichern. Seit wann hast Du das Kind nicht gesehen? BVielleicht findest Du ja dann auch wieder den Kontakt. Mein Mann hat auch aus einer früheren Beziehung noch einen 16jährigen Sohn, den er seit seiner Kindheit nicht gesehen hat aber jetzt kommt der Stein ins rollen und der Kontakt kommt zustande (sogar von der Seite des Sohnes gegen den Willen der Kindsmutter). Da fällt mir noch ein, diese Frau hat auch geheiratet und sogar noch eine Kind bekommen aber der Sohn meines Mannes ist von Anfang an weiter bei der Mutter versichert. Also geht doch auch anders. Erkundige Dich vielleicht mal bei Deinem Jugendamt oder nen Anwalt.

-----------------
"Wem meine Fehler nicht passen, sollte sie überlesen oder aufhören zu lesen. Die Fehler sind Absicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1142x hilfreich)

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#23
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

habe heute mit Schreiben vom Jugendamt follgende Antwort erhalten.

Ihr leibliches Kind kann bei Ihnen sofern sie gesetzlich krankenkassenversichert sind beitragsfrei famieleinversichert werden.Also wäre das für sie keine Mehrbelastung

Eine FV über den Stiefvater ist dann möglich wenn dieser für den Lebensunterhalt des Kindes aufkommt .Da sie leistunsfähig sind und für den Lebensunterhalt ihres Kindes aufkommen müssen . müsste ihre Tochter alsö über sie krankenversichert werden .

Was soll ich nun tun ?

Versteh es trotzdem nicht warum sie nicht mehr über ihre Mutter versichert wird .

Bitte um antwort !

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
guest-12331.05.2011 17:36:49
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 149x hilfreich)

Kindesunterhalt und Krankenversicherung:

Ein Kind ist i.d.R. über seine Eltern in der gesetzlichen Krankenversicherung mitversichert. Nach der Scheidung der Eltern gilt das aber nur, wenn der Elternteil, bei dem das Kind lebt, in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Nach Rechtskraft des Scheidungsurteils kann das Kind nicht mehr in der gesetzlichen Krankenversicherung des anderen Elternteils mitversichert sein.

Falls ein Kind nicht über die Mutter oder den Vater mitversichert ist, hat es einen Anspruch gegen den Unterhaltspflichtigen auf Krankenvorsorge. Der Unterhaltspflichtige muss in diesem Fall eine Krankenversicherung für das Kind abschließen und die Beträge hierfür zahlen. Die Krankenversicherungsbeiträge sind nicht in den Beträgen der Düsseldorfer Tabelle enthalten und müssen deshalb zusätzlich zum Tabellenunterhalt gezahlt werden.

Die Krankenversicherungsbeiträge können allerdings bei der Berrechnung des unterhaltsrelevanten Einkommens abgezogen werden. Bei der Bemessung des Kindesunterhalts ist also erst die Krankenversicherung für das Kind vom Einkommen abzuziehen, danach ist der Unterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle zu ermitteln. Auf diese Weise verringert sich in der Regel durch den Vorwegabzug der Krankenversicherungskosten der Kindesunterhalt.

http://www.scheidung-online.de/versicherungkind.html



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#25
 Von 
Skorpion1175
Status:
Beginner
(102 Beiträge, 55x hilfreich)

Allso habe ich nun herrausgehört das ich meine Tochter in die KK aufnehmen muß

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#26
 Von 
guest123-1660
Status:
Bachelor
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